Zolltarifnummer 1401.10.00: Bambus
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1401.10.00 steht für Bambus. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1401.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 14. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1401.10.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 14FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
- 1401Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)
- 1401.10Bambus
- 1401.10.00Bambus
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1401.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den durch Abbildungen veranschaulichten Erzeugnissen um auf verschiedene Längen zugeschnittene Bambusstäbe. Die naturfarbenen Stäbe mit unterschiedlichen Durchmessern sind klarsichtig lackiert. Derartige nicht weiter bearbeitete Bambusstäbe werden -unabhängig von der beabsichtigten Verwendung- als pflanzliche Rohstoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art von der Position 1401 des Zolltarifs erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, Bambus".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus zwölf Stroh-/Trinkhalmen aus Bambus und einer Reinigungsbürste. Die Trinkhalme bestehen aus etwa 20 cm langen, an den Enden geschliffenen Abschnitten von Bambus, die einen Durchmesser von etwa 5 bis 8 mm aufweisen. Sie sind zur Verwendung als Trinkhalme bestimmt. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang durch die Trinkhalme aus Bambus bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, Bambus".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um auf verschiedene Längen zugeschnittene, naturfarbene, klarsichtig lackierte Bambusrohre mit unterschiedlichen Durchmessern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Rohstoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (Bambus)".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um auf verschiedene Längen zugeschnittene, naturfarbene, unbehandelte Bambusrohre mit unterschiedlichen Durchmessern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Rohstoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (Bambus)".
Een samengesteld product bestaande uit een bamboestokje en een klemmetje van kunststof met onder meer de volgende kenmerken: - een stokje van bamboe, al dan niet geverfd, met een lengte van 70,5 cm en een diameter van 0,5 cm; - een ovaalvormig klemmetje van kunststof, met een lengte van ongeveer 1,7 cm. Het geheel heeft als toepassing de ondersteuning van een plant. Het wezenlijke karakter wordt toegekend aan het stokje van bamboe zoals bedoeld bij GS-post 1401 van de gecombineerde nomenclatuur.
BAMBOU DECORATIF (TEINTES DE DIFFERENTES COULEURS )EN VRAC OU EN LIASSES DE 3 OU 4 PIECES
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1401 10 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 1401 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1.
1. Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI) (RV E1401000). 2. Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404) (RV E1402000). 3. Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603) (RV E1403000).
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1401.10.00?
Die Zolltarifnummer 1401.10.00 umfasst Bambus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1401.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 1401.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1401.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 140110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1401.10.00?
1401.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1401.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
1401.10.00 steht in dieser Hierarchie: 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) > 140110 Bambus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1401.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1401.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI48773/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1401.10.00?
KN-Code 1401.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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