Zolltarifnummer 1401.90.00.00: Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1401.90.00.00 steht für Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1401.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 14. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1401.90.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 14FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
- 1401Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)
- 1401.90andere
- 1401.90.00.00Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1401.90.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben handelt es sich um ca. 100 cm lange pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die in unterschiedlichen Farben eingefärbt und zu einem Bündel zusammengelegt sind. Die Bastfasern sind nicht für die Spinnerei vorbereitet. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren, zum Basteln oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Die Baststreifen sind als 50g/Bund oder 10g/Bund mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Peddig und Stuhlrohr".
Matières végétales sous la forme de pailles pour boire, fabriquées à partir de tiges de roseau, conditionnées pour la vente au détail en paquet de 50 pièces.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um unterschiedlich lange und breite Raffiabastfasern. Die naturfarbenen oder grün gefärbten Fasern sind zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Der Naturbast ist je "Farbe" mit einer bedruckten Papierbanderole (Inhalt 50g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um pflanzliche Rohstoffe (hier Raffiabast) von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um unterschiedlich lange und breite, pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die farbig eingefärbt (in unterschiedlichen Farben erhältlich) und zu einem Bündel zusammengelegt sind. Die Bastfasern sind nicht für die Spinnerei vorbereitet. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren, zum Basteln oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Das Erzeugnis ist als 50g/Bund oder 10g/Bund mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Pedding und Stuhlrohr".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als Natur-Bindebast bezeichneten Ware um unterschiedlich lange und breite, naturfarbene pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Der Natur-Bindebast ist einzeln oder im 2er Set im Polybeutel, Schrumpffolie oder mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Pedding und Stuhlrohr".
Matière végétale sous la forme d’une paille à boire à usage alimentaire unique, faite à partir de morceau de tige de Lepironia articulata, conditionnée pour la vente au détail (en sachet kraft par 100, 500, en tube cylindrique par 100...).
Matières végétales sous la forme de pailles pour boire, fabriquées à partir de tiges de roseau (nom scientifique : Phragmites communis Trin), conditionnées pour la vente au détail par 50 dans une boîte en carton kraft.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um lediglich geschnittene, gereinigte und getrocknete Halme von Pflanzen der Art Lepironia articulata aus der Familie der Cyperaceae (Sauergrasgewächse), die als Trinkhalme verwendet werden. Halme von Pflanzen der Art Lepironia articulata gehören zolltarifrechtlich zu Binsen und Schilf, welche hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um " Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z.B. Schilf, Binsen), andere als in den Codenummern 1401 1000 00 0 und 1401 2000 00 0 erfasst".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1401 90 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1401 des HS, zweiter Absatz Ziffer 3 bis 7 aufgeführten Erzeugnisse. Hierher gehören auch Blätter von Typha-Arten (z. B. Typha latifolia).
1. Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI) (RV E1401000). 2. Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404) (RV E1402000). 3. Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603) (RV E1403000).
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1401.90.00.00?
Die Zolltarifnummer 1401.90.00.00 umfasst Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1401.90.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 1401.90.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1401.90.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 140190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1401.90.00.00?
1401.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1401.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
1401.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) > 140190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1401.90.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1401.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14671/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1401.90.00.00?
TARIC-Code 1401.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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