Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1904.30.00: Bulgur-Weizen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1904.30.00 steht für Bulgur-Weizen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + 25.700 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1904.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1904.30.00
Drittlandszoll
8.300 % + 25.700 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1904.30Bulgur-Weizen
  4. 1904.30.00Bulgur-Weizen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1904.30.00

HS-Code1904.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1904.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.300 % + 25.700 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-00888Erteilt von FRGültig bis 2029-08-18

Préparation alimentaire surgelée, à base de bulgur de blé réhydraté, poivrons rouges et oignons, de type keftas, se présentant sous la forme de bâtonnets à réchauffer pour consommation, conditionnée pour la vente au détail en emballage de 190 g.

FRBTIFR-BTI-2026-01896Erteilt von FRGültig bis 2029-07-19

Préparation alimentaire, à base de bulgur de blé réhydraté, petit épeautre et carotte, se présentant sous la forme de galette à réchauffer pour consommation, conditionnée pour la vente au détail en carton de 2 galettes de 100 g pour un poids de 200 g.

FRBTIFR-BTI-2026-02477Erteilt von FRGültig bis 2029-07-09

Préparation alimentaire, à base de boulgour de blé complet réhydraté, légumes et épices, se présentant sous la forme de galette à réchauffer pour consommation, conditionnée pour la vente au détail en boite d’un poids net de 200 grammes.

FRBTIFR-BTI-2026-00818Erteilt von FRGültig bis 2029-07-09

Préparation alimentaire de type galette à base de boulgour, de sarrasin et de comté, conditionnée pour la vente au détail en boite cartonnée contenant deux unités pour un poids net de 200 grammes.

FRBTIFR-BTI-2026-00871Erteilt von FRGültig bis 2029-04-16

Préparation alimentaire surgelée, à base de bulgur de blé réhydraté, quinoa et tomate, se présentant sous la forme de galette à réchauffer pour consommation, conditionnée pour la vente au détail en carton de 50 galettes de 100 g pour un poids de 5 kg.

DEBTI50110/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Bulgurzubereitung zur Herstellung von Cig Köfte. Bulgur mit Zusatz von Salz, getrockneten Gemüsen und verschiedenen Gewürzen. Unter Zugabe von Wasser, Öl, Tomatenmark, Petersilie und Sirup, werden aus der Bulgurzubereitung "scharfe" Cig Köfte (vegane Bulgurklößchen) hergestellt. Getreide in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgur-Weizen.

DEBTI50248/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Bulgurzubereitung zur Herstellung von Cig Köfte. Bulgur mit Zusatz von Salz, getrockneten Gemüsen und verschiedenen Gewürzen. Unter Zugabe von Wasser, Öl, Tomatenmark, Petersilie und Sirup, werden aus der Bulgurzubereitung "wenig scharfe" Cig Köfte (vegane Bulgurklößchen) hergestellt. Getreide in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgur-Weizen.

DEBTI12487/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-24

Gegarter Bulgur und Quinoa. Etikettierter Standbodenbeutel (Labormuster) mit Angaben zum Erzeugnis (Bulgur und Quinoa, 250 g), darin eine feuchte Masse aus gegarten Getreidekörnern und gegarten, verschiedenfarbigen Quinoakörnern. Gemäß Zubereitungsempfehlung wird das Fertiggericht im geschlossenem Beutel für 10 min in Wasser gekocht oder der Inhalt 2 - 3 min im Topf oder 3 - 4 min in der Mikrowelle erwärmt. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Bulgur-Weizen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1904

Zu Unterposition 1904 3000: Siehe die Erläuterungen zu Position 1904 des HS Buchstabe C.

Pos. 1904

Zu Unterposition 1904 30: 1. Vorgekochter Bulgur-Weizen in Form bearbeiteter Körner – hergestellt durch Kochen von Hartweizenkörnern, die ausschließlich auf einen Feuchtigkeitsgehalt von ungefähr 14 % getrocknet werden, mit anschließendem Enthülsen oder Schälen und Brechen, Schroten oder Mahlen und zum Schluss Sieben zu großem und kleinem Bulgur-Weizen.

Pos. 1904

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …

Pos. 1904

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1904.30.00?

Die Zolltarifnummer 1904.30.00 umfasst Bulgur-Weizen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1904.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 1904.30.00 beträgt 8.300 % + 25.700 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1904.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1904.30.00?

1904.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1904.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

1904.30.00 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 190430 Bulgur-Weizen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1904.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1904.30.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00888. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1904.30.00?

KN-Code 1904.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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