Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1805.00.00.00: Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1805.00.00.00 steht für Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1805.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1805.00.00.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1805Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 1805.00.00.00Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1805.00.00.00

HS-Code1805.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1805.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1805.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2022-03419Erteilt von FRGültig bis 2025-06-29

Poudre de cacao (nom scientifique :Theobroma cacao) pure, dégraissée, sans addition de sucre ou d'autres édulcorants, présentée sous forme de poudre, destinée à la fabrication d'ingrédients alimentaires, conditionnée pour la vente dans un emballage pour un poids net 25kg.

FRBTIFR-BTI-2021-08252Erteilt von FRGültig bis 2024-12-08

Poudre de cacao pure, sans addition de sucre ou d’autres édulcorants, conditionné pour la vente au détail en sachet de 250 g.

FRBTIFR-BTI-2021-04440Erteilt von FRGültig bis 2024-07-04

Poudre de cacao techniquement pure, sans addition de sucre ou d’autres édulcorants. Ce produit est conditionné pour la vente au détail en pot, d’un poids de 225 g.

FR-RTC-2016-003341Erteilt von FRGültig bis 2022-04-28

Poudre de cacao pure, sans addition de sucre ou autres édulcorants, conditionnée pour la vente au détail en doypack de 125 gr.

FR-RTC-2016-003345Erteilt von FRGültig bis 2022-04-28

Poudre de cacao pure, sans addition de sucre ou autres édulcorants, conditionnée pour la vente au détail en boîte de 175 gr.

FR-RTC-2016-003343Erteilt von FRGültig bis 2022-04-28

Poudre de cacao pure, sans addition de sucre ou autres édulcorants, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 350 gr.

BEBTID.T.306.180Erteilt von BEGültig bis 2021-03-08

Het betreft hier een poeder dat is samengesteld uit cacaopoeder en citroenzuur. Dit product is rood-rozig van kleur. Dit wordt geleverd in bulk om verder te worden gebruikt in de productie.

GBBTI503857741Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

CACAO THE RAW FERMENTED POWDER OF THE COCOA BEAN.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1805

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehört auch Kakaopulver mit Zusatz einer geringen Menge (etwa 5 GHT) Lecithin. Dieser Zusatz hat lediglich den Zweck, die Fähigkeit des Kakaopulvers, in Flüssigkeiten Dispersionen zu bilden, zu erhöhen und damit die Zubereitung von Getränken auf der Grundlage von Kakao (löslicher Kakao) zu erleichtern.

Pos. 1805

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Kakaopulver wird durch Pulverisieren von teilweise entfetteter Kakaomasse der Position 1803 gewonnen. Zu dieser Position gehört nur Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Hierher gehört auch Kakaopulver, zu dessen Herstellung Kakaokernbruch, Kakaomasse oder gemahlener Kakaopresskuchen mit Alkalien (Natriumcarbonat oder Kaliumcarbonat usw.) behandelt wurde, um seine „Löslichkeit“ zu erhöhen („lösliches Kakaopulver“). Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder mit Zusatz von Milchpulver oder von Peptonen (Peptonkakao) gehört zu Position 1806. Arzneiwaren, bei denen Kakaopulver nur als Trägerstoff oder Verdünnungsmittel für den arzneilichen Wirkstoff dient, gehören dagegen zu Position 3003 oder 3004.

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1805.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 1805.00.00.00 umfasst Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1805.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 1805.00.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1805.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1805.00.00.00?

1805.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1805.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

1805.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1805 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1805.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1805.00.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2022-03419. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1805.00.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 1805.00.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1805.00.00.00?

TARIC-Code 1805.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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