Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1806.20: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere Zubereitungen in…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1806.20 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

1806.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1806.20
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  3. 1806.20Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.20

HS-Code1806.206 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZ32-0600-2015Erteilt von CZGültig bis 2021-05-28

Dle deklarovaných údajů se jedná o potravinový přípravek obsahující kakao ve formě prášku, který je válcově sušený. Složení: kakaové máslo min 5 % mléčný tuk min 24 % vlhkost max 4 % Balení: papírové pytle po 25 kg.

CZ32-0598-2015Erteilt von CZGültig bis 2021-05-28

Dle deklarovaných údajů se jedná o potravinový přípravek obsahující kakao ve formě prášku, který je válcově sušený. Složení: kakaová hmota min 5 % mléčný tuk min 1 % vlhkost 4 % Balení: papírové pytle po 25 kg.

DEHH/1261/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-20

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: naturidentische Aromastoffe, Kartoffelmaltodextrin, pflanzliches Oel, Kakaopulver, E1505 Triethylcitrat Verwendung: in der Lebensmittelindustrie Handelsübliche Maßeinheit: Gebinde mit einem Inhalt von mehr als 2 kg Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: feines, klumpiges, hellbraunes Pulver; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: bitter, schwach nach Kakao. Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine kakaohaltige, pulverförmige Zubereitung in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 2010: Hierher gehören insbesondere die üblicherweise als Schokoladeüberzugsmassen (Kuvertüre) oder Milchschokoladeüberzugsmassen bezeichneten Erzeugnisse. Zu Unterposition 1806 2030: Hierher gehören insbesondere die üblicherweise als „Milchschokolade“ bezeichneten Erzeugnisse. Zu Unterposition 1806 2050: Hierher gehören insbesondere die als zartbittere oder Bitterschokolade bezeichneten Erzeugnisse. Zu Unterposition 1806 2070: „Chocolate-milk-crumb“ genannte Zubereitungen werden durch Vakuumtrocknung einer innigen flüssigen Mischung aus Zuckern, Milch und Kakao gewonnen; sie werden hauptsächlich zum Herstellen von Milchschokolade verwendet. Sie werden in Form von unregelmäßigen, zerbrechlichen Stücken oder als Pulver gehandelt. …

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 20: Waren, die in "anderen Massenformen (Bulkwaren)" angeboten werden, fallen unter die Unterposition 1806 20, wenn sie in Form von Pellets, Bohnen, Hülsen, Tropfen, Bällchen, Chips, Flocken, Streuseln, Spänen und dergleichen vorliegen. Waren dieser Unterposition sind in der Regel für die Herstellung von Schokoladenerzeugnissen, Backwaren, Süßwaren, Eiscremes usw. oder zur Dekoration bestimmt.

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.20?

Die Zolltarifnummer 1806.20 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.20?

Für 1806.20 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 1806.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.20?

1806.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1806.20 im Zolltarif eingeordnet?

1806.20 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.20 erfasst, zum Beispiel CZ32-0600-2015. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1806.20 von der EUDR betroffen?

Ja. 1806.20 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.20?

HS-Unterposition 1806.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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