Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1212.21.00: Johannisbrot, genießbar

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1212.21.00 steht für Johannisbrot, genießbar. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1212.21.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1212.21.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1212Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1212.21genießbar
  4. 1212.21.00Johannisbrot, genießbar

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1212.21.00

HS-Code1212.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1212.21.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI45/039566/2024-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2027-03-19

Dle deklarovaných údajů se jedná o jedlou sušenou mořskou řasu kombu - druh Japonica Laminaria, která je určena pro potravinářské účely. Nařezáno na 25 až 30 cm dlouhé kousky; tmavě zelené barvy. Baleno do papírových pytlů po 10 kg.

FRBTIFR-BTI-2023-05231Erteilt von FRGültig bis 2026-08-27

Algues déshydratées de la variété kombu (Laminaria), se présentant sous la forme de filaments, conditionnée pour la vente au détail en pot de 150 g.

FRBTIFR-BTI-2023-05229Erteilt von FRGültig bis 2026-08-27

Algue déshydratée destinée à l’alimentation humaine, de type Wakamé (Undaria Pinnatifida) sous forme de pépites, destinée à l'alimentation humaine, conditionnée pour la vente au détail en pot PET de 110 g net ou en sac de 1 kg net.

FRBTIFR-BTI-2023-05235Erteilt von FRGültig bis 2026-08-23

Mélange de 3 variétés d’algues déshydratées et séchées, destiné à l'alimentation humaine pour aromatiser les plats, conditionné pour la vente au détail en pot de 30 g, 35 g, 150 g ou sachet de 1 kg.

FRBTIFR-BTI-2023-02933Erteilt von FRGültig bis 2026-08-15

Macro-algue rouge fossilisée (Lithothamnium Calcareum ou Phymatolithon calcareum), séchée et broyée, sous forme de granules beiges, utilisée en nutraceutique en permettant un apport naturel en calcium et magnésium (applications: gélules, comprimés, pots, sachets), conditionnée pour la vente en sac de 25 kg.

CZBTI32/022669/2021-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2024-02-25

Dle deklarovaných údajů se jedná o sušenou mořskou řasu druhu Japonica Laminaria (mořská řasa kombu), která je určena pro potravinářské účely. Řasy tmavě zelené barvy jsou sušené a krájené/řezané na kousky. Balení: v papírových pytlích.

DEBTI22189/23-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-14

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um gereinigte, gemahlene, mehrzellige, thallische Algen der Gattung Lithothamnion (Rotalgen), ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Lebensmittel und als Nahrungsergänzungsmittel für Menschen bestimmt. Das Erzeugnis ist in Säcken mit einem Inhalt von 20 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um genießbare (für die menschliche Ernährung geeignete) Algen.

DEBTI20606/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-06

Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als „Calcified Atlantic Seaweed“ bezeichneten Ware um Algen der Gattung Lithothamnion in Form eines weißen bis beigen Pulvers. Die mehrzelligen, thallischen sog. Kalkrotalgen gehören zu der Ordnung der Corallinales. Die Ware ist zum Einsatz in Lebensmitteln sowie in Nahrungsergänzungsmitteln bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Algen, getrocknet, gemahlen, genießbar (für die menschliche Ernährung geeignet)“.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1212

Zu Unterpositionen 1212 21 00 und 1212 29 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe A.

Pos. 1212

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) 2016/996 der KOMMISSION vom 16.Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 164/1) (RV L 16/996) Pulverförmige Ware, aus den getrockneten Blättern des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) bestehend. Die Ware wird als Speisezutat (in Cremes, Soßen, Salaten, Pizzas, Fleisch, Suppen oder Gewürzen) oder getrennt zur Zubereitung von Tees oder als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Unterposition 1212 99 95 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1212, 1212 99 und 1212 99 95. …

Pos. 1212

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (378. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Oktober 2005) Erzeugnis 2 Carobpulver gewonnen durch einen Vorgang von Trocknen, Reinigen und Lagerung des Fruchtfleisches von Johannisbrot (Pod Pulp), das anschließend einem weiteren Entwässerungsverfahren unterzogen wird. Eine feine und gleichmäßige Körnung des Erzeugnisses wird durch einen Mahlvorgang erzeugt. Das Erzeugnis enthält mehr als 5 GHT Saccharose. Das Pulver wird als Viehfutter und Bestandteil von Haustierfutter eingesetzt. KN-Code: 1212 10 101) 1) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2012 zutreffender KN-Code 1212 92 00.

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1212.21.00?

Die Zolltarifnummer 1212.21.00 umfasst Johannisbrot, genießbar. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1212.21.00?

Der Drittlandszollsatz für 1212.21.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1212.21.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 121221. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1212.21.00?

1212.21.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1212.21.00 im Zolltarif eingeordnet?

1212.21.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 121221 genießbar. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1212.21.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1212.21.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI45/039566/2024-580000-04/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1212.21.00?

KN-Code 1212.21.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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