Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1212.99: Johannisbrot, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1212.99 steht für Johannisbrot, andere, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

1212.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1212.99
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1212Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1212.99Johannisbrot, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1212.99

HS-Code1212.996 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE7227/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-05-19

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknetes und zerkleinertes Gerstengraspulver der Art Hordeum vulgare (Artikel 2484) ohne weitere Zusätze. Nach den Angaben in der Fachliteratur wird Gerstengraspulver aus den Blättern der noch jungen Gerste (vor der Ausreifung des Korns) gewonnen und hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Pflanzliche Ware, von der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 1212 21 bis 1212 94 erfasst".

DE7229/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-05-19

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknetes und zerkleinertes Weizengraspulver der Art Triticum aestivum (Artikel 2485) ohne weitere Zusätze. Nach den Angaben in der Fachliteratur wird Weizengraspulver aus den Blättern des noch jungen Weizens (vor der Ausreifung des Korns) gewonnen und hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Pflanzliche Ware, von der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 1212 21 bis 1212 94 erfasst".

DE5225/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-03-11

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, grüne, zerkleinerte Blätter der Art Ilex guayusa (südamerikanische Stechpalmenart), die hauptsächlich zur menschlichen Ernährung (als Frühstücks- und Haustee) verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine pflanzliche Ware (Blätter von Ilex guayusa), der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen.

FR-E4-2007-001827Erteilt von FRGültig bis 2013-04-22

BOUTONS DE ROSE SECHES CONDITIONNES EN SACS DE 5KG UTILISES DANS LES MELANGES DE THE, TISANE ET CONFITURE. PRODUITS VEGETAUX UTILISES PRINCIPALEMENT DANS L'ALIMENTATION HUMAINE.

FR-E4-2006-005637Erteilt von FRGültig bis 2013-01-08

POUDRE DE REGLISSE UTILISEE DANS LA FABRICATION D'UN COMPLEMENT ALIMENTAIRE. PRODUIT VEGETAL UTILISE PRINCIPALEMENT DANS L'ALIMENTATION HUMAINE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1212

Zu Unterpositionen 1212 99 41 und 1212 99 49: Siehe die Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe C, dritter Absatz. (entfallen) bis Zu Unterposition 1212 99 95: (entfallen) bis ... Neben den in den Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe D, dritter, vierter und fünfter Absatz beschriebenen Waren gehören hierher z.B.: 1. Knollen von Konjaku, ganz, gemahlen oder sonst zerkleinert; 2. als Blütenpollen bezeichnete Erzeugnisse, bestehend aus von Bienen gesammeltem Blütenstaub, der von den Bienen durch Nektar, Honig und Speichel zu kleinen Kügelchen verklebt ist; 3. Samen von Guarana (Paullinia cupana), gemahlen, weder geröstet noch anders verarbeitet. …

Pos. 1212

Zu Unterposition 1212 99: 1. Kürbiskerne (Cucurbita pepo L.), ungeschält, ungeröstet, ungesalzen, nicht keimfähig, zur menschlichen Ernährung geeignet. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Konjac-Knolle (Amorphophallus konjac) in Form eines Pulvers, das hauptsächlich aus Glucomannan (87,5 %) besteht. Der Rest (12,5 %) des Produkts umfasst Feuchtigkeit und Asche. Es wird durch ein Trennverfahren unter Verwendung von Wasser oder einer Lösung mit niedrigem Alkoholgehalt zur Entfernung einiger Verunreinigungen erhalten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1212

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) 2016/996 der KOMMISSION vom 16.Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 164/1) (RV L 16/996) Pulverförmige Ware, aus den getrockneten Blättern des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) bestehend. Die Ware wird als Speisezutat (in Cremes, Soßen, Salaten, Pizzas, Fleisch, Suppen oder Gewürzen) oder getrennt zur Zubereitung von Tees oder als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Unterposition 1212 99 95 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1212, 1212 99 und 1212 99 95. …

Pos. 1212

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (378. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Oktober 2005) Erzeugnis 2 Carobpulver gewonnen durch einen Vorgang von Trocknen, Reinigen und Lagerung des Fruchtfleisches von Johannisbrot (Pod Pulp), das anschließend einem weiteren Entwässerungsverfahren unterzogen wird. Eine feine und gleichmäßige Körnung des Erzeugnisses wird durch einen Mahlvorgang erzeugt. Das Erzeugnis enthält mehr als 5 GHT Saccharose. Das Pulver wird als Viehfutter und Bestandteil von Haustierfutter eingesetzt. KN-Code: 1212 10 101) 1) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2012 zutreffender KN-Code 1212 92 00.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1212.99?

Die Zolltarifnummer 1212.99 umfasst Johannisbrot, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1212.99?

Für 1212.99 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 1212.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 121299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1212.99?

1212.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1212.99 im Zolltarif eingeordnet?

1212.99 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1212.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1212.99 erfasst, zum Beispiel DE7227/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1212.99?

HS-Unterposition 1212.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.