Zolltarifnummer 1806.20.30: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit einem Gesamtgehalt an…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1806.20.30 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1806.20.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1806.20.30
- Drittlandszoll
- 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- 1806.20andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
- 1806.20.30Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.20.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Kleine, runde, unregelmäßige Perlen (Durchmesser ca. 0,5 bis 0,8 cm), aus einem Kern aus einer harten, klaren Zuckerperle, umhüllt von Bitterschokolade; Geruch: nach Bitterschokolade; Geschmack: süß nach Bitterschokolade, wenig nach Rum. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Form von Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT.
Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung und zur handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Dünne, unregelmäßig gebrochene Schokoladeblättchen (Plättchen; Länge und Breite ca. 0,5 cm bis 1 cm; Höhe 0,1 cm) aus Milchschokolade; Geruch: nach Milchschokolade. Geschmack: süß nach Milchschokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Form von Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT.
Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung und zur handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Matte, dunkelbraune, unregelmäßig geformte Stückchen (Länge bis ca. 1,3 cm; Breite bis ca. 0,7 cm) aus Puffreis, umhüllt mit dunkler Schokolade; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß nach Bitterschokolade und Puffreis. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Form von Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT.
Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung und zur handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Kleine, leicht ovale, dunkelbraune Schokoladestückchen in Tropfenform mit abgeflachter Unterseite, (Durchmesser bis ca. 1cm; Höhe bis ca. 0,4 cm) aus dunkler Schokolade; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß nach Bitterschokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Form von Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT.
Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung und zur handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Kleine, leicht ovale, braune Schokoladestückchen in Tropfenform mit abgeflachter Unterseite, (Durchmesser bis ca. 0,5cm; Höhe bis ca. 0,3 cm) aus Milchschokolade; Geruch: nach Milchschokolade; Geschmack: süß nach Milchschokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Form von Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: Keine Angaben. Handelsübliche Maßeinheit: 25 kg-Behältnis. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: unregelmäßig geformte, unterschiedlich große Stückchen aus dunkler Schokolade (Abmessungen: ca. 0,4 bis 0,8 x 0,4 bis 0,5 x 0,1 cm); Geruch: nach Schokolade und Pfefferminz; Geschmack: herbsüß nach Schokolade und Pfefferminz. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegen Stückchen aus Schokolade mit einem Gehalt an Kakaobutter von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT in Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: Keine Angaben. Handelsübliche Maßeinheit: 25 kg-Behältnis. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Stückchen aus dunkler Schokolade in der Form von abgeflachten Rollen (Abmessungen: Länge: ca. 1 bis 1,2 cm, Breite: ca. 0,7 bis 0,8 cm, Höhe: ca. 0,5 bis 0,6 cm); Geruch: nach Schokolade und leicht nach Orange; Geschmack: herbsüß nach Schokolade und Orange. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegen Stückchen aus Schokolade mit einem Gehalt an Kakaobutter von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT in Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: Keine Angaben. Handelsübliche Maßeinheit: 20 kg-Behältnis. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: etwa rechteckige dünne Stückchen aus Milchschokolade (Abmessungen: ca. 1,0 x 0,8 x 0,1 cm); Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß nach Milchschokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegen Stückchen aus Milchschokolade mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT in Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1806 2030: Hierher gehören insbesondere die üblicherweise als „Milchschokolade“ bezeichneten Erzeugnisse.
Zu Unterposition 1806 20: Waren, die in "anderen Massenformen (Bulkwaren)" angeboten werden, fallen unter die Unterposition 1806 20, wenn sie in Form von Pellets, Bohnen, Hülsen, Tropfen, Bällchen, Chips, Flocken, Streuseln, Spänen und dergleichen vorliegen. Waren dieser Unterposition sind in der Regel für die Herstellung von Schokoladenerzeugnissen, Backwaren, Süßwaren, Eiscremes usw. oder zur Dekoration bestimmt.
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.20.30?
Die Zolltarifnummer 1806.20.30 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.20.30?
Der Drittlandszollsatz für 1806.20.30 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1806.20.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.20.30?
1806.20.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1806.20.30 im Zolltarif eingeordnet?
1806.20.30 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180620 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.20.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.20.30 erfasst, zum Beispiel DE1639/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1806.20.30 von der EUDR betroffen?
Ja. 1806.20.30 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.20.30?
KN-Code 1806.20.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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