Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1902.30.90.90: Teigwaren, andere

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 1902.30.90.90 steht für Teigwaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6.400 % + 9.700 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1902.30.90.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1902.30.90.90
Drittlandszoll
6.400 % + 9.700 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
  3. 1902.30andere Teigwaren
  4. 1902.30.90andere
  5. 1902.30.90.90Teigwaren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.30.90.90

HS-Code1902.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1902.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1902.30.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6.400 % + 9.700 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI32699/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-13

Asiatisches Nudelgericht. Vorgekochte Nudeln und eine Saucenmischung, getrennt verpackt in Beuteln, in einer Umver- packung bestehend aus einer etikettierten, mikrowellengeeigneten Faltschachtel mit Angaben zum Erzeugnis (Nudeln gekocht mit Satay-Sauce und Hühnchen, 160 g Teigware + 120 g Saucen- mischung), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Inhalt beider Beutel in die Box geben, ver- schließen und in der Mikrowelle 1 - 2 Minuten erhitzen). Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt und nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI32700/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-06

Asiatisches Nudelgericht. Vorgekochte Nudeln und eine Saucenmischung, getrennt verpackt in Beuteln, in einer Umver- packung bestehend aus einer etikettierten, mikrowellengeeigneten Faltschachtel mit Angaben zum Erzeugnis (Nudeln gekocht mit Teriyaki-Sauce und Hühnchen, 160 g Teigware + 120 g Sau- cenmischung), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Inhalt beider Beutel in die Box geben, ver- schließen und in der Mikrowelle 1 - 2 Minuten erhitzen.). Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt und nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI32701/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-06

Asiatisches Nudelgericht. Vorgekochte Nudeln und eine Saucenmischung, getrennt verpackt in Beuteln, in einer Umver- packung bestehend aus einer etikettierten, mikrowellengeeigneten Faltschachtel mit Angaben zum Erzeugnis (Nudeln gekocht mit Pad Thai-Sauce und Hühnchen, 160 g Teigware + 120 g Sau- cenmischung), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Inhalt beider Beutel in die Box geben, ver- schließen und in der Mikrowelle 1 - 2 Minuten erhitzen). Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt und nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI24794/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-06

Zubereitung aus vorgekochten Nudeln, Gemüse und Suppenkonzentrat, tiefgekühlt. Tiefgekühlte Zubereitung zur Herstellung eines Ramen-Nudelgerichtes, bestehend aus einem Knäuel vorgekochter, nicht getrockneter Ramennudeln auf einem rotbraunen Suppenkonzentrat mit Hühnchenfleisch und Gemüsestücken; aufgemacht in einer Kunststoffschale (Labormuster); Zubereitung: Zugabe von 250 ml Wasser und Erhitzen in der Mikrowelle (5 Minuten). Tierische Erzeugnisse gemäß Anmerkung 1 a) zu Kapitel 19 der KN in der Gesamtware: 20 GHT oder weniger (Antragsangaben) Teigwaren, gekocht, nicht gefüllt und nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

ESBTIESBTI2026SOL616Erteilt von ESGültig bis 2029-05-18

Ensalada de pasta con salsa de pesto con albahaca y anacardos y pollo, sin tratamiento térmico. Contenido en pollo inferior al 20%. Pasta sin huevo y cocida. Sin arroz. Producto refrigerado Se presenta para su venta al por menor en bandejas termoselladas de 200g. Función o uso: Concebido para uso alimentario.

DEBTI5733/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Asiatisches Nudelgericht. Zusammenstellung aus vorgekochten, weichen Udonnudeln, Sojasauce mit Seetang (23 , 6 %), getrockneten Gemüsestückchen (0 , 8 %) und Sesamsamen (2 %). Das Gericht wird durch Erwärmen von Nudeln mit Sauce und Gemüse und anschließendes Aufstreuen der Sesamsamen verzehrfertig zubereitet. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) vor, deren Charakter in Bezug auf die Menge und die Verwendung durch die Teigwaren der Position 1902 (KN) bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI5731/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-16

Asiatisches Nudelgericht mit Teriyakisauce. Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Udon-Nudeln mit Teriyakisauce und Sesam, 750 g), zur Zusammensetzung und zur Zubereitung (Nudeln, Sauce und Gemüse zwei Minuten in der Mikrowelle erwärmen, dann Sesamtopping aufstreuen), darin jeweils drei Beutel mit vorgekochten, weichen Udonnudeln (3 x 184 g), mit dunkelbrauner, leicht beweglicher Teriyaki- sauce (3 x 59 g), mit getrockneten Gemüsestückchen (3 x 2 g) und mit mittelbraunen Sesamsamen (3 x 5 g). Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) vor, deren Charakter in Bezug auf die Menge und die Verwendung durch die Teigwaren der Position 1902 (KN) bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI5737/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-16

Asiatisches Nudelgericht mit Sataysauce. Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Udon-Nudeln mit Erdnusssauce, 750 g), zur Zusammensetzung und zur Zubereitung (Nudeln, Gemüse und Sauce zwei Minuten in der Mikrowelle erwärmen, dann Sesamtopping aufstreuen), darin jeweils drei Beutel mit vorge- kochten, weichen Udonnudeln (3 x 184 g), mit leicht beweglicher brauner Erdnusssauce (3 x 59 g), mit getrockneten Gemüsestückchen (3 x 2 g) und mit mittelbraunen Sesamsamen (3 x 5 g). Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) vor, deren Charakter in Bezug auf die Menge und die Verwendung durch die Teigwaren der Position 1902 (KN) bestimmt wird. Teigwaren, gekocht, nicht getrocknet, keinen Reis enthaltend.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 30: 1. Zubereitung mit einem Gehalt an sichtbaren Stückchen von 22,9 GHT Fleischbällchen, 20,5 GHT Teigwaren und 1,28 GHT Gemüse. Die Fleischbällchen selbst enthalten 63,8 GHT Fleisch, womit der Gesamtfleischanteil der Zubereitung 14,6 GHT beträgt. Die Zubereitung ist in einem Glasbehälter mit einem Inhalt von 190 g für den Einzelverkauf aufgemacht und dazu bestimmt, nach dem Aufwärmen von kleinen Kindern (ein Jahr und älter) verzehrt zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1902

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …

Pos. 1902

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.

Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.30.90.90?

Die Zolltarifnummer 1902.30.90.90 umfasst Teigwaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.30.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 1902.30.90.90 beträgt 6.400 % + 9.700 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1902.30.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.30.90.90?

1902.30.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1902.30.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

1902.30.90.90 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190230 andere Teigwaren > 19023090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.30.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.30.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI32699/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.30.90.90?

TARIC-Code 1902.30.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.