Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1602.90.31: Fleisch, von Wild oder Kaninchen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1602.90.31 steht für Fleisch, von Wild oder Kaninchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1602.90.31 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1602.90.31
Drittlandszoll
10,9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  2. 1602Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht
  3. 1602.90andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten
  4. 1602.90.31Fleisch, von Wild oder Kaninchen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1602.90.31

HS-Code1602.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1602.90.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10,9 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Norwegen0 %Preferential tariff quota
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Kanada0 %Tariff preference
Türkei0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung7,4 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2023-08588Erteilt von FRGültig bis 2027-02-04

Préparation alimentaire sous la forme d’une conserve de plat cuisiné appertisé à base de viande de lapin sauce chasseur et pommes de terre, à réchauffer, conditionnée pour la vente au détail en barquette de 300 g avec opercule sous étui.

FRBTIFR-BTI-2022-01305Erteilt von FRGültig bis 2025-03-20

Préparation alimentaire de type plat cuisiné à base de pommes de terre et de lapin, contenant plus de 20 % en poids de viande, conditionnée pour la vente au détail sous forme d’assiette de 280 g.

ESBTIESBTI2021SOL451Erteilt von ESGültig bis 2024-07-11

Plato preparado, cocinado, esterilizado y listo para consumir. Envase circular a modo de cazuelita. Carne de ciervo en trozos de entre (más del 20%) con una hoja de laurel entera. Concebido para uso alimentario.

AT2009/000531Erteilt von ATGültig bis 2015-09-28

Lebensmittelzubereitung in Form eines vorgekochten, pasteurisierten Fertiggerichts, bestehend aus einer geschnetzelten Zubereitung von Hirschfleisch in einer Sauce (Anteil an Fleisch: ca. 35 GHT) und Teigwaren (Spätzle, Anteil: ca. 43 GHT); im Wesentlichen bestehend aus gegartem Hirschfleisch eingelegt in eine Sauce, bestehend aus Wasser, Pilzen, Rahm, modifizierter Stärke, pflanzlichem Öl, Tomatenkonzentrat, Preiselbeeren, Zitronensaftkonzentrat, jodiertem Speisesalz, Glucose-Fructosesirup, Hefextrakt, Zucker, Gewürzen, sowie geringfügigen anderen Zutaten; Spätzle, bestehend aus Weizenmehl, Wasser, Vollei, pflanzlichem Öl, jodiertem Speisesalz, Gewürzen und Gewürzextrakten; aufgemacht in einer, aus zwei getrennten Kammern bestehenden, schwarzen Kunststofftasse mit aufgeschweißtem Foliendeckel zu 350 g in einem bunt bedruckten, schleifenförmigen Überkarton.

AT2009/000532Erteilt von ATGültig bis 2015-09-28

Lebensmittelzubereitung in Form eines vorgekochten, pasteurisierten Fertiggerichts, bestehend aus einer geschnetzelten Zubereitung von Hirschfleisch in einer Sauce (Anteil an Fleisch: ca. 40 GHT) und Teigwaren (Spätzle, Anteil: ca. 43 GHT); im Wesentlichen bestehend aus gegartem Hirschfleisch eingelegt in eine Sauce, bestehend aus Wasser, Rotwein, Apfelmus, Gemüse (Zwiebeln, Karotten, Sellerie), Tomatenkonzentrat, Preiselbeeren, geröstetem Weizenmehl, Glucose-Fructosesirup, modifizierter Stärke, jodiertem Kochsalz, pflanzlichem Öl, Hefextrakt, Maltodextrin, Aromen, sowie geringfügigen anderen Zutaten; Spätzle, bestehend aus Weizenmehl, Wasser, Vollei, pflanzlichem Öl, jodiertem Speisesalz, Gewürzen und Gewürzextrakten; aufgemacht in einer, aus zwei getrennten Kammern bestehenden, schwarzen Kunststofftasse mit aufgeschweißtem Foliendeckel zu 350 g in einem bunt bedruckten, schleifenförmigen Überkarton.

