Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1302.32.90.00: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, aus Guarsamen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1302.32.90.00 steht für Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, aus Guarsamen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1302.32.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 13. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1302.32.90.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 13SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
  2. 1302Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
  3. 1302.32Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert, Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert
  4. 1302.32.90aus Guarsamen
  5. 1302.32.90.00Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, aus Guarsamen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1302.32.90.00

HS-Code1302.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1302.32.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1302.32.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34438/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-16

Angaben des Antragstellers: Die Ware ist zu 100 % natürlich und wird aus fein gemahlenen Guarbohnen (indische Guarbohnen, Cyamopsis tetragonoloba) hergestellt, die teilweise hydrolysiert sind. Das Erzeugnis hat einen minimalen Geschmack, eine minimale Farbe und einen minimalen Geruch und weist eine reduzierte Viskosität auf. Es kann in höheren Mengen als herkömmliches Guarkernmehl verwendet werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass sich Klumpen bilden oder die Konsistenz von Lebensmitteln zu stark verändert wird. Darüber hinaus liefert es einen hohen Gehalt an löslichen Ballaststoffen und weist eine ausgezeichnete Stabilität in Bezug auf pH-Wert, Hitze und Gefrier- / Auftaubedingungen auf. Anwendung: Eine große Auswahl an Futtermitteln, darunter Trocken- oder Nassfuttermischungen sowie Futterzusätze. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: aus Guarsamen

DEBTI30153/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-19

Angaben des Antragstellers: Partiell hydrolysiertes Guar Gum Die Ware besteht aus teilweise hydrolysiertem Guar Gum (Gummi) und wird aus den gespaltenen Samen der Guarbohne hergestellt. Es ist ein rein natürliches Galactomannan-Polymer, das in kaltem und warmem Wasser 100 % löslich, farblos und geruchsneutral ist. Die Ware hat eine geringe Viskosität und verleiht Produkten wie Protein Shakes, Eiscreme und Instant Latte-Mischungen als funktioneller Ballaststoff eine angenehme Cremigkeit und ein volleres und angenehmes Mundgefühl. Vor allem zucker- und fettreduzierte Produkte profitieren von dieser Eigenschaft. Die Ware wird auch als Nahrungsergänzungsmittel als Pulver, Sticks oder Kapseln eingesetzt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: aus Guarsamen

DEBTI30150/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-19

Angaben des Antragstellers: Die Ware besteht aus teilweise hydrolysiertem Guar Gum (Gummi) und wird aus den gespaltenen Samen der Guarbohne hergestellt. Es ist ein rein natürliches Galactomannan-Polymer, das in kaltem und warmem Wasser 100 % löslich, farblos und geruchsneutral ist. Die Ware hat eine geringe Viskosität und verleiht Produkten wie Protein Shakes, Eiscreme und Instant Latte-Mischungen als funktioneller Ballaststoff eine angenehme Cremigkeit und ein volleres und angenehmes Mundgefühl. Vor allem zucker- und fettreduzierte Produkte profitieren von dieser Eigenschaft. Die Ware wird auch als Nahrungsergänzungsmittel als Pulver, Sticks oder Kapseln eingesetzt. Es wurde kein Warenmuster beigefügt. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: aus Guarsamen

DEBTI34443/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Angaben des Antragstellers: Die Ware besteht aus teilweise hydrolysiertem Guar Gum (Gummi) und wird aus den gespaltenen Samen der Guarbohne hergestellt. Es ist ein rein natürliches Galactomannan-Polymer, das in kaltem und warmem Wasser 100% löslich, farblos und geruchsneutral ist. Es wurde keine Warenprobe gesendet. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: aus Guarsamen

DEBTI33250/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-21

Angaben des Antragstellers: Partially Hydrolysed Guar Gum (PHGG), Teilhydrolysiertes Guarkernmehl. Herkunft: aus Guarsamen (Cyamopsis tetragonoloba). Verwendung: im Lebensmittelbereich als Ballaststoff-Quelle. Verpackungseinheit: 20-kg-Trommel. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Warenbeschreibung: cremeweißes, feines Pulver. Geruch: nahezu neutral. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: aus Guarsamen.

