Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1806.31.00: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, gefüllt

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1806.31.00 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, gefüllt. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1806.31.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1806.31.00
Drittlandszoll
8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  3. 1806.31gefüllt
  4. 1806.31.00Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, gefüllt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.31.00

HS-Code1806.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1806.31.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15877/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Angaben des Antragstellers: Salted Peanut Caramel Proteinriegel - Veganer Bio-Proteinriegel mit Erdnussmusfüllung und Schokoladenüberzug Zutaten: Reissirup, 23 % Erdnussmusfüllung (77 % Erdnussmus, Haselnussstücke geröstet, Erbsenprotein, natürliches Karamellaroma, Inulin, Apfelfasern, Agavenzucker, Salz, Emulgator: Lecithine), 13 % Zartbitterkuvertüre (Kakaopulver, Kakaobutter, Kokosblütenzucker), Erbsenprotein, Reisprotein, Erdnussmus, Kakaobutter, Agavenzucker, Agavendicksaftpulver, Maltodextrin, Salz, natürliches Karamellaroma, Emulgator: Lecithine Feststellungen an einem Warenmuster: Gewölbter Riegel aus dunkler Schokolade (Abmessungen: ca. 10 cm x 3 x 1 cm), gefüllt mit einer beigefarbenen, schnittfesten Masse mit einem Kern aus einer hellbraunen, weiche Masse; Geruch: nach Kakao; Geschmack: schwach süß, nach Kakao und Erdnuss. Der Riegel befindet sich in einer verschweißten, bunt bedruckten Verbundfolienverpackung (Kennzeichnung (Auszug): PUR YA! Vegan Protein Bar SALTED PEANUT CARAMEL"). Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt

DEBTI12909/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Angaben des Antragstellers: Veganer Proteinriegel mit Schokoladenüberzug, Haselnussmusfüllung und gerösteten Haselnussstücken. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Dunkelbrauner Riegel (Maße ca. 10 , 0 cm x 3 , 0 cm x 1 , 5 cm), der mit Schokolade überzogen und kleinen Nussstücken bestreut ist. Gefüllt mit einem Kern aus zwei hellbraunen bis braunen Massen mit wenigen Nussstückchen mit Haselnussgeruch und -geschmack. Verpackt in eine verschweißte, bunt bedruckte Kunststofftüte und in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt

ATBTI2026000013-DECErteilt von ATGültig bis 2029-04-13

Schokolade in Form eines vollständig mit Schokolade überzogenen, ca. 3,3 x 10,6 x 1,3 cm großen, mit einer inhomogenen, gelben Masse gefüllten, nicht alkoholhaltigen Riegels; mit Gehalt an: Milchfett: weniger als 1,5 GHT; Milchprotein: weniger als 2,5 GHT; Stärke/Glucose: weniger als 5 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: weniger als 5 GHT; aufgemacht in einem hellbraun, blau und weiß bedruckten Aluverbundsiegelrandbeutel zu 50 g.

PLBTIWIT-2026-000190Erteilt von PLGültig bis 2029-03-03

Przetwór spożywczy w kształcie prostopadłościanu, o wymiarach ok. 4,5 x 2,8 x 1,5 cm, z białym kokosowym nadzieniem, oblany polewą czekoladową (20%), zawierający w składzie m.in.: cukier tłuszcz roślinny, serwatkę, kakao, wiórki kokosowe. Zgodnie z oświadczeniem Wnioskodawcy, produkt przeznaczony do konsumpcji na dwa kęsy. Produkt pakowany pojedynczo w polipropylenowe opakowanie (masa netto - 21 g), a następnie w opakowania Stabilo o masie netto 180 - 1000 g lub luzem w gramaturach 2,5 - 8 kg.

DEBTI4687/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-02

Angaben: Mit Schokolade überzogener Riegel. Feststellungen anhand eines Fotos der Ware: Es handelt sich um annähernd rechteckige, braune, mit Schokolade überzogene und mit einer braunen, von hellen Stückchen durchzogenen Masse gefüllte Riegel. Befund: Nach den Antragsangaben liegt ein gefüllter Riegel aus Schokolade vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt.

CZBTI32/094180/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-02-26

Dle poskytnutých údajů se jedná o nepečenou cereální tyčinku, která je zcela zalitá mléčnou čokoládou.

PLBTIWIT-2026-000163Erteilt von PLGültig bis 2029-02-25

Przetwór spożywczy w kształcie prostopadłościanu (małego batonika) o wymiarach: około 4,5 x 2,5 x 1,8 cm, z nadzieniem z masy o smaku rumowym z chrupkami, oblany w całości polewą czekoladową. Zawiera w składzie m.in.: cukier tłuszcz roślinny, serwatkę, chrupki ryżowe. Zgodnie z oświadczeniem Wnioskodawcy, produkt przeznaczony do konsumpcji na dwa kęsy. Produkt pakowany pojedynczo w polipropylenowe opakowanie (masa netto - około 20 g), a następnie w opakowania Stabilo o masie netto 180 - 1000 g lub luzem w gramaturach 2,5 - 8 kg.

ATBTI2025000515-DECErteilt von ATGültig bis 2029-02-12

Andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitung in Form eines mit Schokolade überzogenen, mit einer inhomogenen Masse aus Frucht- und Milcherzeugnissen, Marzipan, sowie anderen Zutaten, ca. 9 x 3 x 1 cm großen, gefüllten Riegels, mit einer Oblatenschicht im Inneren an der Unterseite; Milchfett: weniger als 1,5 GHT; Milchprotein: mehr als 6 GHT, jedoch weniger als 18 GHT; Stärke/Glucose: mehr als 5 GHT, jedoch weniger als 25 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 5 GHT, jedoch weniger als 30 GHT; aufgemacht in einem braun, weiß und rot bedruckten Aluverbundsiegelrandbeutel, 6 Stück in der Originalverpackung enthaltend; kein Erzeugnis der Position HS 2106.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 3100: Siehe die Erläuterung zu Unterposition 1806 31 des HS.

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 31: Der Begriff „gefüllt“ im Sinne dieser Unterposition umfasst Tafeln, Stangen oder Riegel, die aus einem Kern, z.B. Creme, gekrustetem Zucker, getrockneter Kokosnuss, Früchten, Fruchtpasten, Likör Marzipan, Nüssen, Nugat, Karamell oder Zusammensetzungen dieser Erzeugnisse bestehen, die von Schokolade umgeben sind. Massive Tafeln, Stangen oder Riegel, die z. B. Getreide, Früchte oder Nüsse (auch zerkleinert) enthalten, eingebettet in Schokolade gelten nicht als „gefüllt“.

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.31.00?

Die Zolltarifnummer 1806.31.00 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, gefüllt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.31.00?

Der Drittlandszollsatz für 1806.31.00 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1806.31.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180631. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.31.00?

1806.31.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1806.31.00 im Zolltarif eingeordnet?

1806.31.00 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180631 gefüllt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.31.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.31.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15877/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1806.31.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 1806.31.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.31.00?

KN-Code 1806.31.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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