Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1806.20.50: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere, mit einem Gehalt…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1806.20.50 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere, mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1806.20.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1806.20.50
Drittlandszoll
8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  3. 1806.20andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
  4. 1806.20.50Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere, mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.20.50

HS-Code1806.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1806.20.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE17215/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-11-29

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: 88 % Chocolate; 11,9 % Cacao biscuit granules; 0,1 % Salt. Handelsübliche Maßeinheit: Verschiedene Verpackungsgrößen, 10 bis 25 kg Karton. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Rechteckige bis quadratische, unregelmäßige, massive Stücke aus dunkler Schokolade (Granulat, Abm.: ca. 0,8 - 1,1 cm x 0,6 - 1,1 cm x 0,5 cm), von Crispteilchen durchzogen; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, knuspernd nach Schokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt Granulat aus einer dunklen Schokoladenmasse, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, vor Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: andere als mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT: mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr.

DE24935/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-01-11

Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung und zur handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Kleine, dunkelbraune, unregelmäßige, eckige Schokoladestückchen (Länge ca. 0,5 - 1 cm; Breite bis ca. 0,4 cm; Höhe = ca. 0,4 cm) aus dunkler Schokolade; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach dunkler Schokolade und Kaffee. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Form von Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: andere als mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT: mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr.

DE24940/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-01-11

Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung und zur handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Kleine, unregelmäßige geformte, glänzende Schokoladestückchen (Splitter; Länge und Breite ca. 0,2 cm bis 0,5 cm; Dicke ca. 0,1 cm) aus einer dunklen Schokolade; Geruch: nach Bitterschokolade; Geschmack: süß nach Bitterschokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Form von Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: andere als mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT: mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr.

DE24941/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-01-11

Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung und zur handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Kleine, unregelmäßige geformte, schwach glänzende, würfelförmige Schokoladestückchen (Länge, Breite und Höhe ca. 0,2 cm bis 0,5 cm) aus einer dunklen Schokolade; Geruch: nach Bitterschokolade, schwach nach Mokka; Geschmack: süß nach Bitterschokolade und Kaffee. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Form von Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: andere als mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT: mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr.

DEHH/1578/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-14

Es liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. andere kakaohaltige Zubereitungen, in Blöcken mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr

DEHH/735/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-05-05

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: Keine Angaben. Handelsübliche Maßeinheit: 4 kg oder 25 kg Behältnis. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Unregelmäßige Stückchen (Granulat) aus einer dunklen Schokolademasse (Länge ca. 0,3 cm bis 0,9 cm; Dicke ca. 0,2 cm); Geruch: arteigen nach Bitterschokolade; Geschmack: herbsüß nach Bitterschokolade. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegen Stückchen aus Schokolade mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr in Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: andere als mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT: mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr.

DE3445/14-1Erteilt von DEGültig bis 1900-01-01

Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung und handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Es liegt eine vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg: andere als mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT: mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 2050: Hierher gehören insbesondere die als zartbittere oder Bitterschokolade bezeichneten Erzeugnisse.

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 20: Waren, die in "anderen Massenformen (Bulkwaren)" angeboten werden, fallen unter die Unterposition 1806 20, wenn sie in Form von Pellets, Bohnen, Hülsen, Tropfen, Bällchen, Chips, Flocken, Streuseln, Spänen und dergleichen vorliegen. Waren dieser Unterposition sind in der Regel für die Herstellung von Schokoladenerzeugnissen, Backwaren, Süßwaren, Eiscremes usw. oder zur Dekoration bestimmt.

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.20.50?

Die Zolltarifnummer 1806.20.50 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere, mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.20.50?

Der Drittlandszollsatz für 1806.20.50 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1806.20.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.20.50?

1806.20.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1806.20.50 im Zolltarif eingeordnet?

1806.20.50 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180620 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.20.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.20.50 erfasst, zum Beispiel DE17215/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1806.20.50 von der EUDR betroffen?

Ja. 1806.20.50 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.20.50?

KN-Code 1806.20.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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