Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1904.10.30.00: Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1904.10.30.00 steht für Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis. Der Drittlandszollsatz beträgt 5.100 % + 46.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1904.10.30.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1904.10.30.00
Drittlandszoll
5.100 % + 46.000 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1904.10Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt
  4. 1904.10.30auf der Grundlage von Reis
  5. 1904.10.30.00Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1904.10.30.00

HS-Code1904.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1904.10.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1904.10.30.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5.100 % + 46.000 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-09038Erteilt von FRGültig bis 2029-05-26

Préparation à base de céréales obtenues par soufflage à base de riz et guimauve, conditionnée en lot de 4 barres de 28 g.

FRBTIFR-BTI-2023-08596Erteilt von FRGültig bis 2027-04-23

Produit à base de céréales obtenus par soufflage ou grillage, de type barre au riz soufflé, composée de caramel et de chocolat au lait, ayant une teneur en cacao inférieure à 6%, conditionné en lot de 4 barres de 36 g.

FRBTIFR-BTI-2023-08598Erteilt von FRGültig bis 2027-04-07

Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’une barre de céréales, à base de riz soufflé et chocolat au lait, conditionnée pour la vente au détail en barre de 36 g.

FRBTIFR-BTI-2023-07494Erteilt von FRGültig bis 2027-01-03

Produits alimentaires à base de céréales, de type riz soufflé, conditionnés pour la vente au détail en sachet.

FRBTIFR-BTI-2023-04575Erteilt von FRGültig bis 2026-09-10

Produits obtenus à base de riz soufflé assaisonné à la sauce de soja et de cacahuètes enrobées aromatisées, sous la forme d’un mélange de diverses variétés de biscuits, de couleurs et formes propres à chaque référence, conditionnés pour la vente au détail en sac au sein d’un carton.

DEBTI34660/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-04

Instantgericht aus Reisflocken. Etikettierte Karton-Kunststoffdose mit Deckel mit Angaben zum Erzeugnis (Instant-Frühstück aus Reisflocken; 80 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Reisflockenzubereitung in den Becher geben und mit heißem Wasser bei geschlossenem Deckel 5 Minuten ziehen lassen, zum Verzehr mit Gebäckfäden bestreuen); darin ein silber-farbener Schlauchfolienbeutel mit einer Mischung aus gelben, länglichen, knusprigen, fettigen Reisflocken mit einer gelblichen Gewürzmischung und wenigen Erdnüssen sowie ein kleiner, transparenter Kunststoffbeutel mit feinen, kurzen, scharf gewürzten, fettigen Gebäckfäden. In dem Becher befinden sich zusätzlich eine weiße Serviette und ein schwarzer Kunststofflöffel. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus gerösteten Reisflocken der Position 1901 (KN) und Gebäckfäden der Position 1905 (KN) vor, deren Charakter in Bezug auf die Menge und die Bedeutung für das herzustellende Gericht von den Reisflocken der Position 1901 (KN) bestimmt wird. Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Reis.

FRBTIFR-BTI-2022-03431Erteilt von FRGültig bis 2025-10-24

Préparation à base de céréales obtenues par soufflage à base de riz et guimauve, conditionnée en lot de 4 barres de 28 g.

DEBTI23073/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-07

Indische Knabbermischung. Etikettierter Folienstandbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Mischung aus Reisflocken, Nüssen und Rosinen, 200 g) und zu den Zutaten; darin eine mit einem gelblichen Gewürzöl überzogene Mischung überwiegend aus länglichen, flachen Reisflocken mit Cashewnüssen, Rosinen und grünen Backerbsen. Der Charakter der Mischung wird durch die Reisflocken der Position 1904 (KN) bestimmt. Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Reis.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1904

Zu Unterpositionen 1904 1010 bis 1904 1090: Die Erzeugnisse, die dem in den Erläuterungen zu Position 1904 des HS, Buchstabe A Absatz 4 vorgesehenen Verfahren unterzogen wurden, einschließlich derer, die aus anderen Getreidearten hergestellt worden sind, bleiben auch dann in dieser Unterposition, wenn sie nach dem Aufblähen zu Mehl, Gries oder Pellets verarbeitet worden sind. Hierher gehört auch unregelmäßig geformtes Verpackungs-Füllmaterial, auch ungenießbar gemacht, hergestellt durch Extrudieren von z. B. Maisgrieß.

Pos. 1904

Zu Unterposition 1904 10: 1. Knuspriger Knabberartikel in Form von extrudierten Locken, hauptsächlich bestehend aus Maisgrieß mit zugesetztem Sonnenblumenöl und Käsepulver. Das Käsepulver enthält auch Buttermilchpulver, Farbstoffe (Paprikaextrakt) und Salz. Der Maisgrieß mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 bis 13 % wird durch Zugabe von 2 bis 6 % Wasser befeuchtet, um eine optimale Reibung im Extruder bei dem erforderlichen Druck und der hohen Temperatur zu erreichen. Nach der Extrusion werden die Mais(korn)locken getrocknet und das Käsepulver und Sonnenblumenöl in einer Geschmackstrommel der Ware zugemischt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1904

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …

Pos. 1904

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1904.10.30.00?

Die Zolltarifnummer 1904.10.30.00 umfasst Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1904.10.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 1904.10.30.00 beträgt 5.100 % + 46.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1904.10.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1904.10.30.00?

1904.10.30.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1904.10.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

1904.10.30.00 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 190410 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt > 19041030 auf der Grundlage von Reis. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1904.10.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1904.10.30.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-09038. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1904.10.30.00?

TARIC-Code 1904.10.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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