Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1806.90: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1806.90 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1806.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1806.90
Drittlandszoll
8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  3. 1806.90Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.90

HS-Code1806.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE5121/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-25

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Fülltasche Schaf aus Filz, gefüllt mit Schoko-Eiern (2 Hohl-Eier, 1 Marzipan-Ei, 1 Mandel-Crisp-Ei, 2 Vollmilch-Eier mit Creme-Füllung, 2 Nougat-Crisp-Eier, 1 Pralinen-Nougat-Ei, 1 Vollmilch-Massiv-Schaf). Handelsübliche Maßeinheit: Wird im Karton angeboten. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Verpackung: Weißer Pappfaltkarton (Abmessungen: circa 25 cm x 12 cm x 9 cm) mit Klebeetikett. Kennzeichnung des Klebeetiketts (Auszug): "Fülltasche Schaf gefüllt mit Schoko-Eier teilweise mit Alkohol plus Schoko-Massiv-Schaf 120 Gramm Zutaten: Zucker, VOLLMILCHPULVER, Kakaobutter, Kakaomasse, MAGERMILCHPULVER, LAKTOSE, SUSSMOLKENPULVER, Vanille-Extrakt, E 160c, natürliches Aroma, Reismehl, MANDELN, Dextrose, GERSTENMALZ, Salz, Wasser, Glukosesirup, Feuchthaltemittel: E 1103, pflanzliches Fett (Palm, Palmkern, Kokos), Magerkakaopulver, Emulgator: SOJALECITHINE, Sonnenblumenlecithine, E 476; WEIZENMEHL, WEIZENMALZ, WEIZENGLUTEN, WEIZENDEXTROSE, WEIZENMALZ, Aromastoffe, Praline (Zucker, HASELNUSSMARK, MANDELPASTE), knuspriges Müsli (Reismehl, WEIZENMEHL, WEIZENMALZ, WEIZENGLUTEN, WEIZENDEXTROSE, pflanzliches Öl (Palm), Zucker, Salz)" Warenbeschreibung: Zweiteilige Zusammenstellung aus: - 1 beigefarben-braune, standfähige Tasche augenscheinlich aus einem mit Bindemittel beziehungsweise Bindefasern verfestigten Vliesstoff (Höhe circa 21 cm; Breite circa 11,5 cm; Tiefe circa 7 cm), oben offen, aus verschiedenen Teilen zusammengefügt, mit 2 Blumen dekoriert, mit Henkel, in Form eines stilisierten Schafes und - verschiedenen Schokoladenwaren; gemeinsam verpackt in einem klarsichtigen, verschweißten Kunststoffbeutel, verschlossen mit einer grün-gelben Schleife; bestehend aus: 1. 1 große Hohlfigur (Länge circa 6,5 cm) in Eiform aus Milchschokolade, einzeln in buntbedruckte Metallfolie verpackt; 2. 1 kleine Hohlfigur (Länge circa 5 cm) in Eiform aus Milchschokolade, einzeln in buntbedruckte Metallfolie verpackt; 3. 1 Marzipan-Halbei (Läng circa 5 cm) aus Marzipan, umhüllt von dunkler Schokolade, einzeln verpackt in rote Metallfolie und buntbedruckte, klarsichtige Kunststofffolie mit der Kennzeichnung "Marzipan mit Schokolade"; 4. 1 Ei (Länge circa 4 cm) aus Milchschokolade, gefüllt mit kleinen Crispkugeln zusammengehalten von wenig Creme, einzeln in blaue, metallbeschichtete Kunststofffolie verpackt mit der Kennzeichnung "Osterzauber Knusper-Eier"; 5. 1 Ei (Länge circa 3 cm) aus Milchschokolade, gefüllt mit einer hellorangefarbenen, streichfähigen Creme, einzeln verpackt in buntbedruckte Metallfolie mit der Kennzeichnung "Friedel Orange"; 6. 1 Ei (Länge circa 3 cm) aus Milchschokolade, gefüllt mit einer wollweißen, streichfähigen Creme, einzeln verpackt in buntbedruckte Metallfolie mit der Kennzeichnung "Friedel Milch"; 7. 1 Ei (Länge circa 3 cm) aus Milchschokolade, gefüllt mit einer braunen, streichfähigen Creme, einzeln verpackt in buntbedruckte Metallfolie; 8. 2 Eier (Länge circa 3 cm) aus Milchschokolade, gefüllt mit einer braunen, von wenigen beigefarbenen Partikeln durchzogenen, streichfähigen Creme, einzeln verpackt in buntbedruckte metallisierte Kunststofffolie und 9. 1 massive Schokoladenfigur in Form eines Schafes aus Milchschokolade, verpackt in buntbedruckte Metallfolie mit aufgeklebter Pappunterlage. Befund: Mehrteilige Zusammenstellung aus Schokoladeerzeugnissen und einer Tasche verpackt in einen Pappkarton: - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, - Schokoladeerzeugnisse aus Milchschokolade: - - gefüllt, aus einem Kern (Creme) umgeben von Schokolade, - - massiv, figürlich, - - Hohlfigur, - - Praline, gefüllt. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegen verschiedene Schokoadeerzeugnisse aus einer Zusammenstellung mit einer anderen konfektionierten Ware vor, die zusammen für den Einzelverkauf in einer Pappfaltschachtel aufgemacht sind. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg oder andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse.

