Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1704.90.61: Dragees

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1704.90.61 steht für Dragees. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1704.90.61 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1704.90.61
Drittlandszoll
9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  3. 1704.90andere
  4. 1704.90.61Dragees

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.90.61

HS-Code1704.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1704.90.618 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Alle Drittländer35 %Non preferential tariff quota
Chile0 %Preferential tariff quota
Kanada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31163/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-20

Zuckerware; Dragees Bei der Ware handelt es sich um eine Mischung aus roten, blauen und weißen, stäbchenförmigen Dragees. Sie werden zu 25 kg in Papiersäcken gehandelt. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, Dragees, in die Unterposition 1704 9061 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI30318/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-15

Andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; Drageeperlen Bei der Ware handelt es sich um rote dragierte Zuckerperlen. Die Drageeperlen werden in Papiersäcken mit einem Nettogewicht von 30 kg gehandelt. Die Ware wird verwendet, um Lebensmittel wie z. B. Backwaren zu dekorieren. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Dragees, in die Unterposition 1704 9061 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI25778/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-07

Zuckerware; Dragees Bei der Ware handelt es sich um dunkelgrüne Kugeln aus dragierten Algen. Die Ware wird in Kartons mit einem Gewicht von 4 kg als Nahrungsergänzungsmittel für Menschen gehandelt. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, Dragees, in die Unterposition 1704 9061 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI16455/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-14

Zuckerware; Dragees Bei der ursprünglich vorgelegten Ware handelt es sich um Erzeugnisse in Form von gelben, süßen Kügelchen, die einen süßen, harten, unregelmäßig geformten Überzug aufweisen. Der Durchmesser der Dragees beträgt ca. 8 mm. Die Ware ist als Zuckerware ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, Dragees, in die Unterposition 1704 9061 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

BGBTIBG009999-2023-BTI100Erteilt von BGGültig bis 2026-11-08

Захарни изделия с лещовидна форма – дражета с център от бял шоколад, изцяло покрит с плътна, твърда, хрупкава и оцветена захарна обвивка, осем цвята. Представени в транспортни опаковки от картон (единични от 34 g, 24 броя в картон).

DEBTI35659/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-11

Andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; Zuckerstreusel Bei der Ware handelt es sich um verschiedenfarbige, längliche Streusel aus Zucker. Die Ware wird beispielsweise verwendet, um Backwaren zu dekorieren. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Dragees, in die Unterposition 1704 9061 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI34043/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-08

Andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; Nonpareils Bei der Ware handelt es sich um bunte Zuckerperlen. Die Ware wird verwendet, um Lebensmittel wie z.B. Backwaren zu dekorieren. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Dragees, in die Unterposition 1704 9061 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI30708/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-13

Andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; Dekoperlen Bei der Ware handelt es sich um pinkfarbene Perlen aus Zucker mit einem Durchmesser von 3 - 4 mm. Nach Angaben des Antragstellers wird die Ware verwendet, um Backwaren zu dekorieren. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Dragees, in die Unterposition 1704 9061 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1704.90.61?

Die Zolltarifnummer 1704.90.61 umfasst Dragees. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1704.90.61?

Der Drittlandszollsatz für 1704.90.61 beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1704.90.61?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1704.90.61?

1704.90.61 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1704.90.61 im Zolltarif eingeordnet?

1704.90.61 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) > 170490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1704.90.61?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1704.90.61 erfasst, zum Beispiel DEBTI31163/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1704.90.61?

KN-Code 1704.90.61 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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