Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1604.20.05: Surimizubereitungen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1604.20.05 steht für Surimizubereitungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1604.20.05 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1604.20.05
Drittlandszoll
20 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  2. 1604Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
  3. 1604.20Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht
  4. 1604.20.05Surimizubereitungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1604.20.05

HS-Code1604.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1604.20.058 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll20 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Preferential tariff quota
Türkei0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Peru0 %Tariff preference
Kosovo0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14784/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-19

Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine stäbchenförmige Lebensmittelzubereitung aus Surimi, Stärke und weiteren Bestandteilen. Die einzeln in Folie eingewickelten Stäbchen sind in in einer weiteren, verschweißten Folie (Inhalt 26 Stück) verpackt. Der Gehalt an Fisch beträgt mehr als 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, Surimizubereitungen".

DEBTI26495/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-26

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung in Form von sog. Fischbällchen. Die Fischbällchen bestehen aus Surimi, Gemüse, Gewürzen sowie weiteren Bestandteilen. Der Gehalt an Fisch beträgt dabei deutlich mehr als 20 GHT. Die Fischbällchen sind in Polybeuteln zu 200 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht , Surimizubereitungen".

DEBTI25404/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-02

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung aus Surimi, Gewürzen und weiteren Bestandteilen. Der Gehalt an Fischfleisch beträgt dabei deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in Polybeuteln zu 200g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, Surimizubereitung"

DEBTI5305/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-10

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei den sog. Surimi-Bällchen "Salmon Style" um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (Surimizubereitung). Die ca. 4 cm großen Bällchen bestehen aus Surimi (aus Fischen der Gattung Nemipterus), das mit Wasser, Stärke, Sojabohnenöl und -proteinen, Zucker, Salz sowie weiteren Bestandteilen vermengt wurde. Der Gehalt an Fisch beträgt dabei deutlich mehr als 20 GHT. Die durch Kochen und Frittieren gegarten und anschließend tiefgefrorenen Fischbällchen sind in Kunststoffbeuteln mit 200 g Inhalt verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen (KN) 1604 1100 bis 1604 1991 genannt, Surimizubereitungen".

DEBTI5300/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-07

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Surimi-Pastete" um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (Surimizubereitung). Die ca. 4,5 x 3 x 2 cm großen Stückchen bestehen aus Surimi (aus Fischen der Gattung Nemipterus), das mit Wasser, Sojabohnenöl und -proteinen, modifizierter Stärke, Salz sowie weiteren Bestandteilen vermengt wurde. Der Gehalt an Fisch beträgt dabei deutlich mehr als 20 GHT. Die durch Dämpfen und Frittieren gegarten und anschließend tiefgefrorenen Fischbällchen sind in Kunststoffbeuteln mit 200 g Inhalt verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen (KN) 1604 1100 bis 1604 1991 genannt, Surimizubereitungen".

DEBTI5302/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-07

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei den sog. Surimi-Bällchen "Crab Style" um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (Surimizubereitung). Die ca. 4 cm großen Bällchen bestehen aus Surimi (aus Fischen der Gattung Nemipterus), das mit Wasser, Sojabohnenöl und -proteinen, modifizierter Stärke, Glucose, Salz sowie weiteren Bestandteilen vermengt wurde. Der Gehalt an Fisch beträgt dabei deutlich mehr als 20 GHT. Die durch Kochen und Frittieren gegarten und anschließend tiefgefrorenen Fischbällchen sind in Kunststoffbeuteln mit 200 g Inhalt verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen (KN) 1604 1100 bis 1604 1991 genannt, Surimizubereitungen".

DEBTI5292/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-07

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei den sog. "Surimi-Bällchen Roasted Onion" um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (Surimizubereitung). Die ca. 3 cm großen Fischbällchen bestehen aus Surimi (aus Fischen der Gattung Nemipterus) und Fischpaste, die mit Wasser, Stärke, Sojabohnenöl und -protein, Schalotten sowie weiteren Bestandteilen vermengt wurden. Der Gehalt an Fisch beträgt dabei deutlich mehr als 20 GHT. Die durch Kochen gegarten und anschließend tiefgefrorenen Fischbällchen sind in Kunststoffbeuteln mit 200 g Inhalt verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen (KN) 1604 1100 bis 1604 1991 genannt, Surimizubereitungen".

DEBTI5294/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-07

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei den sog. "Surimi-Bällchen Phuket Style" um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (Surimizubereitung). Die ca. 4 cm großen Fischbällchen bestehen aus Surimi (aus Fischen der Gattungen Theragra bzw. Nemipterus), die mit Wasser, modifizierter Stärke, Sojabohnenöl und -proteinen, Salz sowie weiteren Bestandteilen vermengt wurden. Der Gehalt an Fisch beträgt dabei deutlich mehr als 20 GHT. Die durch Kochen gegarten und anschließend tiefgefrorenen Fischbällchen sind in Kunststoffbeuteln mit 200 g Inhalt verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen (KN) 1604 1100 bis 1604 1991 genannt, Surimizubereitungen".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1604

Zu Unterposition 1604 20 05: Siehe die Erläuterung zu Unterposition 0304 99 10. Zur Herstellung der hierher gehörenden Zubereitungen wird Surimi mit anderen Erzeugnissen (z. B. Mehl, Stärke, Proteinen, Fleisch von Krebstieren, Gewürzen und Geschmacksstoffen) vermengt, sodann erhitzt und im Allgemeinen eingefroren.

Pos. 1604

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3534/87 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (RV L 2723), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Thunfischstücke („tuna loins“), enthäutet, gefroren, die in Wasser oder Dampf insbesondere mit dem Ziel vorgekocht werden, das Entfernen der Haut zu erleichtern, wobei eine teilweise Koagulation des Fischeiweißes eintritt. Unterposition 1604 14 16 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 756/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 (ABL EU NR. L 199/35) (RV L 756/11), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1604.20.05?

Die Zolltarifnummer 1604.20.05 umfasst Surimizubereitungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1604.20.05?

Der Drittlandszollsatz für 1604.20.05 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1604.20.05?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1604.20.05?

1604.20.05 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1604.20.05 im Zolltarif eingeordnet?

1604.20.05 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen > 160420 Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1604.20.05?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1604.20.05 erfasst, zum Beispiel DEBTI14784/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1604.20.05?

KN-Code 1604.20.05 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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