Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1605.53.10.90.0: Weichtiere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1605.53.10.90.0 steht für Weichtiere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1605.53.10.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1605.53.10.90.0
Drittlandszoll
20 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  2. 1605Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
  3. 1605.53Weichtiere, Miesmuscheln
  4. 1605.53.10in luftdicht verschlossenen Behältnissen
  5. 1605.53.10.90andere
  6. 1605.53.10.90.0Weichtiere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1605.53.10.90.0

HS-Code1605.536 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1605.53.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1605.53.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1605.53.10.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll20 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Türkei0 %Tariff preference
Bosnien und Herzegowina0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI53608/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-25

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sog. Meeresfrüchtemischung, bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - gekochten Muscheln (der Art Mytilus chilensis), - rohem Tintenfischfleisch in Würfeln (der Art Dosidicus gigas), - gekochten Tintenfischstreifen (der Art Dosidicus gigas), - gekochten Venusmuscheln (der Art Paratapes undulatus), - rohen, argentinischen Rotgarnelen (der Art Pleoticus muelleri). Durch den Kochvorgang hat das Muschel- bzw. Tintenfischfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Mischung handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung des Kapitels 16. Innerhalb der Position 1605 bestimmt der Anteil an Miesmuscheln der Art Mytilus chilensis gewichtsmäßig den Charakter der Mischung. Die Lebensmittelzubereitung ist luftdicht in einem verschweißten Kunststoffbeutel mit einem Gewicht von 800 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere (Muschelfleisch, Tintenfische, Garnelen), zubereitet oder haltbar gemacht, Miesmuscheln, in luftdicht verschlossenen Behältnissen, der Art Mytilus spp., andere als in den Codenummern 1605 5310 10 0 bis 1605 5310 200 genannt".

DE11491/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-25

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um gekochte, gefrorene Grünschalen-Muscheln der Art Perna canaliculus in der Schale. Die Muscheln sind in vakuumgezogenen Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere, hier Miesmuscheln der Gattung Perna, in luftdicht verschlossenen Behältnissen.

DE19788/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-10-30

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um Zellulosekapseln befüllt mit einem feinen, beigefarbenen Pulver, bestehend aus Grünlippmuschel-Konzentrat aus Weichtieren der Art Perna canaliculus, Colostrumpulver und Tonerde. Jeweils 120 Kapseln sind für den Einzelverkauf in einem luftdicht verschlossenen Schraubglas als Nahrungsergänzungsmittel aufgemacht. Der Gewichtsanteil des Muschelkonzentrates an der Zubereitung beträgt mehr als 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere in luftdicht verschlossenen Behältnissen, hier Miesmuscheln der Art Perna canaliculus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1605

Zu Unterposition 1605 53 10: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1602 50 31.

Pos. 1605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …

Pos. 1605

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …

Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1605.53.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 1605.53.10.90.0 umfasst Weichtiere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1605.53.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 1605.53.10.90.0 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1605.53.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160553. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1605.53.10.90.0?

1605.53.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1605.53.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

1605.53.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht > 160553 Weichtiere, Miesmuscheln > 16055310 in luftdicht verschlossenen Behältnissen > 1605531090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1605.53.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1605.53.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI53608/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1605.53.10.90.0?

Warennummer 1605.53.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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