Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1701.91.00.00.0: Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere, mit Zusatz von Aroma- oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1701.91.00.00.0 steht für Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 41.900 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1701.91.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1701.91.00.00.0
Drittlandszoll
41.900 EUR DTN
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1701Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
  3. 1701.91mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
  4. 1701.91.00.00.0Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1701.91.00.00.0

HS-Code1701.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1701.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1701.91.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1701.91.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll41.900 EUR DTNMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Indien0 %Non preferential tariff quota
Albanien0 %Preferential tariff quota
Bosnien und Herzegowina0 %Preferential tariff quota
Serbien0 %Preferential tariff quota
Nordmazedonien0 %Preferential tariff quota
Island0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE23506/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-16

Zucker (Saccharose) mit Farbstoff und Rosenaroma Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ein teils farbloses, teils rosafarbenes Zuckergranulat, welches einen intensiven Geruch nach Rosen aufweist. Das Granulat ist zu einem deklarierten Inhalt von 70 g in einem sechseckigen Glasgefäß mit Schraubdeckel abgefüllt. An dem Glasgefäß ist ein Zettel mit Angaben zur Zusammensetzung mit einem Gummiband befestigt. Auf dem Glas befindet sich ein Etikett mit dem Aufdruck "Rosenblüten-Zucker" und ein Etikett mit Hinweisen zur Verwendung des Produkts. Die Ware ist als anderer Rohr- und Rübenzucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen in die Unterposition 1701 9100 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE11710/16-2Erteilt von DEGültig bis 2019-10-23

Gefärbter Zucker "Rimming Sugar", Teil einer Warenzusammenstellung Vorgelegt wurde eine Verkaufseinheit, bestehend aus drei Glaskrügen mit Schraubdeckel und Trinkhalm, die ein Fläschchen einer Cocktailmischung und ein Päckchen mit Zucker oder Salz beinhalten. Da es sich um eine Zusammenstellung aus Lebensmitteln und Haushaltswaren handelt, liegt keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) vor, die Bestandteile sind getrennt einzureihen. Beschaffenheit des "Rimming Sugar": Flache, schwarze Pappschachtel (ca. 12 cm x 6 cm) mit quadratischem Sichtfenster; darauf aufgedruckt die Warenbezeichnung "Rimming Sugar", ein Zubereitungshinweis und die Inhaltsmenge (28 g). Inhalt: Farbloser, zugeschweißter Kunststoffbeutel (ca. 11 cm x 7 cm), gefüllt mit kräftig rosa gefärbten, in Wasser löslichen Kristallen; Geschmack süß, Zucker entsprechend. Rohr- und Rübenzucker, fest, mit Zusatz von Farbstoffen

DEK/240/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-02-25

Saccharose mit Zusatz von Pfefferminzaroma Die als Pfefferminzpulver bezeichnete Ware besteht laut Angabe aus Saccharose mit Zusatz von Pfefferminzaroma und wird zu 25 kg in Kartons mit PE-Sack verpackt. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht, die als zutreffend unterstellt werden. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Weißes Granulat, etwa 1 bis 7 mm große, unregelmäßig geformte Stücke. Geschmack: süß und nach Pfefferminze. Es handelt sich zolltariflich um einen durch Zusatz von Pfefferminzaroma aromatisierten Zucker der Unterposition 1701 91 des Zolltarifs.

DEK/405/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-05-09

Vanillin-Zucker Die als "Vanillin-Zucker" bezeichnete Ware soll zur Verfeinerung von Erfrischungs- und Milchmixgetränken, Gebäck, Süßwaren und Schlagsahne verwendet werden. Warenbeschaffenheit einer vorgelegten Warenprobe: Feine weiße Kristalle verpackt zu 1 kg in einer Papiertüte, umverpackt mit einem bunt bedruckten Original-Karton mit dem Aufdruck (auszugsweise): "Vanillin-Zucker, 1000 g, Aroma mit naturidentischem Aromastoff, weiterer Bestandteil Zucker". Untersuchungsergebnis: Geruch: nach Vanillin. Geschmack: süß und nach Vanillin. Hochdruckflüssigkeitschromatografie: 98,5 GHT Saccharose. Polarimetrie: 98,5°.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1701

Zu Unterposition 1701 91 00: Aromatisierter oder gefärbter Zucker gehört auch dann hierher, wenn sein Saccharosegehalt weniger als 99,5 GHT beträgt.

Pos. 1701

Zu Unterposition 1701 91: 1. Würfelzucker, der einen Saccharosegehalt von 99,7 GHT aufweist und aus Rohrzucker und einer geringen Menge an Karamellzucker (ebenfalls aus Rohrzucker gewonnen) besteht. Anwendung der AV 1 und 6

Pos. 1701

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 227/2006 der Kommission vom 9. Februar 2006 (ABl. EU Nr. L 39/3) (RV L 227/2006): 1. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,05 Citronensäure 0,95 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. Die Ware kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden. Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 1701 9990 einzureihen. 2. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,5 Citronensäure 0,5 Unterposition 1701 9990 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 1701 99 und 1701 9990. …

Pos. 1701

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Erzeugnis bestehend aus: - Saccharose 85 GHT - Süßholzwurzelextrakt 15 GHT in Form von hellbraunem granuliertem Zucker, ist in die Position 1701 (Unterposition 1701 91 00) als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1701 und 1701 91 00. Die Menge des zugesetzten Süßholzwurzelextrakt ändert nicht den Charakter des Erzeugnisses als Zucker der Position 1701.

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1701.91.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 1701.91.00.00.0 umfasst Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, andere, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1701.91.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1701.91.00.00.0 beträgt 41.900 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1701.91.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1701.91.00.00.0?

1701.91.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1701.91.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1701.91.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest > 170191 mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1701.91.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1701.91.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE23506/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1701.91.00.00.0?

Warennummer 1701.91.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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