Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1806.10.30.90: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderes

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1806.10.30.90 steht für Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.000 % + 31.400 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1806.10.30.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1806.10.30.90
Drittlandszoll
8.000 % + 31.400 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  3. 1806.10Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  4. 1806.10.30mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT
  5. 1806.10.30.90Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.10.30.90

HS-Code1806.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1806.10.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1806.10.30.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.000 % + 31.400 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1806

Zu Unterpositionen 1806 10 15 bis 1806 10 90: Wegen besonderer Analysenmethoden zur Bestimmung des Gehalts an Saccharose/Invertzucker/Isoglucose siehe Erläuterungen (EE) zu Pos. 0403.

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.10.30.90?

Die Zolltarifnummer 1806.10.30.90 umfasst Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.10.30.90?

Der Drittlandszollsatz für 1806.10.30.90 beträgt 8.000 % + 31.400 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1806.10.30.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.10.30.90?

1806.10.30.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1806.10.30.90 im Zolltarif eingeordnet?

1806.10.30.90 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180610 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 18061030 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.10.30.90?

Zu 1806.10.30.90 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1806.10.30.90 von der EUDR betroffen?

Ja. 1806.10.30.90 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.10.30.90?

TARIC-Code 1806.10.30.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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