Zolltarifnummer 1702.20.90.10.0: Für Futterzwecke
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1702.20.90.10.0 steht für Für Futterzwecke. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1702.20.90.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1702.20.90.10.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- 1702Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
- 1702.20Ahornzucker und Ahornsirup
- 1702.20.90anderer
- 1702.20.90.10für Futterzwecke
- 1702.20.90.10.0Für Futterzwecke
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1702.20.90.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Albanien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Nordmazedonien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Preferential tariff quota |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören andere Zucker in fester Form, Zuckersirupe, Invertzuckercreme sowie Zucker und Melassen, karamellisiert. A) Andere Zucker Dieser Teil umfasst Zucker (andere als solche der Pos. 1701 sowie andere als chemisch reine Zucker der Pos. 2940) in fester Form (auch als Puder), auch mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Die wichtigsten Zucker dieser Position sind: 1) Lactose, auch Milchzucker genannt (C12H22O11), ein Milchbestandteil, der technisch aus Molke gewonnen wird. Hierher gehört sowohl die handelsübliche Lactose als auch die chemisch reine Lactose. Derartige Erzeugnisse müssen mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse enthalten. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3513/92 der Kommission vom 3. Dezember 1992 (ABl. EG Nr. L 117/9) (RV L 3513/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup, ohne erkennbaren Fruchtgeschmack, mit den folgenden Merkmalen: Extrakt, refr. 20ºC: 67,0 GHT Saccharose: nicht nachweisbar Glucose (Dextrose): 48,0 GHT bezogen auf den Trockenstoff Fructose: 48,8 GHT bezogen auf den Trockenstoff Asche: unter 0,01 GHT titrierbare Säuren: (pH 7,0) berechnet als Weinsäure: 0,11 GHT Das Erzeugnis wird unter der Bezeichnung „konzentrierter rektifizierter Traubenmost“ gehandelt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 3. Juni 2021 in der Rechtssache C‑822/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 ist dahin auszulegen, dass eine wässrige Lösung, die durch thermische Zersetzung von Dextrose gewonnen wird und u. a. aus wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen besteht, weder in die Unterposition 1702 90 95 dieser Nomenklatur einzureihen ist, die u. a. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (36. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 18. Juni 2010): Ein Erzeugnis bestehend aus zwei Portionstütchen, eines mit „Karamellsplittern” und ein zweites mit einer „Aromazubereitung“, in Aufmachung für den Einzelverkauf, ist in die Position 1702 (KN-Code 1702 90 75) einzureihen. Das Erzeugnis wird für aromatisierte Karamellisierungen verwendet und hat folgende Zusammensetzung: 1. „Karamellsplitter“, eine Mischung aus braunen Kristallen und beigefarbenem Pulver, mit Karamellgeruch. Es sind folgende Mengen an Zuckern enthalten (in GHT): - Glucose (HPLC): 14.47 - Maltose (HPLC): 9.63 - Sucrose (HPLC): 8.00 - Fructose (HPLC): 5.52 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1702.20.90.10.0?
Die Zolltarifnummer 1702.20.90.10.0 umfasst Für Futterzwecke. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1702.20.90.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 1702.20.90.10.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1702.20.90.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1702.20.90.10.0?
1702.20.90.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1702.20.90.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
1702.20.90.10.0 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert > 170220 Ahornzucker und Ahornsirup > 17022090 anderer > 1702209010 für Futterzwecke. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1702.20.90.10.0?
Zu 1702.20.90.10.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1702.20.90.10.0?
Warennummer 1702.20.90.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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