Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1704.90.55: Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1704.90.55 steht für Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1704.90.55 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1704.90.55
Drittlandszoll
9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  3. 1704.90andere
  4. 1704.90.55Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.90.55

HS-Code1704.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1704.90.558 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Alle Drittländer35 %Non preferential tariff quota
Chile0 %Preferential tariff quota
Kanada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2026REN658Erteilt von ESGültig bis 2029-06-09

Preparado en formato pastilla, a base de un complejo mineral EMS, compuesto por más de 30 minerales y oligoelementos para el tratamiento de afecciones orofaríngeas. Se presenta dosificado para su venta al por menor en caja de 30 pastillas con indicaciones de uso. Producto para tratar el dolor de garganta, dificultad para tragar e irritación de la garganta y la faringe de distintos orígenes. El complejo mineral del que está compuesto hidrata las mucosas de la garganta y la faringe, disuelve la mucosidad y la placa resistente.

ESBTIESBTI2023SOL557Erteilt von ESGültig bis 2026-05-18

Preparado en formato pastilla, a base de un complejo mineral EMS, compuesto por más de 30 minerales y oligoelementos para el tratamiento de afecciones orofaríngeas. Se presenta dosificado para su venta al por menor en caja de 30 pastillas con indicaciones de uso. Producto para tratar el dolor de garganta, dificultad para tragar e irritación de la garganta y la faringe de distintos orígenes. El complejo mineral del que está compuesto hidrata las mucosas de la garganta y la faringe, disuelve la mucosidad y la placa resistente.

ESBTIESBTI2022SOL1171Erteilt von ESGültig bis 2025-12-01

Preparado en formato comprimido elaborado con una combinación de extractos vegetales y miel; parar tratar la tos seca y productiva, aliviar la irritación y proteger las mucosas. Se presenta dosificado para su venta al por menor en caja de 24 comprimidos con indicaciones de uso y composición. Los extractos vegetales del producto contienen polisacáridos que tienen propiedades para calmar la tos, aliviar la irritación y dolor de garganta y ayudar a la expectoración.

ESBTIESBTI2022SOL688Erteilt von ESGültig bis 2025-09-15

Preparado en formato comprimido a base de plantas, aceites esenciales, própolis y ácido hialurónico para el tratamiento de afecciones orofaríngeas. Se presenta dosificado para su venta al por menor en caja de 20 comprimidos con indicaciones de uso. Producto para el tratamiento de afecciones orofaríngeas como dolor y picor de garganta o faringitis. Contiene un complejo molecular a base de grindelia, salvia y ácido hialurónico. El ácido hialurónico gracias a sus propiedades filmógenas crea una barrera que calma el dolor y protege la garganta y la mucosa orofaríngea y laríngea de los agentes externos. La salvia, grindelia y própolis tienen funciones aromatizantes y balsámicas. Contiene también aceites esenciales de clavo y naranja.

FRBTIFR-BTI-2021-00723Erteilt von FRGültig bis 2024-02-29

Gommes à mâcher aux saveurs de miel et de propolis, destinées à soulager la gorge, conditionnées en sachet plastique de 45 grammes.

DEBTI44774/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-17

Zuckerware ohne Kakaogehalt; Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsunterlagen um oval geformte, ca. 20 mm große Bonbons. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht als extra frische Menthol-Pastillen zu je ca. 20 Stück in einem Folienbeutel. Der deklarierte Inhalt ist mit 25 g angegeben. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen, in die Unterposition 1704 9055 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI44743/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-17

Zuckerware ohne Kakaogehalt; Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um beigebraune, weiß gesprenkelte, oval geformte, ca. 20 mm x 15 mm x 4 mm große Bonbons. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht als extra frische Menthol-Pastillen zu je ca. 20 Stück in einem Folienbeutel. Der deklarierte Inhalt ist mit 25 g angegeben. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen, in die Unterposition 1704 9055 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI37207/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-23

Zuckerware ohne Kakaogehalt; Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um oval geformte, ca. 20 mm große Bonbons. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht als extra frische Menthol-Pastillen in einem Folienbeutel. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen, in die Unterposition 1704 9055 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1704.90.55?

Die Zolltarifnummer 1704.90.55 umfasst Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1704.90.55?

Der Drittlandszollsatz für 1704.90.55 beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1704.90.55?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1704.90.55?

1704.90.55 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1704.90.55 im Zolltarif eingeordnet?

1704.90.55 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) > 170490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1704.90.55?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1704.90.55 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026REN658. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1704.90.55?

KN-Code 1704.90.55 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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