Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1701: Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1701 steht für Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

1701 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1701
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1701Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Indien0 %Non preferential tariff quota
Albanien0 %Preferential tariff quota
Bosnien und Herzegowina0 %Preferential tariff quota
Serbien0 %Preferential tariff quota
Nordmazedonien0 %Preferential tariff quota
Island0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-PRO-2011-006090Erteilt von FRGültig bis 2017-12-22

BLOCS DE FORME IRREGULIERE ET DE COULEUR MARRON. IL S'AGIT D'UN JUS DE CANNE DÉSHYDRATÉ, NON RAFFINÉ, SE PRESENTANT SOUS FORME SOLIDE.

FR-PRO-2011-006081Erteilt von FRGültig bis 2017-12-22

POUDRE GROSSIERE DE COULEUR MARRON. IL S'AGIT D'UN JUS DE CANNE DÉSHYDRATÉ, NON RAFFINÉ, SE PRESENTANT SOUS FORME SOLIDE (EN POUDRE).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1701

Zu Unterpositionen 1701 12 10 und 1701 12 90: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 1701 12 und 1701 13 und 1701 14 des HS. Zu Unterpositionen 1701 13 10 und 1701 13 90: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 1701 12 und 1701 13 und 1701 14 des HS. Zu Unterpositionen 1701 14 10 und 1701 14 90: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 1701 12 und 1701 13 und 1701 14 des HS. Zu Unterposition 1701 91 00: Aromatisierter oder gefärbter Zucker gehört auch dann hierher, wenn sein Saccharosegehalt weniger als 99,5 GHT beträgt. Zu Unterposition 1701 99 10: Der Begriff „Weißzucker“ ist in der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17 bestimmt. Hierher gehört sowohl raffinierter als auch nicht raffinierter Zucker, dessen Farbe im Allgemeinen auf Grund seines hohen Gehaltes an Saccarose (99,5 GHT oder mehr) weiß ist. …

Pos. 1701

Zu Unterposition 1701 91: 1. Würfelzucker, der einen Saccharosegehalt von 99,7 GHT aufweist und aus Rohrzucker und einer geringen Menge an Karamellzucker (ebenfalls aus Rohrzucker gewonnen) besteht. Anwendung der AV 1 und 6 Zu Unterposition 1701 99: 1. „Zuckerkügelchen“ mit einem Durchmesser von 0,5 bis 0,8 mm, bestehend aus mindestens 80 % Zucker, mindestens 8,5 % Maisstärke und höchstens 1,5 % gereinigtem Wasser. Diese Produkte sind für die Verwendung als Trägerstoff für Wirkstoffe durch Pharmaunternehmen bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.

Pos. 1701

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 227/2006 der Kommission vom 9. Februar 2006 (ABl. EU Nr. L 39/3) (RV L 227/2006): 1. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,05 Citronensäure 0,95 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. Die Ware kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden. Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 1701 9990 einzureihen. 2. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,5 Citronensäure 0,5 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. …

Pos. 1701

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Erzeugnis bestehend aus: - Saccharose 85 GHT - Süßholzwurzelextrakt 15 GHT in Form von hellbraunem granuliertem Zucker, ist in die Position 1701 (Unterposition 1701 91 00) als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1701 und 1701 91 00. Die Menge des zugesetzten Süßholzwurzelextrakt ändert nicht den Charakter des Erzeugnisses als Zucker der Position 1701.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1701?

Die Zolltarifnummer 1701 umfasst Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1701?

Für 1701 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 1701?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 1701. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1701?

1701 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1701 im Zolltarif eingeordnet?

1701 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1701?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1701 erfasst, zum Beispiel FR-PRO-2011-006090. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1701?

Position 1701 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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