Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1902.30.90.90.0: Teigwaren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1902.30.90.90.0 steht für Teigwaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6.400 % + 9.700 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1902.30.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1902.30.90.90.0
Drittlandszoll
6.400 % + 9.700 EUR DTN
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
  3. 1902.30andere Teigwaren
  4. 1902.30.90andere
  5. 1902.30.90.90drugo
  6. 1902.30.90.90.0Teigwaren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.30.90.90.0

HS-Code1902.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1902.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1902.30.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1902.30.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6.400 % + 9.700 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI36428/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-16

Nudelfertiggericht mit Reiskuchen. Zusammenstellung aus einem transparenten Kunststoffbeutel mit weißen, zylindrischen, festen, getrockneten Reiskuchenstangen (Länge: 4 cm, Durchmesser: 1 cm, 100 g), zwei Kunststoffbeuteln jeweils mit einer Scheibe aus hellgelben, dünnen, vorgekochten und getrockneten, zusammenge- pressten Teigwaren (100 g), einem transparenten Kunststoffbeutel mit einer dunkelroten Würz- sauce (50 g) und einem grauen Kunststoffbeutel mit einer Kimchizubereitung (50 g). Für die Her- stellung des Fertiggerichts werden zunächst die Reiskuchen in Wasser gekocht, die Teigwaren später hinzugefügt, die gekochte Mischung aus Reiskuchen und Nudel wird anschließend mit Soße und Kimchi vermischt. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) zur Herstellung eines Instantgerichts vor, deren Charakter in Bezug auf die Verwendung von den Teigwaren bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI13200/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Gebratene Nudeln, tiefgefroren. Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Gebratene Nudeln, mit Gemüse, vorgegart, tiefgefroren; 500 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (4 min im aufgetauten Zustand in der Mikrowelle erwärmen); darin vorgegarte, tiefgefrorene, im aufgetauten Zustand weiche Nudeln zusammen mit Gemüsestücken. Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI4322/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Nudelfertiggericht mit Hühnerfleisch. Etikettierte Kartonschachtel (Labormuster), mit druckverschließbaren Deckel, mit Angaben zum Erzeugnis (220 g) und zur Zubereitung (Inhalt beider Beutel zusammen mit 100 ml Wasser in der Box vereinigen und 2 - 3 Minuten in der Mikrowelle erhitzen), darin ein Kunststoffbeutel mit vorgekochten, feuchten, weichen, Nudeln (Durchmesser ca. 3 mm) und ein Aluminiumverbund- beutel mit einer braunen, dünnflüssigen Flüssigkeit mit Gemüse- und Fleischstückchen. Nach anleitungsgemäßer Zubereitung wird ein Nudelgericht erhalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf die Verwendung von den gekochten Teigwaren bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI4321/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Nudelfertiggericht mit Hühnerfleisch. Etikettierte Kartonschachtel (Labormuster), mit druckverschließbaren Deckel, mit Angaben zum Erzeugnis (220 g) und zur Zubereitung (Inhalt beider Beutel zusammen mit 100 ml Wasser in der Box vereinigen und 2 - 3 Minuten in der Mikrowelle erhitzen), darin ein Kunststoffbeutel mit vorgekochten, feuchten, weichen, flachen Nudeln (Breite ca. 5 mm) und ein Aluminiumverbund- beutel mit einer hellgelben, cremigen Soße mit Gemüse- und Fleischstückchen. Nach anleitungs- gemäßer Zubereitung wird ein Nudelgericht erhalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf die Verwendung von den gekochten Teigwaren bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI5798/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Instant Nudelgericht mit Hühnchen. Bedruckte Original-Faltschachtel , aufgemacht als Heat & Eat Box mit Angaben zum Erzeugnis (Instant Nudelgericht mit Hühnchen, 280 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Inhalt beider Beutel in die Box geben, in der Mikrowelle erhitzen). Darin ein Beutel mit vorgekochten, hellbeigefarbenen, feuchten, leicht fettigen Teigwaren (160 g) und ein Beutel mit einer rotbraunen, Hühnerfleischstücke, Erbsen und Kartoffelstücke enthaltenden Würzsauce (120 g). Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, die zur Herstellung eines Nudelgerichts vorgesehen ist. Der Charakter wird durch die Nudeln bestimmt, da diese den größten Teil der Ware ausmachen. Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt und nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI5616/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-27

Asiatisches Nudelfertiggericht. Weiche, beigefarbene, lange, vorgekochte Nudeln in einem Kunststoffbeutel und eine dunkle, mit Gemüse- und Pilzstückchen durchsetzte Würzsauce in einem Aluminiumverbundbeutel, zusammen in einer weißen Faltschachtel (Labormuster) mit Angaben zum Erzeugnis (280 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Inhalt beider Beutel in die Box geben, verschließen und in der Mikrowelle 1 - 2 Minuten erhitzen). Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf den gewichtsmäßigen Anteil und die Bedeutung für das herzustellende Fertiggericht von den gekochten Teigwaren bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI5738/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Nudelgericht mit Huhn. Weiche, beigefarbene, lange, vorgekochte Nudeln in einem Kunststoffbeutel und eine rotbraune Soße mit Gemüse- und Fleischstücken in einem Aluminiumverbundbeutel, zusammen in einer weißen Faltschachtel (Labormuster) mit Angaben zum Erzeugnis, zu den Zutaten und zur Zubereitung (Inhalt beider Beutel in die Box geben, verschließen und in der Mikrowelle 1 - 2 Minuten erhitzen). Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, vorgekocht, nicht gefüllt, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI33026/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-06

Asiatisches Nudelfertiggericht. Weißer Faltkarton (Labormuster) mit Angaben zum Erzeugnis (280 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Inhalt vermischen und 1 - 2 Minuten in der Mikrowelle erwärmen); darin ein transparenter Kunststoffbeutel mit gelblich-beigefarbenen, gekochten, feuchten, leicht fettigen, länglichen Teigwaren und ein Aluminium-Kunststoffverbundbeutel mit einer orangefarbenen, mit Gemüse- und Fleisch- stückchen durchsetzten Würzsauce. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf den gewichtsmäßigen Anteil und die Bedeutung für das herzustellende Fertiggericht von den gekochten Teigwaren bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 30: 1. Zubereitung mit einem Gehalt an sichtbaren Stückchen von 22,9 GHT Fleischbällchen, 20,5 GHT Teigwaren und 1,28 GHT Gemüse. Die Fleischbällchen selbst enthalten 63,8 GHT Fleisch, womit der Gesamtfleischanteil der Zubereitung 14,6 GHT beträgt. Die Zubereitung ist in einem Glasbehälter mit einem Inhalt von 190 g für den Einzelverkauf aufgemacht und dazu bestimmt, nach dem Aufwärmen von kleinen Kindern (ein Jahr und älter) verzehrt zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1902

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …

Pos. 1902

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.

Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.30.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 1902.30.90.90.0 umfasst Teigwaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.30.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 1902.30.90.90.0 beträgt 6.400 % + 9.700 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1902.30.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.30.90.90.0?

1902.30.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1902.30.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

1902.30.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190230 andere Teigwaren > 19023090 andere > 1902309090 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.30.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.30.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI36428/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.30.90.90.0?

Warennummer 1902.30.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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