AT2009/000533Erteilt von ATGültig bis 2015-09-28

Lebensmittelzubereitung in Form eines vorgekochten, pasteurisierten Fertiggerichts, bestehend aus einer geschnetzelten Zubereitung von Wildschweinfleisch in einer Sauce (Anteil an Fleisch: ca. 35 GHT) und Teigwaren (Spätzle, Anteil: ca. 43 GHT); im Wesentlichen bestehend aus gegartem Hirschfleisch eingelegt in eine Sauce, bestehend aus Wasser, Rahm, Rotwein, Speckwürfeln (Schweinefleisch), Silberzwiebeln, Apfelmus, Gemüse (Zwiebeln, Karotten, Sellerie), Tomatenkonzentrat, Preiselbeeren, geröstetem Weizenmehl, Glucose-Fructosesirup, modifizierter Stärke, jodiertem Kochsalz, pflanzlichem Öl, Hefextrakt, sowie geringfügigen anderen Zutaten; Spätzle, bestehend aus Weizenmehl, Wasser, Vollei, pflanzlichem Öl, jodiertem Speisesalz, Gewürzen und Gewürzextrakten; aufgemacht in einer, aus zwei getrennten Kammern bestehenden, schwarzen Kunststofftasse mit aufgeschweißtem Foliendeckel zu 350 g in einem bunt bedruckten, schleifenförmigen Überkarton.

DE7212/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-07-06

Angaben des Antragstellers (Auszug, eine Warenprobe hat nicht vorgelegen): Hirschpfeffer; gewürfeltes Hirschfleisch, 12 Schalen a 600 g, in einem Umkarton, Schale mit Folie versiegelt, in Pappmanschette. Hirschfleischstücke in Sauce geschmort mit Wurzelgemüse, Champignons, klassisch abgeschmeckt mit Wacholder u. Lorbeeren. Fleischanlage 40 %. Nach diesen Angaben liegt eine Lebensmittelzubereitung mit mehr als 20 GHT Fleisch vor.

DEHH/1502/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-12-04

Angaben des Antragstellers: Vollständig gehäuteter Hasenrücken, handgespickt mit ungesalzenem Katenrauchspeck; ohne Becken- und Hüftknochenansatz, ohne Halsansatz, tiefgefroren, kalibriert auf 575 g. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor; die Angaben des Antragstellers wurden durch eine Abbildung der Ware veranschaulicht. Nach den Angaben des Antragstellers liegt zubereitetes Fleisch von Hasen vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1602

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht, dieses Kapitels, ausgenommen Würste und ähnliche Erzeugnisse (Position 1601) sowie Extrakte und Säfte von Fleisch (Position 1603). Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse, gegart in Wasser oder Dampf, gegrillt, gebacken, gebraten oder auf andere Weise thermisch behandelt (nicht dagegen nur überdämpfte, blanchierte oder ähnlich behandelte Erzeugnisse -- siehe die Erläuterungen zu Kapitel 2, Allgemeines). 2) Pasteten, Pasten, Galantinen und dergleichen, soweit sie nicht als Würste oder ähnliche Erzeugnisse der Position 1601 zuzuweisen sind. …

Pos. 1602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2004/2002 der Kommission vom 8. November 2002 (ABl. EG Nr. L 308/22) (RV L 2004/2002): Artikel I Die Gewichtshundertteile des Fleisches und des Fetts in Erzeugnissen der Erzeugniscodes 1602 4110 9110, 1602 4110 9130, 1602 4210 9110, 1602 4210 9130 und 1602 4919 9130 der Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 sind nach den im Anhang beschriebenen Verfahren zu ermitteln. Anhang Verfahren (entfallen) Der Fleisch- und Fettgehalt wird durch das nachstehende Verfahren bestimmt: 1. Analysenmethoden 1.1 Für die Analyse sind homogene und repräsentative Proben der Fleischware vorzubereiten. 1.2 Folgende Analysenverfahren sind zu verwenden: 1.2.1 Stickstoff: Bestimmung des Stickstoffgehalts durch die Kjeldahl-Methode. …

Pos. 1602

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. Mischung aus Samen und Getreide in der folgenden Zusammensetzung (Gewichtsanteil in Prozent): - Leinsamen 45,5 - Geschälte Sesamsamen 12,5 - Haferflocken 29,5 - Weizenflocken 12,5 Die in einem Sack zu 25 kg aufgemachte Ware ist für die Herstellung von Backwaren bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind als Mischungen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b in die Position 1204 einzureihen, da der Anteil an Leinsamen als charakterbestimmend anzusehen ist. Eine Einreihung als "Zubereitung" der Position 2008 kommt nicht in Betracht. 2. …

Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1602.90.31?

Die Zolltarifnummer 1602.90.31 umfasst Fleisch, von Wild oder Kaninchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1602.90.31?

Der Drittlandszollsatz für 1602.90.31 beträgt 10,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1602.90.31?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1602.90.31?

1602.90.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1602.90.31 im Zolltarif eingeordnet?

1602.90.31 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht > 160290 andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1602.90.31?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1602.90.31 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-08588. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1602.90.31?

KN-Code 1602.90.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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