Zolltarifnummer 1806.90.11.00: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, alkoholhaltig
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1806.90.11.00 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, alkoholhaltig. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1806.90.11.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1806.90.11.00
- Drittlandszoll
- 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- 1806.90andere
- 1806.90.11alkoholhaltig
- 1806.90.11.00Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, alkoholhaltig
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.90.11.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bouchée au cacao, sous forme de tonnelet fourré de cognac liquide, conditionné pour la vente au détail.
Bouchée au chocolat, sous forme de tonnelet fourré au Kirsch liquide, conditionné pour la vente au détail.
Μαύρη σοκολάτα μεγέθους μπουκιάς (σοκολατάκι) παραγεμισμένη με σοκολάτα γάλακτος και αλκοολούχο ποτό, είτε Gin Xellent 9%, είτε Vodka Xellent 12%. Τα προϊόντα αυτά αποτελούνται από δύο είδη σοκολάτας, την μαύρη σοκολάτα με ποσοστό κακάου τουλάχιστον 50% και τη σοκολάτα γάλακτος με ποσοστό κακάου τουλάχιστον 35%. Συστατικά: ζάχαρη, κακαόμαζα, βούτυρο κακάο, σιρόπι ανασχηματισμένης ζάχαρης, πλήρες γάλα σε σκόνη, βούτυρο, σορβιτόλη, σιρόπι γλυκόζης, λίπος βουτύρου, αλεύρι σόγιας, γαλακτωματοποιητής: λεκιθίνη (σόγια), συμπυκνωμένος χυμός λεμονιού, αλάτι, φυσική γεύση (βανίλια). Τα σοκολατάκια είναι τυλιγμένα ανά ένα σε αλουμινόχαρτο και συσκευασμένα σε χάρτινο κουτί των 150 g.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Zucker, kakaohaltige Fettglasur 25 % (Zucker, pflanzliche Öle (Palmöl, Sojaöl), fettarmes Kakaopulver, Emulgatoren: Sojalecithine, E 476; Aromen), gezuckerte Kondensmilch (Milch, Zucker), pflanzliche Fette und Öle (Palmöl, Sonnenblumenöl, Palmkernfett) teilweise gehärtet, Glukosesirup, fettarmes Kakaopulver, Spirituose, Antioxidationsmittel E 306, Aromen. Handelsübliche Maßeinheit: zum Verkauf als lose Ware Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Verpackung: rote und grüne, bunt bedruckte, papierbeschichtete Kunststofffolie. Kennzeichnung (Auszug): in Kyrillisch Abbildung: stilisierte Margeritenblüten Warenbeschaffenheit: quaderförmige Erzeugnisse (Abmessungen: circa 4 cm x 2 cm x 1,5 cm) aus einer dunklen Schokoladenmasse, gefüllt mit einer hellbraunen, weichen, schnittfesten Masse, nach Art von Pralinen; Geruch: süß; Geschmack: sehr süß, nach Schokolade und leicht nach Alkohol. Analytische Daten: Milchfett (1): 0 bis weniger als 1,5 GHT Rohprotein (N x 6,38) (1): 0 bis weniger als 2,5 GHT "Stärke/Glucose" (1): 0 bis weniger als 5 GHT "Saccharose/Invertzucker/Isoglucose" (1): 50 bis weniger als 70 GHT (1) Analysenmethoden (wenn nicht anders angegeben) und Berechnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 900/2008 vom 16.09.2008, geändert durch VO (EU) Nr. 118/2010 vom 09.02.2010. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der Untersuchung und den Angaben des Antragstellers liegen alkoholhaltige Pralinen vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen; andere (als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg oder andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln); Schokolade und Schokoladeerzeugnisse; Pralinen, auch gefüllt; alkoholhaltig.
Bouchée au cacao, sous forme d'oeuf fourré au Kirsh, conditionné pour la vente au détail.
Bouchée au cacao, sous forme d'oeuf fourré d'eau de vie poire Williams, conditionné pour la vente au détail.
Bouchée au cacao, sous forme d'oeufs fourré au Cognac, conditionné pour la vente au détail.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Rohrzucker, Kakaobutter, Walzenvollmilchpulver, Sahne (9 %), Kakaomasse, getrocknete Aprikosen, Cachaca, Kaffeelikör (Wasser, Neutralalkohol, natürliches Kaffeearoma, Glukosesirup, Karamelsirup, natürliches Aroma), Feuchthaltemittel: Sorbit, Glukosesirup, Invertzuckersirup, Butter, Emulgator: Sojalecithin, weißer Rum, Mangopüree, Limettenmarmelade (Zucker, Limetten, Geliermittel: Apfelpektin). Mango-Limes: (Mangopüree, Wasser, Zucker, Alkohol, Aroma, Säuerungsmittel: Zitronensäure), Neutralalkohol, Kaffee gemahlen, Kokosraspeln, Zimt gemahlen. Enthält durchschnittlich 3 % Alkohol je 100 g. Der Pralinen-Stern ist in einer transparenten Kunststofffolie verpackt, dekoriert mit einer roten Schleife, auf der Rückseite befindet sich ein Etikett. Handelsübliche Verpackungseinheit: 250 g-Packung. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch eine Abbildung veranschaulicht. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung mit den alkoholhaltigen Pralinen aus Schokolade als charakterbestimmenden Bestandteil vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: alkoholhaltig.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1806 9011 und 1806 9019: Für den Begriff „gefüllt“ gelten die Erläuterungen zu Unterposition 1806 31 des HS sinngemäß. Hierher gehören Erzeugnisse in mundgerechter Größe, die bestehen aus: - gefüllter Schokolade, oder - aufeinander gelegten Schichten aus Schokoladearten und anderen Lebensmitteln, oder - einer Mischung von Schokoladearten mit anderen Lebensmitteln. Zu Unterposition 1806 9011: Mischungen von alkoholhaltigen mit nicht alkoholhaltigen Pralinen sind gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. (entfallen)
Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.90.11.00?
Die Zolltarifnummer 1806.90.11.00 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, alkoholhaltig. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.90.11.00?
Der Drittlandszollsatz für 1806.90.11.00 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1806.90.11.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.90.11.00?
1806.90.11.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1806.90.11.00 im Zolltarif eingeordnet?
1806.90.11.00 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180690 andere > 18069011 alkoholhaltig. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.90.11.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.90.11.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2019-16776. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1806.90.11.00 von der EUDR betroffen?
Ja. 1806.90.11.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.90.11.00?
TARIC-Code 1806.90.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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