Zolltarifnummer 1801.00.00.00: Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1801.00.00.00 steht für Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1801.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1801.00.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1801.00.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Bio Kakaonibs aus geschälten, gebrochenen und getrockneten Kakaobohnen der Theobroma cacao L.; es liegen zwei verschiedene Waren (roh und geröstet) vor. - Rohe Kakaonibs: dunkelbraune, gebrochene Stückchen mit charakteristischem Geruch und Geschmack; aus der Hauptsorte Criollo; verzehrfertig; Herkunftsland Peru. - Geröstete Kakaonibs: leicht glänzende, dunkelbraune, gebrochene Stückchen mit charakteristischem Röstgeruch und -geschmack; aus den Hauptsorten Criollo und Trinitario; verzehrfertig; Herkunftsland Peru. Verpackungseinheit: 15-kg-Karton. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Befund: Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet.
Angaben des Antragstellers: Bio-Kakaonibs, natur Geschälte, gebrochene und getrocknete Kakaobohnen der Gattung Theobroma cacao L., Sorte: Criollo. Verpackungseinheit: 15 kg im Karton Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet.
Cabosse de Cacao (nom latin : Theobroma cacao) fruit charnu de cacaoyer contenant des graines, destinée à la fabrication de poudre de chocolat, conditionnée pour la vente.
Angaben des Antragstellers: Kakaonibs; Herkunftsland: Peru Geschälte, gebrochene und getrocknete Kakaobohnen der Gattung Theobroma cacao Verpackungseinheit: 15 kg im Karton Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Kakaobohnen (100 % natürlich, ohne Zusätze), granuliert. Herstellungsverfahren: Kakaobohnen werden geröstet und zerkleinert. Verwendung: Lebensmittel. Verpackungseinheit: 15 kg-Box. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch eine Abbildung veranschaulicht. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegen geröstete und zerkleinerte Kakaobohnen vor. Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet.
Fèves de cacao fermentées
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Kakaobohnen Herstellungsverfahren: Kakaobohnen werden geröstet, geschält und zerkleinert. Verwendung: Im Haushalt und in der Industrie Handelsübliche Maßeinheit: 25 kg-Box Feststellung anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: kleine, harte, dunkelbraune Stückchen, augenscheinlich von der Kakaobohne; Geruch: nach Kakao; Geschmack: schwach bitter, nach Kakao mit knuspriger Konsistenz. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegen geröstete, geschälte und zerkleinerte Kakaobohnen vor. Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet.
Счукани какаови зърна, получени от какаови зърна (Theobroma cacao), преминали термична обработка, обелени и натрошени. Стоката е представена в опаковки от 200 грама или 20 кг.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Die Kakaobohne enthält 49 bis 54 GHT Fett, Kakaobutter genannt, 8 bis 10 GHT Stärke, 8 bis 10 GHT Protein, 1 bis 2 GHT Theobromin, 5 bis 10 GHT Tamiide (Catechine oder Kakaorot), 4 bis 6 GHT Cellulose, 2 bis 3 GHT Mineralstoffe, Steoride (Vitamin D) und verschiedene Fermente.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Kakaobohnen sind die Samen des Kakaobaumes (Theobroma cacao). Sie sind in großer Anzahl (25–80) in der Frucht eingeschlossen, sind eiförmig, mehr oder weniger abgeflacht und im allgemeine violett oder rötlich. Ihre Hülle besteht aus einer dünnen, brüchigen Außenschale und einem feinen, weißlichen, inneren Häutchen, das den Kern umschließt, in ihn eindringt und ihn mehrfach unterteilt. Kakaobohnen haben einen etwas scharfen und bitteren Geschmack. Um diese Schärfe etwas zu mildern, ihr besonderes Aroma zu entwickeln und das spätere Entfernen der Schale zu erleichtern, werden sie leicht fermentiert; sie können auch mit Wasserdampf behandelt und dann getrocknet werden. Kakaobohnen werden geröstet, um das Schälen zu erleichtern, den Kern mahlfähiger zu machen, die Bitterstoffe zu beseitigen und das Aroma zu verbessern. …
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1801.00.00.00?
Die Zolltarifnummer 1801.00.00.00 umfasst Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1801.00.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 1801.00.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1801.00.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1801.00.00.00?
1801.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1801.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
1801.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1801 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1801.00.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1801.00.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI26644/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1801.00.00.00 von der EUDR betroffen?
Ja. 1801.00.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1801.00.00.00?
TARIC-Code 1801.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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