Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1209.25.10.00.0: Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1209.25.10.00.0 steht für Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1209.25.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1209.25.10.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1209Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
  3. 1209.25Samen von Futterpflanzen, Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.)
  4. 1209.25.10Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)
  5. 1209.25.10.00.0Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1209.25.10.00.0

HS-Code1209.256 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1209.25.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1209.25.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1209.25.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30617/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-05

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware (Art. Nr. 746371) um sogenannte "Grasköpfe" in verschiedenen Formen (als Maus, Schildkröte, Graskopf auf drei Beinen, Graskopf sitzend, Bär und einem Graskopf mit großem Kopf). Diese Grasköpfe bestehen aus Spinnstoffsäckchen aus Chemiefasern, die mit einem Granulat (Vermiculite/Schichtsilikat) und Samen vom einjährigen Weidelgras (ryegrass, annual ryegrass, Lolium multiflorum) gefüllt sind. Der Kopf, Beine oder Nasen der mit Kunststoffaugen versehenen Grasköpfe sind durch Abbinden mit Bindfäden gestaltet. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Samen vom Einjährigen Weidelgras werden zolltarifrechtlich als Samen von Futterpflanzen angesprochen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen, zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen (KN) 1209 1000 bis 1209 2400 genannt, Samen vom Einjährigem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1209

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Samen, Früchte und Sporen der zur Aussaat verwendeten Art. Erzeugnisse, die ihre Keimfähigkeit verloren haben, gehören ebenfalls hierher. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Erzeugnisse, wie sie am Schluss dieser Erläuterung aufgeführt sind, die, auch wenn sie zur Aussaat bestimmt sind, in andere Positionen der Nomenklatur eingereiht werden, weil sie üblicherweise zu anderen Zwecken verwendet werden. Hierher gehören insbesondere Samen von Rüben aller Art, Samen von Gräsern und Futterpflanzen (Luzerne, Esparsette, Klee, Schwingel, Weidelgras, Wiesenrispengras, Wiesenlieschgras usw.), Samen von Zierblumen, Gemüsesamen, Samen von Waldbäumen (einschließlich der gefüllten Zapfen der Nadelbäume), Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (andere als solche der Art Vicia faba, d. h. …

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1209.25.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 1209.25.10.00.0 umfasst Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1209.25.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1209.25.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1209.25.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120925. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1209.25.10.00.0?

1209.25.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1209.25.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1209.25.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat > 120925 Samen von Futterpflanzen, Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.) > 12092510 Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1209.25.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1209.25.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30617/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1209.25.10.00.0?

Warennummer 1209.25.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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