Zolltarifnummer 1806.32.90: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Die Zolltarifnummer 1806.32.90 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1806.32.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1806.32.90
- Drittlandszoll
- 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.32.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Angaben: 100-g-Tafel Edel-Vollmilchschokolade (Kakao: 37% mindestens). Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Braune Schokoladentafel mit Bruchkerben, eingeschlagen in Aluminiumfolie, in einer mit einem Ostermotiv bedruckten Pappfaltschachtel mit holografischem 3D-Effekt (Abmessungen in cm: ca. 19 x 9 x 1). Nettogewicht: 100 g. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: andere
Angaben: 12er Schoko-Minis "Ostergrüße" Schokoladen-Geschenkartikel mit 12 Edel-Vollmilchschokoladen in einer Faltschachtel. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen an einem Warenmuster: Zwölf flache Täfelchen (Abmessungen: ca. 3 , 5 x 2 , 0 cm) aus Milchschokolade; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade. Die Täfelchen sind einzeln in ein metallbeschichtetes Papier und bunt bedrucktes, österliches Papier eingewickelt und befinden sich in einem Kunststofftray in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel mit klarsichtigem Kunststoffsichtfenster (Kennzeichnung (Auszug): "12 SCHOKO-MINIS EDEL-VOLLMILCHSCHOKOLADE TÄFELCHEN 36 g"). Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: andere
Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf den Schokoladen-Riegel aus der Zusammenstellung mit einer Musikfigur und Schokoladen-Pralinen. Angaben: Aus Polyester gefertigte Musikfigur in drei verschiedenen Designs. Es enthält einen Schokoladen-Riegel und fünf Schokopralinen mit Milchcremefüllung. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Ein brauner Schokoladenriegel (Abmessungen ca. 12 x 3 x 1 cm) aus massiver Milchschokolade mit Bruchkerben, in buntbedruckte Kunststofffolie (Aufdruck (Auszug): "choco snack Edel-Vollmilch Chocolade 35 g") verschweißt. Der Schokoladenriegel befindet sich gemeinsam mit den Schokoladenpralinen (siehe DEBTI-31240/26-1) in einem Kunststoffbeutel, der mit einer roten Schleife an eine Musikfigur (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI-31240/26-2) gebunden ist, mit Pappetikett (Durchmesser ca. 6 , 5 cm). Kennzeichnung (Auszug): "Merry Christmas". Alle Bestandteile werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: andere
Angaben: Schoko-Grüße "Weihnachtsmärchen" Nicht gefüllte Schokolade in Form einer Tafel mit Bruchkerben. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen an einem Warenmuster: Flache Tafel mit Bruchkerben (Abmessungen: ca. 11 x 5 cm) aus Milchschokolade; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade. Die Tafel ist in Metallfolie und bunt bedrucktes, weihnachtliches Papier verpackt (Kennzeichnung (Auszug): "Merry Christmas EDEL-VOLLMILCHSCHOKOLADE 30 g"). Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: andere
Angaben: Schoko-Grüße "Ostergrüße" Nicht gefüllte Schokolade in Form einer Tafel mit Bruchkerben. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen an einem Warenmuster: Flache Tafel mit Bruchkerben (Abmessungen: ca. 11 x 5 cm) aus Milchschokolade; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade. Die Tafel ist in Metallfolie und bunt bedrucktes, österliches Papier verpackt (Kennzeichnung (Auszug): "EDEL-VOLLMILCHSCHOKOLADE 30 g"). Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: andere
Angaben: 100-g-Tafel Edel-Vollmilchschokolade (Kakao: 37% mindestens). Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Braune Schokoladentafel mit Bruchkerben, eingeschlagen in Aluminiumfolie, in einer mit einem weihnachtlichen Motiv bedruckten Pappfaltschachtel mit holografischem 3D-Effekt (Abmessungen in cm: ca. 19 x 9 x 1). Nettogewicht: 100 g. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: andere
Angaben: 100-g-Tafel Edel-Vollmilchschokolade (Kakao: 37% mindestens). Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Braune Schokoladentafel mit Bruchkerben, eingeschlagen in Aluminiumfolie, in einer goldfarben bedruckten Pappfaltschachtel mit holografischem 3D-Effekt (Abmessungen in cm: ca. 19 x 9 x 1). Nettogewicht: 100 g. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: andere
Tableta de 100g de chocolate blanco y con chocolate con leche gasificado y chocolate con leche. Se presenta en tabletas de 100 gr. El chocolate con leche tiene un 27% mínimo de cacao. Concebido para uso alimentario.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Unterposition 1806 32 1. Lebensmittelzubereitung auf der Basis von Schokolade, in Form einer Tafel Milchschokolade, in der zehn Kekse eingearbeitet sind, die auf beiden Seiten der Tafel sichtbar sind. Das Produkt enthält 63 GHT Milchschokolade, 25 GHT Kakaokekse und 12 GHT Milchcreme mit Vanillegeschmack. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.32.90?
Die Zolltarifnummer 1806.32.90 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.32.90?
Der Drittlandszollsatz für 1806.32.90 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1806.32.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180632. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.32.90?
1806.32.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1806.32.90 im Zolltarif eingeordnet?
1806.32.90 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180632 andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, nicht gefüllt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.32.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.32.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI34817/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1806.32.90 von der EUDR betroffen?
Ja. 1806.32.90 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.32.90?
KN-Code 1806.32.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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