Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1302: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1302 steht für Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

1302 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 13. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1302
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 13SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
  2. 1302Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1302

Zu Unterposition 1302 11 00: Siehe Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A, Ziffer 1. Zu Unterposition 1302 12 00: Siehe Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A, Ziffer 2. (entfallen) bis Zu Unterposition 1302 19 70: Siehe Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A, Ziffern 4 bis 20. (entfallen) bis Zu Unterpositionen 1302 20 10 und 1302 20 90: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt B aufgeführten Erzeugnisse. Zu Unterposition 1302 31 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C Ziffer 1. Zu Unterpositionen 1302 32 10 und 1302 32 90: Siehe Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt C, Ziffer 2. Nicht hierher gehört Endosperm von Guarsamen (sog. Guarsplit) in Form von kleinen, unregelmäßigen, hellgelben Schuppen (Position 1404). …

Pos. 1302

Zu Unterposition 1302 19: 1. Cannabisextrakt, der hauptsächlich Cannabidiol (CBD) (1200 mg CBD/10 ml), Cannabinol (CBN), Cannabigerol (CBG) und weniger als 0,2 % Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC) enthält, gewonnen aus Cannabis sativa L.-Pflanzen. Er ist nicht zur Behandlung von Krankheiten bestimmt. Das Erzeugnis ist in Packungen für den Einzelverkauf mit zwei austauschbaren Kartuschen von 5 ml aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1302

Zu Unterposition 1302 3900: Verordnung (EWG) Nr. 2748/79 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 19901) (RV L 2723): Erzeugnis mit der nachstehenden Zusammensetzung: - Calciumcarrageenat: 62,1 % - Dextrose: 32,9 % - Saccharose: 5 % Unterposition 1302 3900 1) ABl EG Nr. L 261/24

Pos. 1302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1302?

Die Zolltarifnummer 1302 umfasst Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1302?

Für 1302 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 1302?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 1302. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1302?

1302 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1302 im Zolltarif eingeordnet?

1302 steht in dieser Hierarchie: 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1302?

Zu 1302 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1302?

Position 1302 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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