DEBTI45077/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-26

Angaben des Antragstellers: Partiell hydrolysiertes Guar Gum (Bioqualität) Die Ware besteht aus teilweise hydrolysiertem Guar Gum (Gummi) und wird aus den gespaltenen Samen der Guarbohne hergestellt. Die Ware ist ECOCERT (bio-)zertifiziert Es ist ein rein natürliches Galactomannan-Polymer, das in kaltem und warmem Wasser 100 % löslich, farblos und geruchsneutral ist. Die Ware hat eine geringe Viskosität und verleiht Produkten wie Protein Shakes, Eiscreme und Instant Latte-Mischungen als funktioneller Ballaststoff eine angenehme Cremigkeit und ein volleres und angenehmes Mundgefühl. Vor allem zucker- und fettreduzierte Produkte profitieren von dieser Eigenschaft. Die Ware wird auch als Nahrungsergänzungsmittel als Pulver oder in Sticks eingesetzt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: aus Guarsamen

DKBTI22-1032622Erteilt von DKGültig bis 2026-03-02

Varen er et hvidt pulver, der er duft- og smagsløst. Varen er pakket i detailsalgsemballage. Efter det oplyste anvendes varen som kosttilskud i forbindelse med nedsat tarmaktivitet. Opløses i kolde og varme væsker. Varen består af delvist hydrolyseret guargummi. Varen er pakket i en hvid og grøn papdåse med påtrykt tekst og grønt plastlåg. Hver dåse indeholder 250 g.

DEBTI36899/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-13

Angaben des Antragstellers: Der Galactomannan-Ballaststoff ist ein natürliches Guarkernmehl, das teilweise aus indischen Guarbohnen (Cyamopsis tetragonoloba) hydrolysiert wird. Die Ware hat eine/n minimale/n Geschmack, Farbe und Geruch und kann in größeren Mengen als herkömmliches Guarkernmehl verwendet werden, ohne das die Gefahr besteht, dass es klumpt oder die Dicke von Lebensmitteln stark verändert. Außerdem liefert es einen hohen Gehalt an löslichen Ballaststoffen und weist eine ausgezeichnete Stabilität in Bezug auf pH-Wert, Hitze und Gefrier-/Auftaubedingungen. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert; - Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert; -- Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert; --- aus Guarsamen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1302

Zu Unterpositionen 1302 3100 bis 1302 3900: Quillt eine Ware in kaltem Wasser oder löst sie sich in heißem Wasser auf, sind die Kriterien der Erläuterung zu Position 1302 des HS, Abschnitt C erster Absatz erfüllt. Zu Unterpositionen 1302 32 10 und 1302 32 90: Siehe Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C, Ziffer 2. Nicht hierher gehört Endosperm von Guarsamen (sog. Guarsplit) in Form von kleinen, unregelmäßigen, hellgelben Schuppen (Position 1404).

Pos. 1302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …

Pos. 1302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.

Kapitel 13

1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium (RV E1301000). Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704) (RV E1301A00); b) Malzextrakt (Position 1901) (RV E1301B00); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101) (RV E1301C00); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22) (RV E1301D00); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938 (RV E1301E00); f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939) (RV E1301F00); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006) (RV E1301G00); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3 …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1302.32.90.00?

Die Zolltarifnummer 1302.32.90.00 umfasst Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, aus Guarsamen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1302.32.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 1302.32.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1302.32.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 130232. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1302.32.90.00?

1302.32.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1302.32.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

1302.32.90.00 steht in dieser Hierarchie: 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE > 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert > 130232 Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert, Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert > 13023290 aus Guarsamen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1302.32.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1302.32.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI34438/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1302.32.90.00?

TARIC-Code 1302.32.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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