Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1904.10.10: Lebensmittel, auf der Grundlage von Mais

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1904.10.10 steht für Lebensmittel, auf der Grundlage von Mais. Der Drittlandszollsatz beträgt 3.800 % + 20.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1904.10.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1904.10.10
Drittlandszoll
3.800 % + 20.000 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1904.10Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt
  4. 1904.10.10Lebensmittel, auf der Grundlage von Mais

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1904.10.10

HS-Code1904.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1904.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3.800 % + 20.000 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19826/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

Extrudiertes Getreideerzeugnis. Bedruckter Schlauchfolienbeuteln mit Angaben zum Erzeugnis (Maisflips, 30 g) und zu den Zutaten; darin zylindrische, hellgelbe, stark aufgeblähte, trockene, teilweise leicht gebogene, längliche Erzeugnisse (Durchmesser ca. 1 , 5 cm, Länge ca. 5 cm), mit einem sehr dünnen, leicht nach Karotte schmeckenden, gelben Überzug. Kakao (Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.

FRBTIFR-BTI-2026-01521Erteilt von FRGültig bis 2029-07-16

Mélange alimentaire, à base de maïs extrudé et de graines et de tournesol, destiné à la boulangerie pour la réalisation de pains spéciaux, en décor ou en inclusion, conditionné en sac papier de 15 kg.

DEBTI9176/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Maiswaffeln mit Fruchtüberzug. Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Erdbeer-Maiswaffeln, 23 g) und zu den Zutaten; darin runde, beigefarbene, knusprige, stark aufgeblähte Waffeln (Durchmesser 4 , 5 cm, Höhe 0 , 7 cm) mit einem rötlichen, fruchtig schmeckenden Überzug, hergestellt aus vorgefertigten Getreidepellets durch ein Puffing-Verfahren. Kakao: nicht enthalten (Antragsangaben) Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.

DEBTI9772/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Müslimischung mit Schokolade. Bedruckter Original-Beutel mit Angaben zum Erzeugnis (Glutenfreies Müsli mit Zartbitter- schokolade, 300 g) und den Zutaten; darin überwiegend Cornflakes, gemischt mit extrudierten Getreideerzeugnissen, jeweils zum Teil kakaohaltig und mit Schokolade überzogen, sowie Sonnenblumenkerne. Kakao (berechnet als vollständig entfetteter Kakao): 6 GHT oder weniger (Antragsangaben) Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.

DEBTI9178/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Maiswaffeln mit Fruchtüberzug. Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Mango-Getreidewaffeln, 23 g) und zu den Zutaten; darin runde, beigefarbene, knusprige, stark aufgeblähte Waffeln (Durchmesser 4 , 5 cm, Höhe 0 , 7 cm) mit einem gelben, fruchtig schmeckenden Überzug, hergestellt aus vorge- fertigten Getreidepellets durch ein Puffing-Verfahren. Kakao: nicht enthalten (Antragsangaben) Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.

HRBTIOM-2025-0075Erteilt von HRGültig bis 2028-09-21

Ekstrudirani snack proizvod u pakiranju u vrećici od 40g. Sastojci: kukuruzna krupica, prženi kikiriki (22%), biljna mast (palma), punomasno sojino brašno, pšenična krupica, sol. Proizvod je dobiven bubrenjem žitarica, na bazi kukuruza.

DEBTI21607/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Extrudierte Getreidestangen. Etikettierter Schlauchfolienbeuteln mit Angaben zum Erzeugnis (Gepufftes Bio-Getreideprodukt mit Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat, 30 g) und zu den Zutaten; darin zylindrische, hellgelbe, stark aufgeblähte, trockene Stangen (Durchmesser ca. 2 cm, Länge ca. 6 cm), mit einem sehr dünnen, fruchtige schmeckenden, orangefarbenen Überzug. Kakao: nicht enthalten (Antragsangaben) Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais.

HUBTIHU190000-2025-4238259490Erteilt von HUGültig bis 2028-08-13

Gabonából extrudálással előállított, ízesített, azonnali fogyasztásra szánt élelmiszer, teljesen zsírtalanított anyagra számítva 6 tömegszázaléknál kevesebb kakaót tartalmaz.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1904

Zu Unterpositionen 1904 1010 bis 1904 1090: Die Erzeugnisse, die dem in den Erläuterungen zu Position 1904 des HS, Buchstabe A Absatz 4 vorgesehenen Verfahren unterzogen wurden, einschließlich derer, die aus anderen Getreidearten hergestellt worden sind, bleiben auch dann in dieser Unterposition, wenn sie nach dem Aufblähen zu Mehl, Gries oder Pellets verarbeitet worden sind. Hierher gehört auch unregelmäßig geformtes Verpackungs-Füllmaterial, auch ungenießbar gemacht, hergestellt durch Extrudieren von z. B. Maisgrieß.

Pos. 1904

Zu Unterposition 1904 10: 1. Knuspriger Knabberartikel in Form von extrudierten Locken, hauptsächlich bestehend aus Maisgrieß mit zugesetztem Sonnenblumenöl und Käsepulver. Das Käsepulver enthält auch Buttermilchpulver, Farbstoffe (Paprikaextrakt) und Salz. Der Maisgrieß mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 bis 13 % wird durch Zugabe von 2 bis 6 % Wasser befeuchtet, um eine optimale Reibung im Extruder bei dem erforderlichen Druck und der hohen Temperatur zu erreichen. Nach der Extrusion werden die Mais(korn)locken getrocknet und das Käsepulver und Sonnenblumenöl in einer Geschmackstrommel der Ware zugemischt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1904

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …

Pos. 1904

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1904.10.10?

Die Zolltarifnummer 1904.10.10 umfasst Lebensmittel, auf der Grundlage von Mais. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1904.10.10?

Der Drittlandszollsatz für 1904.10.10 beträgt 3.800 % + 20.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1904.10.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1904.10.10?

1904.10.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1904.10.10 im Zolltarif eingeordnet?

1904.10.10 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 190410 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1904.10.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1904.10.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI19826/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1904.10.10?

KN-Code 1904.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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