Zolltarifnummer 1518.00.91.80.0: Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, andere
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 1518.00.91.80.0 steht für Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):7.700 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1518.00.91.80.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 15. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1518.00.91.80.0
- Drittlandszoll
- Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):7.700 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 15TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- 1518Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweitig weder genannt noch inbegriffen
- 1518.00Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 1518.00.91andere, tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516
- 1518.00.91.80andere
- 1518.00.91.80.0Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1518.00.91.80.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):7.700 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Sojabohnenölderivat. Verwendung: Als Rohstoff für die Herstellung von Klebstoffen, Beschichtungen und Druckfarben Beschaffenheit: klare Flüssigkeit. Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein Sojabohnenölderivat vor. Es weist die grundlegende Struktur von Triglyceriden auf. Es liegt ein "anders chemisch modifiziertes Öl" vor. Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere als Linoxyn oder Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln: tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516: andere als Mischungen mit einem Gehalt an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs von mehr als 20 GHT oder Mischungen mit einem Gehalt an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs von nicht mehr als 20 GHT.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Rizinusöl, oxidiert. Verwendung: Verwendung in "Druckfarbe bunt". Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Feststellungen anhand einer Warenprobe, vorgelegt zur Erteilung der vZTA-Nummer DE 18619/12-1 vom 08.10.2012: Warenbeschaffenheit: Klare, zähfließende, bernsteinfarbene Flüssigkeit; Geruch: mild-chemisch, aromatisch; Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt oxidiertes Rizinusöl vor. Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere als Linoxyn oder Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln: tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516: andere als Mischungen mit einem Gehalt an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs von mehr als 20 GHT oder andere als Mischungen mit einem Gehalt an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs von mehr als 20 GHT oder andere als Mischungen mit einem Gehalt an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs von nicht mehr als 20 GHT.
Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pflanzliches Öl aus geröstetem Kaffee, das durch mechanisches Auspressen gewonnen wird. Verwendung: Zur Aromatisierung und Staubbindung in Lebensmitteln (Eis, Süßwaren, Löskaffee). Handelsübliche Maßeinheit: Verschiedene Großgebinde (z.B. 25 kg Kunststoffkanister, 200 kg Einwegfässer). Nach den Angaben des Antragstellers liegt das durch einen Röstvorgang erheblich thermisch belastete fette Öl der Kaffeebohne vor. Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere: tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516: andere als Mischungen mit einem Gehalt an durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern und/oder paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs von mehr als 20 GHT, gemeinhin als "Biodiesel" bezeichnet.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516. Dazu gehören tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, die bestimmten Verfahren unterworfen worden sind, die ihre chemische Struktur verändern, wodurch ihre Viskosität, ihr Trocknungsvermögen (d. h. die Eigenschaft, aus der Luft Sauerstoff aufzunehmen und so einen elastischen Film zu bilden) verbessert oder ihre anderen Eigenschaften modifiziert werden, vorausgesetzt, dass sie die grundlegende Struktur von Triglyceriden aufweisen und anderweit nicht genauer erfasst sind, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EG) Nr. 1858/98 der Kommission vom 27. August 1998 (ABl. EG Nr. L 241/17) (RV L 1858/98). 3. Mischung aus Rapsöl (97 %) und Rapsölmethylester (3 %) Unterposition 1518 0099 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 1518, 1518 00 und 1518 0099. (entfallen) bis
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. April 2016 zu der Rechtssache C-233/15 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. September 2011 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass bei der Entscheidung darüber, ob eine Pflanzenölmischung wie die im Ausgangsverfahren fragliche als genießbare Pflanzenölmischung in die Unterposition 1517 90 91 dieser Nomenklatur oder als ungenießbare Pflanzenölmischung in deren Unterposition 1518 00 31 einzureihen ist, alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, soweit sie sich auf die dieser Ware innewohnenden objektiven Merkmale und Eigenschaft …
1. Zu Kapitel 15 gehören nicht: a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209 (RV E1501A00); b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804) (RV E1501B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21) (RV E1501C00); d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1501D00); e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI (RV E1501E00); f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002) (RV E1501F00). 2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510) (RV E1502000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1518.00.91.80.0?
Die Zolltarifnummer 1518.00.91.80.0 umfasst Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1518.00.91.80.0?
Der Drittlandszollsatz für 1518.00.91.80.0 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):7.700 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1518.00.91.80.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 151800. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1518.00.91.80.0?
1518.00.91.80.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1518.00.91.80.0 im Zolltarif eingeordnet?
1518.00.91.80.0 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1518 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweitig weder genannt noch inbegriffen > 151800 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 15180091 andere, tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 > 1518009180 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1518.00.91.80.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1518.00.91.80.0 erfasst, zum Beispiel DE4112/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1518.00.91.80.0?
Warennummer 1518.00.91.80.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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