Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1904.10: Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1904.10 steht für Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

1904.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1904.10
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1904.10Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1904.10

HS-Code1904.106 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE22156/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-19

Maissnack mit Käsearoma Ein Original-Warenmuster und vertrauliche Angaben zu den Zutaten und zur Herstellung lagen vor. Bunt bedruckter Folienbeutel, der Aufdruck (türkisch auf der Verpackung, deutsch und arabisch auf Plastik-banderole) enthält Angaben zum Erzeugnis (Ofen Maissnack mit Käsearoma; 59 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8). Inhalt: Maisgelber, extrudierter, luftig aufgeblähter Knabberartikel in Flips-Form (Länge ca. 4 cm - 5 cm, Dicke ca. 1,2 cm; unregelmäßig gebogen); Geschmack pikant nach Käsemaissnack, rösch. Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreideerzeugnissen hergestellt

DE22157/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-19

Maissnack mit Erdnüssen Ein Original-Warenmuster und vertrauliche Angaben zu den Zutaten und zur Herstellung lagen vor. Bunt bedruckter Folienbeutel, der Aufdruck (türkisch auf der Verpackung, deutsch und arabisch auf Plastik- banderole) enthält Angaben zum Erzeugnis (Ofen Maissnack mit Erdnüssen; 59 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8). Inhalt: Hellbrauner, von feinen, dunkelbraunen Teilchen bedeckter, extrudierter und luftig aufgeblähter Knab- berartikel, Erdnussflips entsprechend, Länge ca. 4 cm - 5 cm, Dicke ca. 1,2 cm; unregelmäßig gebogen); Geschmack nach schwach salzigem, knusprigem Maisextrudat und Erdnüssen. Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao: weniger als 6 GHT (abgeleitet aus der Zutatenliste) Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreideerzeugnissen hergestellt

CZ17-0606-2006Erteilt von CZGültig bis 2012-10-05

Müsli křupavé s čokoládou a ořechy. Vzhled: sypká směs hnědých vloček slepených k sobě, rozinek, oříšků a kousků čokolády. Balení: papírová skládačka s potiskem o rozměrech 21 x 14,5 x 5 cm, uvnitř je vložen průhledný celofánový sáček obsahující müsli, hmotnost balení je 375 g. Obsah kakaa ve výrobku je méně než 6 % hmotnostních.

CZ17-0453-2006Erteilt von CZGültig bis 2012-08-15

Müsli křupavé s ovocem. Vzhled: sypká směs světlých vloček slepených k sobě a kousků sušeného ovoce (rozinek, ananasu, jablek, banánu, meruněk, švestek, kokosu, papay). Balení: papírová skládačka s potiskem o rozměrech 21 x 14,5 x 5 cm, uvnitř je vložen průhledný celofánový sáček obsahující müsli; hmotnost balení je 375 g.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1904

Zu Unterposition 1904 10: 1. Knuspriger Knabberartikel in Form von extrudierten Locken, hauptsächlich bestehend aus Maisgrieß mit zugesetztem Sonnenblumenöl und Käsepulver. Das Käsepulver enthält auch Buttermilchpulver, Farbstoffe (Paprikaextrakt) und Salz. Der Maisgrieß mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 bis 13 % wird durch Zugabe von 2 bis 6 % Wasser befeuchtet, um eine optimale Reibung im Extruder bei dem erforderlichen Druck und der hohen Temperatur zu erreichen. Nach der Extrusion werden die Mais(korn)locken getrocknet und das Käsepulver und Sonnenblumenöl in einer Geschmackstrommel der Ware zugemischt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1904

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …

Pos. 1904

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …

Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1904.10?

Die Zolltarifnummer 1904.10 umfasst Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1904.10?

Für 1904.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 1904.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1904.10?

1904.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1904.10 im Zolltarif eingeordnet?

1904.10 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1904.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1904.10 erfasst, zum Beispiel DE22156/12-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1904.10?

HS-Unterposition 1904.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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