Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0: Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 steht für Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1401.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 14. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1401.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 14FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
- 1401Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)
- 1401.90andere
- 1401.90.00.00.0Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sog. Stroh-Flaschen-Trinkhalme, die in einem Karton (Inhalt 100 Stück) mit klarsichtigem Stülpdeckel aufgemacht sind. Die Trinkhalme bestehen jeweils aus einem auf Länge geschnitten (25 cm), Halm aus natürlichem Stroh, der augenscheinlich gereinigt wurde (somit weiter bearbeitet als in Position 1213 zugelassen). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, gereinigtes Getreidestroh" eingereiht.
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Stroh Getränkehalmen" um beigefarbene Abschnitte von Getreidestroh mit einem Durchmesser von ca. 0,3 - 0,4 cm. Die Abschnitte sind gereinigt und auf eine Länge von 15 cm bzw. 20 cm zugeschnitten, somit weiter bearbeitet als in Position 1213 zugelassen. Die zur Verwendung als Trinkhalme bestimmten Waren sind zu jeweils 100 Stück in einem Pappkarton mit Kunststoffdeckel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, gereinigtes Getreidestroh" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um auf Länge geschnittene, gereinigte und getrocknete Halme von Pflanzen der Art Lepironia articulata, die nach den hier durchgeführten Untersuchungen mit Bienenwachs (Außenseite) imprägniert sind. Die ca. 20 cm langen Pflanzenhalme sind in etikettierten Schau- oder Spenderkartons (Füllmengen 25, 100 oder 250 Stück) als sog. Gras Trinkhalme für den Einzelverkauf aufgemacht. Pflanzen der Art Lepironia articulata aus der Familie der Cyperaceae (Sauergrasgewächse) werden zolltarifrechtlich als Binsen und Schilf angesprochen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um " Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als in den Codenummern 1401 1000 00 0 und 1401 2000 00 0 erfasst".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Trinkhalme aus Schilfrohr. Die vorliegend auf ca. 15,0 cm Länge geschnittenen, beigefarbenen, hohlen Halme verfügen über einen Durchmesser von etwa 0,6- 0,8 cm und besitzen eine glatte Außenseite. Die in verschiedenen Abmessungen erhältlichen Trinkhalme sind in unterschiedlichen Stückzahlen in Pappfaltschachteln mit Stülpdeckel aus klarsichtigem Kunststoff (Schaukarton) oder in Beuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, geschnittenes Schilf".
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Warenmustern handelt es sich bei den sog. "Stroh Getränkehalmen" um beigefarbene Abschnitte von Getreidestroh mit einem Durchmesser von ca. 0,3 - 0,4 cm. Die Abschnitte sind gereinigt und auf eine Länge von 15 cm bzw. 20 cm zugeschnitten (somit weiter bearbeitet als in Position 1213 zugelassen). Die zur Verwendung als Trinkhalme bestimmten Waren sind zu jeweils 100 Stück in einem Pappkarton mit Kunststoffdeckel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, gereinigtes Getreidestroh" eingereiht.
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe (Farbe bordeaux) handelt es sich um gefärbte, unterschiedlich lange und breite Bastfasern, die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Der Naturbast ist je Farbe (insgesamt elf verschiedene Farben) mit einer bedruckten Papierbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um pflanzliche Rohstoffe (hier Raffiabast) von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art.
Unterschiedlich lange und breite Maisstrohstreifen, die grün gefärbt und zu einem Bündel zusammengelegt sind. Derartige -nicht für die Spinnerei vorbereitete- Streifen/Fasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Das so genannte Ostergras ist in einem Polybeutel (20g) für den Einzelverkauf aufgemacht.
Unterschiedlich lange und breite Raffiabastfasern, die grün gefärbt und zu einem Bündel zusammengelegt sind. Derartige -nicht für die Spinnerei vorbereitete- Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Das sogenannte Ostergras ist in einem Polybeutel mit Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1401 90 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 1401 des HS, zweiter Absatz Ziffer 3 bis 7 aufgeführten Erzeugnisse. Hierher gehören auch Blätter von Typha-Arten (z. B. Typha latifolia).
1. Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI) (RV E1401000). 2. Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404) (RV E1402000). 3. Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603) (RV E1403000).
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 umfasst Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1401.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1401.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1401.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 140190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0?
1401.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1401.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1401.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) > 140190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1401.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1401.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50037/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0?
Warennummer 1401.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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