DE5122/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-25

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Häschen aus Plüsch ca. 21 x 6 x 12 cm und Süßwaren: 2 Schokohasen, 2 Nougattäfelchen, 4 Vollmilch-Massiv-Eier, 2 Vollmilch-Eier gefüllt mit Erdbeer- oder Orangencreme, 2 Nougat-Crisp-Eier, 4 Napolitains aus Vollmilchschokolade. Handelsübliche Maßeinheit: Wird im Karton angeboten. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Verpackung: Weißer Pappfaltkarton (Abmessungen: circa 25,5 x 14,5 x 6 cm) mit Klebeetikett. Kennzeichnung des Klebeetiketts (Auszug): "Plüsch-Osterhase mit Füllsack 120 Gramm 2er Zutaten: Zucker, Praline (Zucker, HASSELNUSSMARK, MANDELPASTETE), pflanzliches Fett (Palm, Palmkern, Kokos, Kopra), VOLLMILCHPULVER, Kakaobutter, Kakaomasse, SUESSMOLKENPULVER, LAKTOSE, Magerkakaopulver, knuspriges Müsli (Reismehl, WEIZENMEHL, WEIZENMALZ, WEIZENGLUTEN, WEIZENDEXTROSE, pflanzliches Öl (Palm), Zucker, Salz), SOJAMEHL, HASELNUSSMARK, Emulgator: SOJALECITHINE, Sonnenblumenlecithine, E 476; Aromastoffe, Aroma Vanillin, MAGERMILCHPULVER, natürliches Aroma, E 1160c, färbende Lebensmittel: Rote-Bete-Saftkonzentrat, Vanilleextrakt." Warenbeschreibung: Vierteilige Zusammenstellung aus : - 2 genähte Beutel/Taschen aus grünem oder gelbem Vliesstoff mit weißen Punkten, mit weißem Innenfutter aus Gewirke, mit einer aufgenähten Fliege aus Vliesstoff, an den Seiten mit weißen Stoffzugbändern; an der Öffnung des Beutels ein stilisierter Hasenkopf aus weißem Gewirke mit schwarzen, runden Kunststoffaugen aus Kunststoff und klarsichtigen Kunststoffbarthaaren, mit 2 Armen aus weißem Gewirke, die Innenohren sind mit grünen Vliesstoff mit weißen Punkten abgesetzt; jeweils einzeln in einen klarsichtigen, verschweißten Kunststoffbeutel verpackt und - 2 Einheiten aus verschiedenen Schokoladenwaren; jeweils einzeln in einen klarsichtigen, verschweißten Kunststoffbeutel verpackt; bestehend aus: 1. 1 Hohlfigur aus Milchschokolade in Form eines Osterhasen (Höhe circa 8 cm); einzeln in bunt bedruckte Metallfolie verpackt; 2. 2 Eier massiver Milchschokolade (Länge circa 2,5 cm); einzeln in bunt bedruckte Metallfolie verpackt; 3. 1 Ei (Länge circa 3 cm) aus Milchschokolade, gefüllt mit einer braunen, weichen, schnittfesten Masse/Creme; einzeln in bunt bedruckte Verbundfolie verpackt; 4. 1 Ei (Länge circa 3 cm) aus Milchschokolade, gefüllt mit einer braunen, weichen, schnittfesten, rosafarbenen Masse/Creme; einzeln in bunt bedruckte Metallfolie verpackt; 5. 1 Täfelchen (Abmessungen: circa 4 cm x 1 cm x 0,5 cm) aus Milchschokolade, von fein zerkleinerten Nüssen durchzogen; einzeln in bunt bedruckte Kunststofffolie verpackt und 6. 1 Täfelchen (Abmessungen: circa 4 cm x 1 cm x 0,5 cm) aus massiver Milchschokolade; einzeln in bunt bedruckte Kunststofffolie verpackt. 7. 1 rechteckige Stück (Kantenlängen circa 3 cm; Dicke circa 0,7 cm) aus einer Nougatmasse; einzeln in bunt bedruckte Verbundfolie verpackt; Befund: Mehrteilige Zusammenstellung aus Schokoladeerzeugnissen und einem Beutel/einerTasche verpackt in einen Pappkarton: - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, - Schokoladeerzeugnisse aus Milchschokolade: - - gefüllt, aus einem Kern (Creme) umgeben von Schokolade, - - massiv, figürlich, - - Hohlfigur, - - Napolitains, - - Praline, gefüllt, - - Zuckerware, kakaohaltig. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegen verschiedene Schokoadeerzeugnisse aus einer Zusammenstellung mit einer anderen konfektionierten Ware vor, die zusammen für den Einzelverkauf in einer Pappfaltschachtel aufgemacht sind. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg oder andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse.

