Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1212.99.95: Johannisbrot, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1212.99.95 steht für Johannisbrot, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1212.99.95 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1212.99.95
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1212Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1212.99andere, andere
  4. 1212.99.95Johannisbrot, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1212.99.95

HS-Code1212.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1212.99.958 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12354/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-23

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein grünes Pulver aus getrockneten Blättern des Meerrettichbaumes (Moringa oleifera), ohne weitere Zusätze. Moringablätter werden hauptsächlich zur menschlichen Ernährung z.B. als Nahrungsergänzungsmittel oder zur Zubereitung von Speisen und Tees verwendet. Die Ware ist in Gebinden mit einem Inhalt von 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere pflanzliche Waren der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 1212 2100 bis 1212 9941 genannt".

DEBTI47614/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein grünes Pulver aus den getrockneten, fein gemahlenen Halmen der Gerste, ohne weitere Zusätze. Gerstengraspulver wird nach den Angaben in der Fachliteratur aus den Blättern der noch jungen Gerste (vor der Ausreifung des Korns) gewonnen und als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Das Gerstengraspulver ist nach der Verzehrempfehlung zum Beispiel zur Verwendung in Smoothies oder in Säften bestimmt und ist mit einem Gewicht von 125 g in einer wiederveschließbaren Verpackung aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Pflanzliche Ware, von der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 1212 2100 bis 1212 9949 erfasst".

ROBTI2026-005247Erteilt von ROGültig bis 2029-01-15

Pe baza informatiilor si imaginilor furnizate de solicitant, produsul „Bee Bread” reprezinta pastura de albine obtinuta prin fermentarea naturala a polenului in stup. Aceasta este realizata din polen colectat de albine din plante, fara adaosuri sau procesari ulterioare. Produsul este prezentat ca atare, in stare naturala, destinat consumului uman si comercializat ambalat in borcane de sticla.

ROBTI2026-005246Erteilt von ROGültig bis 2029-01-15

Conform descrierii solicitantului, produsul reprezinta polen crud poliflor, colectat de albine din plante. Produsul este de origine vegetala si consta in granule naturale de polen floral, fara prelucrare și fara adaos de alte ingrediente sau aditivi. Produsul este congelat exclusiv pentru conservare si este ambalat in recipient din plastic alimentar. Este destinat consumului uman ca supliment alimentar.

FRBTIFR-BTI-2025-06334Erteilt von FRGültig bis 2028-10-28

Coffret d’un assortiment de 7 fleurs comestibles séchées, destiné à l’alimentation humaine, conditionné pour la vente au détail dans des fioles d’un poids total de 15 g.

PLBTIWIT-2025-001002Erteilt von PLGültig bis 2028-07-30

Suszone kwiaty groszku motylkowego (Clitoria ternatea L.), wykorzystywane w przemyśle spożywczym do produkcji m.in. mieszanek herbat lub do przygotowania samodzielnych naparów. Opakowania o masie netto od 10 do 15 kg.

FRBTIFR-BTI-2025-01167Erteilt von FRGültig bis 2028-03-24

Autre produit végétal, se présentant sous la forme d’un déchet de gousses de vanille épuisée, de couleur noire, en poudre d’une granulométrie de 0,350 mm, destiné à l’alimentation humaine, conditionné en carton eux-mêmes conditionnés en palette de 500 kg.

FRBTIFR-BTI-2025-01166Erteilt von FRGültig bis 2028-03-18

Autre produit végétal, de type déchet de gousses de vanille épuisée, de couleur brune, se présentant sous la forme de copeaux, de morceaux, ainsi que d’un résidu de poudre d’une granulométrie de 0,5 mm, destiné l’alimentation humaine.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1212

Zu Unterposition 1212 99 95: (entfallen) bis ... Neben den in den Erläuterungen zu Position 1212 des HS, Buchstabe D, dritter, vierter und fünfter Absatz beschriebenen Waren gehören hierher z.B.: 1. Knollen von Konjaku, ganz, gemahlen oder sonst zerkleinert; 2. als Blütenpollen bezeichnete Erzeugnisse, bestehend aus von Bienen gesammeltem Blütenstaub, der von den Bienen durch Nektar, Honig und Speichel zu kleinen Kügelchen verklebt ist; 3. Samen von Guarana (Paullinia cupana), gemahlen, weder geröstet noch anders verarbeitet. Nicht hierher gehören Kerne von Kürbissen (Position 1207 oder 1209), mit Ausnahme der geschälten Kerne von Kürbissen, welche gemäß dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-229/06 in Position 1212 einzureihen sind.

Pos. 1212

Zu Unterposition 1212 99: 1. Kürbiskerne (Cucurbita pepo L.), ungeschält, ungeröstet, ungesalzen, nicht keimfähig, zur menschlichen Ernährung geeignet. Anwendung der AV 1 und 6. 2. Konjac-Knolle (Amorphophallus konjac) in Form eines Pulvers, das hauptsächlich aus Glucomannan (87,5 %) besteht. Der Rest (12,5 %) des Produkts umfasst Feuchtigkeit und Asche. Es wird durch ein Trennverfahren unter Verwendung von Wasser oder einer Lösung mit niedrigem Alkoholgehalt zur Entfernung einiger Verunreinigungen erhalten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1212

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) 2016/996 der KOMMISSION vom 16.Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 164/1) (RV L 16/996) Pulverförmige Ware, aus den getrockneten Blättern des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) bestehend. Die Ware wird als Speisezutat (in Cremes, Soßen, Salaten, Pizzas, Fleisch, Suppen oder Gewürzen) oder getrennt zur Zubereitung von Tees oder als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Unterposition 1212 99 95 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1212, 1212 99 und 1212 99 95. …

Pos. 1212

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (378. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Oktober 2005) Erzeugnis 2 Carobpulver gewonnen durch einen Vorgang von Trocknen, Reinigen und Lagerung des Fruchtfleisches von Johannisbrot (Pod Pulp), das anschließend einem weiteren Entwässerungsverfahren unterzogen wird. Eine feine und gleichmäßige Körnung des Erzeugnisses wird durch einen Mahlvorgang erzeugt. Das Erzeugnis enthält mehr als 5 GHT Saccharose. Das Pulver wird als Viehfutter und Bestandteil von Haustierfutter eingesetzt. KN-Code: 1212 10 101) 1) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2012 zutreffender KN-Code 1212 92 00.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1212.99.95?

Die Zolltarifnummer 1212.99.95 umfasst Johannisbrot, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1212.99.95?

Der Drittlandszollsatz für 1212.99.95 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1212.99.95?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 121299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1212.99.95?

1212.99.95 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1212.99.95 im Zolltarif eingeordnet?

1212.99.95 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 121299 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1212.99.95?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1212.99.95 erfasst, zum Beispiel DEBTI12354/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1212.99.95?

KN-Code 1212.99.95 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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