Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1704.90.30: Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), weiße Schokolade

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1704.90.30 steht für Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), weiße Schokolade. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.100 % + 45.100 EUR DTN MAX 18.900 % + 16.500 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1704.90.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1704.90.30
Drittlandszoll
9.100 % + 45.100 EUR DTN MAX 18.900 % + 16.500 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  3. 1704.90andere
  4. 1704.90.30Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), weiße Schokolade

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.90.30

HS-Code1704.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1704.90.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9.100 % + 45.100 EUR DTN MAX 18.900 % + 16.500 EUR DTNMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Alle Drittländer35 %Non preferential tariff quota
Chile0 %Preferential tariff quota
Kanada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-01826Erteilt von FRGültig bis 2029-07-09

Chocolat blanc, se présentant sous forme de poudre, parfumé au thé matcha, destiné à être incorporé dans des préparations alimentaires et dans des boissons, conditionné pour la vente au détail en sachet kraft de 250 g, 1 kg ou 5 kg ou en boite pop de 250 g.

FRBTIFR-BTI-2026-01827Erteilt von FRGültig bis 2029-07-09

Chocolat blanc, se présentant sous forme de poudre, parfumé à l’igname violette, destiné à être incorporé dans des préparations alimentaires et dans des boissons, conditionné pour la vente au détail en sachet kraft de 250 g, 1 kg ou 5 kg ou en boite pop de 250 g.

FRBTIFR-BTI-2026-01824Erteilt von FRGültig bis 2029-05-12

Chocolat blanc, se présentant sous forme de poudre, parfumé à l’hibiscus, utilisé pour napper les tartes aux fruits, cheesecakes ou pancakes, destiné à être incorporé dans les ganaches, macarons ou mousses ou dans les boissons, conditionné pour la vente au détail en sachet kraft de 250 g, 1 kg ou 5 kg ou en boite pop de 200 g.

SEBTITV-2025-23397Erteilt von SEGültig bis 2029-01-28

Sockerkonfektyr, cashewnötter dragerade med vit choklad och yoghurtpulver. Varan föreligger i bulk. Produkten innehåller bland annat socker, cashewnöt, kakaosmör och helmjölkspulver.

FRBTIFR-BTI-2025-07601Erteilt von FRGültig bis 2029-01-15

Sucrerie se présentant sous la forme d'une framboise enrobée d'une couche de chocolat blanc et de pistaches, surgelée, conditionnée pour la vente au détail en pot d‘un poids de 150 g.

DEBTI1871/24-2Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

Geschenkset, beinhaltend zwei Dosen Tee der Gattung Thea, eine Dose Kräutertee, eine Dose kakaohaltigen Gewürztee, drei Sorten Schokolade und weiße Schokolade. Es liegt keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen, die einzelnen Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Weiße Schokolade: Vier gelbe Papp-Kuverts mit Aufdruck der Warenbezeichnung sowie der Angaben zu den Zutaten, zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (10 g); Inhalt: Hellgelbe, homogene Masse in Tafelform (ca. 6 cm x 4,5 cm); Geruch nach Kakaobutter, schwach würzig; Geschmack süß, leicht würzig nach Zimt, einer aromatisierten weißen Schokolade entsprechend. Zuckerware ohne Kakaogehalt, weiße Schokolade.

DEBTI44519/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-22

Zuckerware ohne Kakaogehalt; weiße Schokolade Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine Tafel aus weißer Schokolade ohne Milchgehalt, mit Reispulver, Mandelpaste und Instant-Espresso Crisps. Die Tafel ist durch Bruchkerben leicht in einzelne Segmente teilbar. Sie ist in einer Klarsichtfolie und etikettierter Pappfaltschachtel zu einem Nettogewicht von 80 g in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Zuckerware ohne Kakaogehalt, weiße Schokolade, in die Unterposition 1704 9030 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

IEBTIIENEN004-2023-BTI340Erteilt von IEGültig bis 2025-11-12

White Chocolate Peanut Caramel Protein Bar 55g For human consumption The filled bar is wrapped for retail sale

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90 30: Siehe die Erläuterungen zu Position 1704 des HS, zweiter Absatz Ziffer vi).

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1704.90.30?

Die Zolltarifnummer 1704.90.30 umfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), weiße Schokolade. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1704.90.30?

Der Drittlandszollsatz für 1704.90.30 beträgt 9.100 % + 45.100 EUR DTN MAX 18.900 % + 16.500 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1704.90.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1704.90.30?

1704.90.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1704.90.30 im Zolltarif eingeordnet?

1704.90.30 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) > 170490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1704.90.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1704.90.30 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01826. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1704.90.30?

KN-Code 1704.90.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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