Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere, in Form von…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1806.31.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1806.31.00.00.0
- Drittlandszoll
- 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung, Verwendung und handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Es liegt ein vertraulich zu behandelndes Waremuster vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der Untersuchung und den Angaben des Antragstellers liegt ein gefüllter Schokoladeriegel vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt.
Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung, Verwendung und handelsüblichen Maßeinheit liegen vertrauliche Angaben vor. Es liegt ein vertraulich zu behandelndes Waremuster vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der Untersuchung und den Angaben des Antragstellers liegt ein gefüllter Schokoladeriegel vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1806 3100: Siehe die Erläuterung zu Unterposition 1806 31 des HS.
Zu Unterposition 1806 31: Der Begriff „gefüllt“ im Sinne dieser Unterposition umfasst Tafeln, Stangen oder Riegel, die aus einem Kern, z.B. Creme, gekrustetem Zucker, getrockneter Kokosnuss, Früchten, Fruchtpasten, Likör Marzipan, Nüssen, Nugat, Karamell oder Zusammensetzungen dieser Erzeugnisse bestehen, die von Schokolade umgeben sind. Massive Tafeln, Stangen oder Riegel, die z. B. Getreide, Früchte oder Nüsse (auch zerkleinert) enthalten, eingebettet in Schokolade gelten nicht als „gefüllt“.
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.31.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1806.31.00.00.0 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1806.31.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180631. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0?
1806.31.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1806.31.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1806.31.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180631 gefüllt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.31.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.31.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE4988/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1806.31.00.00.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 1806.31.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0?
Warennummer 1806.31.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.