Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0: Oregano, getrocknet

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0 steht für Oregano, getrocknet. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1211.90.86.40.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1211.90.86.40.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1211Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
  3. 1211.90andere
  4. 1211.90.86andere
  5. 1211.90.86.40Oregano, getrocknet
  6. 1211.90.86.40.0Oregano, getrocknet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0

HS-Code1211.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1211.90.868 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1211.90.86.4010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1211.90.86.40.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24932/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknetes, ganzes oder zerkleinertes Kraut von Pflanzen der Art Origanum vulgare (Oregano/Dost) ohne weitere Zusätze. Oregano wird hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin, verwendeten Art, Oregano (Origanum vulgare), getrocknet.

DEBTI24925/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-03

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, gerebelte Pflanzenteile vom Oregano/Dost (Origanum vulgare) ohne weitere Zusätze. Oregano wird hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete, zerkleinerte Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, hier Oregano getrocknet.

DEBTI13301/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-01

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknetes, ganzes Kraut von Pflanzen der Art Origanum vulgare (Oregano/Dost) ohne weitere Zusätze. Oregano wird hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin, verwendeten Art, Oregano (Origanum vulgare), getrocknet.

DEBTI13308/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-01

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknetes, geschnittenes Kraut von Pflanzen der Art Origanum vulgare (Oregano/Dost) ohne weitere Zusätze. Oregano wird hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin, verwendeten Art, Oregano (Origanum vulgare), getrocknet.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1211

Zu Unterposition 1211 90 86: Hierher gehören, sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS, elfter Absatz genannten Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, sowie: 1. Teile der Cannabis-Pflanze, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 2. Orangetten, das sind ungenießbare Orangen, die kurz nach der Blüte unausgereift vom Baum abgefallen sind und in trockenem Zustand insbesondere zur Gewinnung ihres etherischen Öls (Petitgrain) gesammelt werden; 3. getrocknete Blätter vom Löwenzahn (Taraxacum officinale), 4. getrockneter Sauerampfer (Rumex acetosa), 5. getrocknete Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus). 6. Schalen von Psylliumsamen (Plantago ovata) in Form heterogener Fragmente, durch Dreschen gewonnen. 7. …

Pos. 1211

Zu Unterposition 1211 90: 1. Rooibos-Tee, hergestellt aus den getrockneten Blättern des Rooibos-Strauchs (Aspalathus linearis), der zur Zubereitung von Kräutertees verwendet wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1211

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu den Codenummern 1211 90 86 20 1, 1211 90 86 90 1, 1211 90 86 90 2 und 1211 90 86 90 8: Eine Aufmachung für den Küchengebrauch ist unabhängig von der tatsächlichen Verwendung immer gegeben, wenn die Erzeugnisse in Packungen mit einem Gewicht bis zu einem Kilogramm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 83). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 208. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. Juni 2020: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um getrocknete und gemahlene Hagebutten (spec. Rosa Canina), welche zu einem losen, grobkörnigen Pulver von orangebrauner Farbe zermahlen wurden. …

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0?

Die Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0 umfasst Oregano, getrocknet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1211.90.86.40.0?

Der Drittlandszollsatz für 1211.90.86.40.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1211.90.86.40.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 121190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0?

1211.90.86.40.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1211.90.86.40.0 im Zolltarif eingeordnet?

1211.90.86.40.0 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert > 121190 andere > 12119086 andere > 1211908640 Oregano, getrocknet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1211.90.86.40.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1211.90.86.40.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI24932/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0?

Warennummer 1211.90.86.40.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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