Zolltarifnummer 1701.14.90: Rohzucker, anderer
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1701.14.90 steht für Rohzucker, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 41.900 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1701.14.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1701.14.90
- Drittlandszoll
- 41.900 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1701.14.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 41.900 EUR DTN | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Indien | 0 % | Non preferential tariff quota |
| Albanien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Preferential tariff quota |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Nordmazedonien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sucre de canne, se présentant sous la forme de poudre, de couleur caramel, issue de l’agriculture biologique, destiné à être consommé en l'état, conditionné pour la vente au détail en sachet plastique de 500 g.
Sucre de canne, présenté à l’état solide en poudre destiné à l’alimentation humaine et conditionné pour la vente au détail en paquet de 500 g.
Autre sucre de canne brut roux à l'état solide, destiné à être utilisé en tant que matière première est exclusivement destiné à la production d'acides aminés pour l’alimentation des animaux, conditionné pour le vente en vrac.
Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Rohrzucker Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um hellbraune, feine Kristalle. Die unveränderte Beschaffenheit wird unterstellt. Die Ware ist verpackt in einem Kunststoffbeutel, bedruckt mit Schriftzug "Brauner Rohrzucker" und Nährwertinformationen in verschiedenen Sprachen. Der deklarierte Inhalt beträgt 1 kg. Die Ware soll zum Backen, Kochen, Süßen und für Cocktails verwendet werden. Die Ware ist als Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, anderer als Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zum Kapitel 17, in die Unterposition 1701 1490 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Sucre de canne blond à l'état solide, présenté sous forme de poudre, destiné à l'alimentation humaine, conditionné pour la vente en sachet de 500g/750g ou en vrac en sac de 25kg/1000kg.
Rohrohrzucker Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ein hellbraune, feine Kristalle, lose verpackt in einem Folienbeutel. Zur Zusammensetzung und Herkunft wurden Angaben gemacht, die als zutreffend unterstellt werden. Die Ware ist als anderer Rohrrohrzucker in die Unterposition 1701 1490 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Een grondstof zijnde ruwe suiker, -volgens opgave- rietsuiker met een polarisatie tussen de 98,5 en 99,49. Het product dient als grondstof voor vloeibare sucrose.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1701 12 10 bis 1701 14 90 : Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 17. Hierher gehören z. B.: 1. bestimmte nicht raffinierte Zucker von weißer Farbe; 2. niedrigprozentiger Zucker, der während der Zuckergewinnung aus dem zweiten und dritten Ablauf anfällt, eine gelbe bis dunkelbraune Farbe hat, die in der Hauptsache auf die im Zucker verbliebene Melasse zurückzuführen ist, und dessen Gehalt an Saccharose im Allgemeinen zwischen 85 und 98 GHT liegt; 3. Zucker minderer Reinheit, der während des Raffinationsprozesses oder beim Gewinnen von Kandiszucker anfällt. (entfallen) bis Zu Unterpositionen 1701 14 10 und 1701 14 90: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 1701 12 und 1701 13 und 1701 14 des HS.
Zu Unterposition 1701 12 bis 1701 14: Handelsüblicher Rohzucker aus Zuckerrohr enthält mehr als 0,1 % Invertzucker, Rohzucker aus Zuckerrüben weist dagegen im Allgemeinen einen Gehalt an Invertzucker von weniger als 0,1 % auf. Diese beiden Rohzuckerarten unterscheiden sich auch durch ihren verschiedenartigen Geruch, der sich beim Stehen lassen von in Wasser gelösten Proben dieser Zuckerarten in geschlossenen Behältnissen über Nacht entwickelt.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 227/2006 der Kommission vom 9. Februar 2006 (ABl. EU Nr. L 39/3) (RV L 227/2006): 1. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,05 Citronensäure 0,95 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. Die Ware kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden. Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 1701 9990 einzureihen. 2. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,5 Citronensäure 0,5 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Erzeugnis bestehend aus: - Saccharose 85 GHT - Süßholzwurzelextrakt 15 GHT in Form von hellbraunem granuliertem Zucker, ist in die Position 1701 (Unterposition 1701 91 00) als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1701 und 1701 91 00. Die Menge des zugesetzten Süßholzwurzelextrakt ändert nicht den Charakter des Erzeugnisses als Zucker der Position 1701.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1701.14.90?
Die Zolltarifnummer 1701.14.90 umfasst Rohzucker, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1701.14.90?
Der Drittlandszollsatz für 1701.14.90 beträgt 41.900 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1701.14.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170114. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1701.14.90?
1701.14.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1701.14.90 im Zolltarif eingeordnet?
1701.14.90 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest > 170114 Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, anderer Rohrzucker. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1701.14.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1701.14.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-06928. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1701.14.90?
KN-Code 1701.14.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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