Zolltarifnummer 1516.20.96.00.1: Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, genießbar
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 1516.20.96.00.1 steht für Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, genießbar. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):9.600 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1516.20.96.00.1 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 15. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1516.20.96.00.1
- Drittlandszoll
- Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):9.600 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 15TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- 1516Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet
- 1516.20pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen
- 1516.20.96andere, in anderer Aufmachung, andere, Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl; andere Öle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 50 GHT und ausgenommen Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl (Kopraöl), Raps- und Rübsenöl oder Kopaivaöl
- 1516.20.96.00.1Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, genießbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1516.20.96.00.1
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):9.600 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandeltes Warenmuster vor. Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: andere: andere Fette und Öle sowie deren Fraktionen: andere als rohe Fette und Öle: andere als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln: fest, in anderen Aufmachungen; flüssig: andere als Pflanzenöl, raffiniert, mit einem Gehalt an Arachidonsäure von 35 GHT bis 50 GHT oder an Docosahexaensäure von 35 GHT bis 50 GHT: genießbar
Es liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet: pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen: andere als hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs): in anderer Aufmachung als in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger: andere als Raps- und Rübsenöl, Leinöl, Sonnenblumenöl, Illipefett, Karitefett, Domorifett, Tulucunaöl oder Babassuöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln: Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl; andere Öle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 50 GHT und ausgenommen Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl (Kopraöl), Raps- und Rübsenöl oder Kopaivaöl: genießbar.
Es liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandeltes Warenmuster vor. Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: andere: andere Fette und Öle sowie deren Fraktionen: andere als rohe Fette und Öle: andere als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln: fest, in anderen Aufmachungen; flüssig: andere als Pflanzenöl, raffiniert, mit einem Gehalt an Arachidonsäure von 35 GHT bis 50 GHT oder an Docosahexaensäure von 35 GHT bis 50 GHT: genießbar
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle, die durch Verfahren der nachstehend genannten Art eine spezifische chemische Umwandlung erfahren haben, jedoch nicht weiterverarbeitet wurden. Zu dieser Position gehören auch in gleicher Weise behandelte Fraktionen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen. A) Hydrierte Fette und Öle. Beim Hydrieren werden die Erzeugnisse unter geeigneten Temperatur- und Druckbedingungen in Gegenwart eines Katalysators (in der Regel fein verteiltes Nickel) mit reinem Wasserstoff in Berührung gebracht. Dabei wird der Schmelzpunkt der Fette erhöht und die Konsistenz der Öle durch Umwandlung ungesättigter Glyceride (z. B. der Ölsäure oder Linolsäure) in gesättigte Glyceride mit höherem Schmelzpunkt (z. B. der Palmitin- oder Stearinsäure) verfestigt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) 2015/181 der Kommission vom 30. Januar 2015 (ABl. EG Nr. L 31/1) (RV L 15/181): Eine Ware in Form eines feinen, gelblich-weißen Pulvers, verpackt in 25-kg-Säcken, hergestellt aus hydriertem Pflanzenöl mit zugefügten Mono- und Diglyceriden eines anderen Pflanzenöls. Die zugefügten Mono- und Diglyceride eines anderen Pflanzenöls haben einen Anteil von 10 GHT. Die Ware ist zur Verwendung als Emulgator in der Lebensmittelindustrie aufgemacht. Der Tropfpunkt liegt bei 58 °C, und die Viskosität bei 68 °C beträgt weniger als 1 Pa.s. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 15. Juni 2023 in der Rechtssache C-292/22: Tenor 1 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der Kommission vom 11. Oktober 2018 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1776 der Kommission vom 9. Oktober 2019 ist wie folgt auszulegen: Zur Position 1517 gehört eine Lebensmittelzubereitung aus Palmöl, die nicht unter die Position 1516 dieser Nomenklatur fällt und eine andere Bearbeitung als die Raffination erfahren hat, wobei es insoweit unerheblich ist, ob diese Zubereitung aufgrund dieser Bearbeitung chemisch modifiziert wurde. 2 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung Nr. …
1. Zu Kapitel 15 gehören nicht: a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209 (RV E1501A00); b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804) (RV E1501B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21) (RV E1501C00); d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1501D00); e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI (RV E1501E00); f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002) (RV E1501F00). 2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510) (RV E1502000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1516.20.96.00.1?
Die Zolltarifnummer 1516.20.96.00.1 umfasst Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, genießbar. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1516.20.96.00.1?
Der Drittlandszollsatz für 1516.20.96.00.1 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):9.600 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1516.20.96.00.1?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 151620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1516.20.96.00.1?
1516.20.96.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1516.20.96.00.1 im Zolltarif eingeordnet?
1516.20.96.00.1 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet > 151620 pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen > 15162096 andere, in anderer Aufmachung, andere, Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl; andere Öle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 50 GHT und ausgenommen Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl (Kopraöl), Raps- und Rübsenöl oder Kopaivaöl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1516.20.96.00.1?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1516.20.96.00.1 erfasst, zum Beispiel DEHH/1734/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1516.20.96.00.1?
Warennummer 1516.20.96.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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