DE3673/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-24

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pudding auf Lupinenbasis. Wasser, Zucker, ConPound, Kokosfett, Lupinenprotein, Kakaopulver, Speisesalz, Sahne Aroma. Verwendung: Pudding, Geschmacksrichtung: Schokolade. Handelsübliche Maßeinheit: Becher - 100 g. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine andere kakaohaltige Zubereitung in Form eines Puddings vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg oder andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: andere als Schokolade und Schokoladeerzeugnisse oder kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen oder kakaohaltige Brotaufstriche oder kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger.

GBBTI504118979Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

A SOLUBLE POWDER FOR A DRINK WITH A MAIN INGREDIENT OF ROASTED GROUND COFFEE. IT ALSO CONTAINS CACAO, GINSENG, DANDELION AND BOVINE COLLAGEN. PUT UP FOR RETAIL SALE IN A 250 GRAMME CONTAINER.

GBBTI504118881Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

A SOLUBLE POWDER FOR A DRINK WITH A MAIN INGREDIENT OF CACAO. IT ALSO CONTAINS BEETROOT, CINNAMON, CAROB AND BOVINE COLLAGEN. PUT UP FOR RETAIL SALE IN A 250 GRAMME CONTAINER.

DE28197/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-09

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Milchschokolade 67 % (getrockneter Zuckersirup 46-56 %, Cocoa Butter 18-25%, Kakaomasse 15-22 %, Vollmilchpulver 12-18 %, Emulgator Soja Lecithine 0,1-0,5%, Vanille Extrakt 0,001-0,01%) Zucker 21 %, getrockneter Reissirup 9%, Reisstärke 1,60 %, Gummi Arabicum 0,80%, Farbstoff-Turmeric Oleoresin (E100) 0,20%, Farbstoff Beet Juice (E162) 0,10%, Farbstoff Beta Carotene (E160a[III]) 0,03%, Shellac 0,20%, Carnauba Wachs 0,05%, Bienenwachs 0,02%. Verwendung: in Tiefkühlbackwaren American Bakerys Cookies Handelsübliche Verpackungseinheit: 30 lbs- (13,6 kg)-Kartons. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschreibung: Diverse mit einem Zuckerüberzug versehene Schokoladeerzeugnisse in Form von Linsen (dragierte Schokolinsen) in den Farben gelb, orange und rot (Durchmesser: circa 1,3 cm), Geruch: leicht nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Schokolade. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegen kakaohaltige Zuckerwaren vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere (als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen und unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg oder andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln).

CZ38-0243-2014Erteilt von CZGültig bis 2020-03-13

Dle deklarovaných údajů se jedná o doplněk stravy ve formě prášku, který obsahuje kakao. Složení: naklíčená geneticky nemodifikovaná hnědá rýže, konopný protein, mexquite prášek, kakaový prášek, karobový prášek, skořice, divoce rostoucí nopalinový kaktus, stevia, enzymy (proteáza, amyláza, lipáza, bromelain, papain, celuláza, alfa-galaktosidáza). Doporučené dávkování: 1-2 polévkové lžíce (2 lžíce = 25 g) se přidají do tekutin, nebo jídla. Baleno v plastové dóze s uzavíratelným víčkem. Obsah 1000 g.

CZ38-0099-2014Erteilt von CZGültig bis 2020-02-06

Dle deklarovaných údajů se jedná o 100% rostlinný doplněk stravy s cca 83% obsahem proteinů a obsahem kakaa 7-9,5 % ve formě prášku. Složení: protein z celozrnné hnědé rýže (biologicky fermentovaný rýžový protein z naklíčených zrn hnědé syrové rýže), kakao, pektin, xanathan gum (přírodně bio-fermentovaný stabilizátor), stevie sladká. Doporučené dávkování: smíchat jednu odměrku s vodou, či s jiným nápojem. Baleno v pevném plastovém sáčku se znovuuzavíratelným spojem. Dodáváno v balení o motnosti 0,5 a 1 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1806

Zu Unterpositionen 1806 9011 und 1806 9019: Für den Begriff „gefüllt“ gelten die Erläuterungen zu Unterposition 1806 31 des HS sinngemäß. Hierher gehören Erzeugnisse in mundgerechter Größe, die bestehen aus: - gefüllter Schokolade, oder - aufeinander gelegten Schichten aus Schokoladearten und anderen Lebensmitteln, oder - einer Mischung von Schokoladearten mit anderen Lebensmitteln. Zu Unterposition 1806 9011: Mischungen von alkoholhaltigen mit nicht alkoholhaltigen Pralinen sind gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. (entfallen) Zu Unterposition 1806 9019: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1806 9011. (entfallen) Zu Unterposition 1806 9031: Für den Begriff „gefüllt“ gelten die Erläuterungen zu Unterposition 1806 31 des HS sinngemäß. Hierher gehören z. B. gefüllte Schokoladeneier und gefüllte Weihnachtsartikel. …

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.90?

Die Zolltarifnummer 1806.90 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.90?

Der Drittlandszollsatz für 1806.90 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1806.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.90?

1806.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1806.90 im Zolltarif eingeordnet?

1806.90 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.90 erfasst, zum Beispiel DE5121/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1806.90 von der EUDR betroffen?

Ja. 1806.90 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.90?

HS-Unterposition 1806.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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