Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1701.99: Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1701.99 steht für Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 41.900 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1701.99 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1701.99
Drittlandszoll
41.900 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1701Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
  3. 1701.99Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1701.99

HS-Code1701.996 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll41.900 EUR DTNMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Indien0 %Non preferential tariff quota
Albanien0 %Preferential tariff quota
Bosnien und Herzegowina0 %Preferential tariff quota
Serbien0 %Preferential tariff quota
Nordmazedonien0 %Preferential tariff quota
Island0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

GBBTI504491071Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

BROWN GRANULATED CANE SUGAR (UNREFINED) INFUSED WITH HEMP (NO THC) EXTRACT. TO BE USED AS A FOOD SUPPLEMENT. NO ADDED FLAVOURING OR COLOURING MATTER PUT UP FOR REATIL SALE IN 1LB PAPER KRAFT PACKS.

DEK/836/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-25

Zucker-Tee-Gemisch Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um Weißzucker mit Zusatz von weiteren Stoffen. Das Erzeugnis soll zur Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie verwendet und in Big Bags á ca. 500 kg gehandelt werden. Beschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe Der sensorische Eindruck der hellbraunen feinen Kristalle wird hauptsächlich von der enthaltenen Saccharose bestimmt. Der enthaltene Tee ist sensorisch sehr schwach wahrnehmbar. Das Erzeugnis ist klar und braun löslich. Über die Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor, die als zutreffend unterstellt werden.

DEK/834/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-22

Zucker-Tee-Gemisch Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um Weißzucker mit Zusatz von weiteren Stoffen. Das Erzeugnis soll zur Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie verwendet und in Big Bags á ca. 500 kg gehandelt werden. Beschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe Der sensorische Eindruck der hellbraunen feinen Kristalle ist der von reiner Saccharose ohne Hinweis auf enthaltenen Tee. Das Erzeugnis ist klar und braun löslich. Über die Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor, die als zutreffend unterstellt werden.

DEK/835/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-22

Zucker-Tee-Gemisch Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um Weißzucker mit Zusatz von weiteren Stoffen. Das Erzeugnis soll zur Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie verwendet und in Big Bags á ca. 500 kg gehandelt werden. Beschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe Der sensorische Eindruck der hellbraunen feinen Kristalle wird hauptsächlich von der enthaltenen Saccharose bestimmt. Der enthaltene Tee ist sensorisch sehr schwach wahrnehmbar. Das Erzeugnis ist klar und braun löslich. Über die Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor, die als zutreffend unterstellt werden.

DEK/241/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-03-09

Zucker-Tee-Gemisch Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um Weißzucker mit Zusatz von weiteren Stoffen. Das Erzeugnis soll zur Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie verwendet werden. Beschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe Der sensorische Eindruck der beige-farbenen, feinen Kristalle ist der von reiner Saccharose ohne Hinweis auf enthaltenen Tee. Über die Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor, die als zutreffend unterstellt werden.

FRFR-E4-2004-001576Erteilt von FRGültig bis 2010-10-11

SUCRE BLANC RAFFINE EN CUBES PRESENTE DANS UN COFFRET DE 500 G. SANS AJOUT DE COLORANT NI DE CONSERVATEUR MAIS ADDITIONNE DE VITAMINES A.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1701

Zu Unterposition 1701 99 10: Der Begriff „Weißzucker“ ist in der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17 bestimmt. Hierher gehört sowohl raffinierter als auch nicht raffinierter Zucker, dessen Farbe im Allgemeinen auf Grund seines hohen Gehaltes an Saccarose (99,5 GHT oder mehr) weiß ist. Zur Bestimmung des Saccharosegehalts in Weißzucker (Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17) ist die in Anlage II, Methode 10 der Richtlinie 79/796/EWG festgelegte polarimetrische Methode anzuwenden (ABl. Nr. L 239 vom 22. 9. 1979, S. 24).

Pos. 1701

Zu Unterposition 1701 99: 1. „Zuckerkügelchen“ mit einem Durchmesser von 0,5 bis 0,8 mm, bestehend aus mindestens 80 % Zucker, mindestens 8,5 % Maisstärke und höchstens 1,5 % gereinigtem Wasser. Diese Produkte sind für die Verwendung als Trägerstoff für Wirkstoffe durch Pharmaunternehmen bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.

Pos. 1701

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 227/2006 der Kommission vom 9. Februar 2006 (ABl. EU Nr. L 39/3) (RV L 227/2006): 1. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,05 Citronensäure 0,95 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. Die Ware kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden. Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 1701 9990 einzureihen. 2. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,5 Citronensäure 0,5 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. …

Pos. 1701

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Erzeugnis bestehend aus: - Saccharose 85 GHT - Süßholzwurzelextrakt 15 GHT in Form von hellbraunem granuliertem Zucker, ist in die Position 1701 (Unterposition 1701 91 00) als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1701 und 1701 91 00. Die Menge des zugesetzten Süßholzwurzelextrakt ändert nicht den Charakter des Erzeugnisses als Zucker der Position 1701.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1701.99?

Die Zolltarifnummer 1701.99 umfasst Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1701.99?

Der Drittlandszollsatz für 1701.99 beträgt 41.900 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1701.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1701.99?

1701.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1701.99 im Zolltarif eingeordnet?

1701.99 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1701.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1701.99 erfasst, zum Beispiel GBBTI504491071. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1701.99?

HS-Unterposition 1701.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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