Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1211.90.86.90.3: Rosmarin nicht in Aufmachung für den Küchengebrauch, Melisse, frisch oder gekühlt

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.3 steht für Rosmarin nicht in Aufmachung für den Küchengebrauch, Melisse, frisch oder gekühlt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1211.90.86.90.3 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1211.90.86.90.3
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1211Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
  3. 1211.90andere
  4. 1211.90.86andere
  5. 1211.90.86.90andere
  6. 1211.90.86.90.3Rosmarin nicht in Aufmachung für den Küchengebrauch, Melisse, frisch oder gekühlt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1211.90.86.90.3

HS-Code1211.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1211.90.868 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1211.90.86.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1211.90.86.90.311 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE1908/13-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-16

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um fein geschnittenes, getrocknetes Material von Hagebutten (Cynosbati fructus) mit einem zurücktretenden Gehalt an Hagebuttenfrüchten (sog. "Kernen"). Nach Angaben in der Fachliteratur werden feingeschnittene Hagebutten zu Zwecken der Medizin und als Haustee verwendet. Die Ware wird nach Antragsangaben in 25 Kg Säcke bzw. 750 Kg Big-Bags abgepackt. Zolltariflich handelt es sich um getrocknete, geschnittene Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Codenummern 1211 2000 00 0 bis 1211 9086 90 2 genannt, Haustee.

DE1918/13-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-16

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Kamillenblüten (Flores Chamomillae), die in Großgebinden (25 Kg Säcke) eingeführt werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete Pflanzenteile der hauptsächlich zu medizinischen Zwecken verwendeten Art, Kamillenblüten.

DE1925/13-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-16

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, ganze oder grob zerbrochene Malvenblätter (Malvae folium). Malvenblätter werden nach Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich als Schleimdroge und als Haustee (im Sinne von Tee-Ersatz) verwendet. Die Ware ist in Großgebinden (15 bis 25 kg Säcke) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Codenummern 1211 2000 00 0 bis 1211 9086 90 2 genannt, Haustee.

DE1868/13-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-16

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, blaue, ganze Malvenblüten. Malvenblüten werden nach Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zu Zwecken der Medizin und als Haustee verwendet. Die Ware soll nach Antragsangaben in Großgebinden (25-50 kg Säcke) eingeführt werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Codenummern 1211 2000 00 0 bis 1211 9086 90 2 genannt, Haustee.

DE1875/13-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-16

Nach den Antragsangaben handelt es sich um Lindenblüten (Tiliae flos). Die Ware besteht aus getrockneten, zum Teil zerbrochenen, bleichen, gelbgrünen, ganzrandigen, auffällig netznervigen Hochblättern, die zum Teil mit der Blütenstandsachse verwachsen sind, sowie gelblichen Blüten mit 5 Kelchblättern und geschlossenen Blütenknospen. Nach Angaben in der Fachliteratur werden Lindenblüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin und als Haustee (im Sinne von Tee-Ersatz) verwendet. Die Ware ist in Großgebinden (25 kg Säcke) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Codenummern 1211 2000 00 0 bis 1211 9086 90 2 genannt.

DE1881/13-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-16

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, gerebelte Holunderblüten (Sambucus nigra). Holunderblüten werden nach Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zu medizinischen Zwecken bei Erkältungskrankheiten und als Bestandteil zahlreicher Teegemische verwendet. Aufgüsse von Holunderblüten werden auch als Haustee genossen. Die Ware soll nach Antragsangaben in Großgebinden (25 kg Säcke) eingeführt werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, getrocknet, andere als in den Codenummern 1211 2000 00 0 bis 1211 9086 90 2 genannt, Hausteee.

DE1883/13-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-16

Nach den Antragsangaben handelt es sich um stark zerkleinerte Kamillenblüten (sog. Kamille Feinschnitt / Flores Chamomillae) mit Fragmenten von Früchten, Blättern und Stängeln. Die Ware ist in Großgebinden (15 kg Säcke) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Codenummern 1211 2000 00 0 bis 1211 9086 90 2 genannt.

DE1884/13-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-16

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, feingeschnittene Holunderblüten (Sambucus nigra). Holunderblüten werden nach Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zu medizinischen Zwecken bei Erkältungskrankheiten und als Bestandteil zahlreicher Teegemische verwendet. Aufgüsse von Holunderblüten werden auch als Haustee genossen. Die Ware soll nach Antragsangaben in Großgebinden (25 - 30 kg Säcke) eingeführt werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, getrocknet, andere als in den Codenummern 1211 2000 00 0 bis 1211 9086 90 2 genannt, Haustee.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1211

Zu Unterposition 1211 90 86: Hierher gehören, sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS, elfter Absatz genannten Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, sowie: 1. Teile der Cannabis-Pflanze, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 2. Orangetten, das sind ungenießbare Orangen, die kurz nach der Blüte unausgereift vom Baum abgefallen sind und in trockenem Zustand insbesondere zur Gewinnung ihres etherischen Öls (Petitgrain) gesammelt werden; 3. getrocknete Blätter vom Löwenzahn (Taraxacum officinale), 4. getrockneter Sauerampfer (Rumex acetosa), 5. getrocknete Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus). 6. Schalen von Psylliumsamen (Plantago ovata) in Form heterogener Fragmente, durch Dreschen gewonnen. 7. …

Pos. 1211

Zu Unterposition 1211 90: 1. Rooibos-Tee, hergestellt aus den getrockneten Blättern des Rooibos-Strauchs (Aspalathus linearis), der zur Zubereitung von Kräutertees verwendet wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1211

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu den Codenummern 1211 90 86 20 1, 1211 90 86 90 1, 1211 90 86 90 2 und 1211 90 86 90 8: Eine Aufmachung für den Küchengebrauch ist unabhängig von der tatsächlichen Verwendung immer gegeben, wenn die Erzeugnisse in Packungen mit einem Gewicht bis zu einem Kilogramm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 83). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 208. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. Juni 2020: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um getrocknete und gemahlene Hagebutten (spec. Rosa Canina), welche zu einem losen, grobkörnigen Pulver von orangebrauner Farbe zermahlen wurden. …

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.3?

Die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.3 umfasst Rosmarin nicht in Aufmachung für den Küchengebrauch, Melisse, frisch oder gekühlt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1211.90.86.90.3?

Der Drittlandszollsatz für 1211.90.86.90.3 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1211.90.86.90.3?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 121190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.3?

1211.90.86.90.3 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1211.90.86.90.3 im Zolltarif eingeordnet?

1211.90.86.90.3 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert > 121190 andere > 12119086 andere > 1211908690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1211.90.86.90.3?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1211.90.86.90.3 erfasst, zum Beispiel DE1908/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.3?

Warennummer 1211.90.86.90.3 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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