Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1806.90.90.19: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, ki vsebuje 70 mas. % ali…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1806.90.90.19 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, ki vsebuje 70 mas. % ali več saharoze (vključno z invertnim sladkorjem, izraženim kot saharoza). Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1806.90.90.19 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1806.90.90.19
Drittlandszoll
8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  3. 1806.90andere
  4. 1806.90.90andere
  5. 1806.90.90.19Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, ki vsebuje 70 mas. % ali več saharoze (vključno z invertnim sladkorjem, izraženim kot saharoza)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.90.90.19

HS-Code1806.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1806.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1806.90.90.1910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2021-02149Erteilt von FRGültig bis 2024-07-23

Préparation alimentaire en poudre destinée à être utilisée pour la confection d'un pudding, contenant du cacao, d'une teneur en poids de saccharose y compris de sucre inverti, supérieure à 70% en poids, conditionnée pour la vente au détail dans une boite en carton de poids total 119g.

FR-RTC-2015-007346Erteilt von FRGültig bis 2022-01-10

Préparation à base de sucre additionné de poudre de cacao et d'arôme chocolat, conditionné pour la vente au détail en flacon de 150 gr.

FR-RTC-2016-009063Erteilt von FRGültig bis 2020-04-18

Préparation à base de sucre additionné de poudre de cacao et d'arôme chocolat. Conditionné pour la vente au détail en emballage immédiat d'un contenu net n'excédant pas 1 kg.

FR-RTC-2013-160870Erteilt von FRGültig bis 2019-11-14

Préparation alimentaire en poudre destinée à être utilisée pour la confection d'un pudding, contenant du cacao, d'une teneur en poids de saccharose y compris le sucre interverti supérieure à 70% en poids, et conditionnée pour la vente au détail dans une boite de 119 g.

SE2016-00926Erteilt von SEGültig bis 2019-06-21

Chokladpulver Livsmedelsberedning i pulverform, enligt uppgift innehållande socker, kakao och vasslepulver. Pulvret är avsett att användas som smaksättning eller dekoration av livsmedel t.ex. glass och föreligger 1 kg påsar.

FR-PRO-2012-003375Erteilt von FRGültig bis 2018-09-03

PRÉPARATION EN POUDRE, À DILUER DANS DU LAIT POUR LA CONFECTION D'UN FLAN AU CHOCOLAT. LE PRODUIT EST CONDITIONNÉ POUR LA VENTE AU DÉTAIL PAR LOT DE 2 BOÎTES CARTONNÉES CONTENANT CHACUNE 1 SACHET DE POUDRE (56G).

DE20157/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-01

Angaben des Antragstellers:Schokoladensoße Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: Herstellen einer Schokoladensoße. Handelsübliche Maßeinheit: Packung mit 130 g Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: Verschweißter Beutel aus kunststoffbeschichteter Metallfolie. Kennzeichnung (Auszug): "BASAK Çikolatali Sos Schokoladensosse Nettogewicht 130g." Warenbeschreibung: Dunkelbraunes, feines, kakaohaltiges Pulver zur Klumpenbildung neigend, von wenigen weißen, kristallinen Bestandteilen durchzogen; Geruch: nach Kakao; Geschmack: süß, nach Kakao. Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Zubereitung für Schokoladensoße vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg oder andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: andere als Schokolade und Schokoladeerzeugnisse oder kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen oder kakaohaltige Brotaufstriche oder kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger: mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr.

DE8912/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-07-28

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Zubereitung für Schokoladensoße. Zucker: 70 %; Milchfett: 0 %; Stärke: 2,5 %; Milchprotein: 0 %. Verwendung: Lebensmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Packungen mit 128 g. Bei der Angabe zum ZC 7-Code (Meursing-ZC) wurden die Angaben des Antragstellers zum Gehalt an Milchfett, Milchprotein und Zucker als zutreffend angesehen. Der Gehalt an "Stärke/Glucose" wurde nach der Methode der Verordnung (EU) Nr. 118/2010 vom 09.02.2010 bestimmt. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen; andere als Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg oder andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: andere als Schokolade und Schokoladeerzeugnisse oder kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen oder kakaohaltige Brotaufstriche oder kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger: mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 9090: Hierher gehören z. B. bestimmte kakaohaltige Pulver zum Herstellen von Creme, Speiseeis, Nachspeisen sowie ähnliche Zubereitungen (mit Ausnahme von Waren, die in den Erläuterungen zu Kapitel 18 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ ausgeschlossen sind). Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EG) Nr. 1264/98 der Kommission vom 17. Juni 1998 (ABL. EG Nr. L 175/4) (RV L 1264/98): 4. Lebensmittelzubereitung in Form von mundgerechten Kugeln, überzogen mit Gummi Arabicum und hauptsächlich aus Milchschokolade, Zucker, Rum, Kokosraspeln, Kakaomasse und Kakaobutter bestehend. Unterposition 1806 9011 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 18 und dem Wortlaut der KN-Codes 1806, 1806 90 und 1806 9011. Verordnung (EG) Nr. …

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.90.90.19?

Die Zolltarifnummer 1806.90.90.19 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, ki vsebuje 70 mas. % ali več saharoze (vključno z invertnim sladkorjem, izraženim kot saharoza). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.90.90.19?

Der Drittlandszollsatz für 1806.90.90.19 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1806.90.90.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.90.90.19?

1806.90.90.19 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1806.90.90.19 im Zolltarif eingeordnet?

1806.90.90.19 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180690 andere > 18069090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.90.90.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.90.90.19 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2021-02149. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1806.90.90.19 von der EUDR betroffen?

Ja. 1806.90.90.19 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.90.90.19?

TARIC-Code 1806.90.90.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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