Zolltarifnummer 1602.90.31.00.0: Fleisch, andere, von Wild oder Kaninchen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1602.90.31.00.0 steht für Fleisch, andere, von Wild oder Kaninchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1602.90.31.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1602.90.31.00.0
- Drittlandszoll
- 10,9 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
- 1602Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht
- 1602.90andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten
- 1602.90.31von Wild oder Kaninchen
- 1602.90.31.00.0Fleisch, andere, von Wild oder Kaninchen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1602.90.31.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 10,9 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Norwegen | 0 % | Preferential tariff quota |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 7,4 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht, dieses Kapitels, ausgenommen Würste und ähnliche Erzeugnisse (Position 1601) sowie Extrakte und Säfte von Fleisch (Position 1603). Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse, gegart in Wasser oder Dampf, gegrillt, gebacken, gebraten oder auf andere Weise thermisch behandelt (nicht dagegen nur überdämpfte, blanchierte oder ähnlich behandelte Erzeugnisse -- siehe die Erläuterungen zu Kapitel 2, Allgemeines). 2) Pasteten, Pasten, Galantinen und dergleichen, soweit sie nicht als Würste oder ähnliche Erzeugnisse der Position 1601 zuzuweisen sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2004/2002 der Kommission vom 8. November 2002 (ABl. EG Nr. L 308/22) (RV L 2004/2002): Artikel I Die Gewichtshundertteile des Fleisches und des Fetts in Erzeugnissen der Erzeugniscodes 1602 4110 9110, 1602 4110 9130, 1602 4210 9110, 1602 4210 9130 und 1602 4919 9130 der Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 sind nach den im Anhang beschriebenen Verfahren zu ermitteln. Anhang Verfahren (entfallen) Der Fleisch- und Fettgehalt wird durch das nachstehende Verfahren bestimmt: 1. Analysenmethoden 1.1 Für die Analyse sind homogene und repräsentative Proben der Fleischware vorzubereiten. 1.2 Folgende Analysenverfahren sind zu verwenden: 1.2.1 Stickstoff: Bestimmung des Stickstoffgehalts durch die Kjeldahl-Methode. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. Mischung aus Samen und Getreide in der folgenden Zusammensetzung (Gewichtsanteil in Prozent): - Leinsamen 45,5 - Geschälte Sesamsamen 12,5 - Haferflocken 29,5 - Weizenflocken 12,5 Die in einem Sack zu 25 kg aufgemachte Ware ist für die Herstellung von Backwaren bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind als Mischungen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b in die Position 1204 einzureihen, da der Anteil an Leinsamen als charakterbestimmend anzusehen ist. Eine Einreihung als "Zubereitung" der Position 2008 kommt nicht in Betracht. 2. …
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1602.90.31.00.0?
Die Zolltarifnummer 1602.90.31.00.0 umfasst Fleisch, andere, von Wild oder Kaninchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1602.90.31.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1602.90.31.00.0 beträgt 10,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1602.90.31.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1602.90.31.00.0?
1602.90.31.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1602.90.31.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1602.90.31.00.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht > 160290 andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten > 16029031 von Wild oder Kaninchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1602.90.31.00.0?
Zu 1602.90.31.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1602.90.31.00.0?
Warennummer 1602.90.31.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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