Zolltarifnummer 1904.30.00.00.0: Bulgur-Weizen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1904.30.00.00.0 steht für Bulgur-Weizen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + 25.700 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1904.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1904.30.00.00.0
- Drittlandszoll
- 8.300 % + 25.700 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 1904.30Bulgur-Weizen
- 1904.30.00.00.0Bulgur-Weizen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1904.30.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + 25.700 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bulgur Antragsangaben: Bulgur biologisch Beschaffenheit des vorliegenden Warenmusters (nicht in Originalverpackung): Gelblich-durchscheinende Getreidekörner und Getreidekornbruchstücke, handelsüblichem Bulgurweizen entsprechend. Das beiliegende Musteretikett enthält Angaben zum Produkt (Organic Coarse Bulgur; Pilavlik Bulgur; 25 kg) Getreide in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgurweizen
Bulgur Ein Original-Warenmuster lag vor. Bunt bedruckter Folienschlauchbeutel; der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Grobe Weizengrütze; Bulgur; 900 g) und zur Zubereitung (Bulgur 15-20 Minuten in Wasser kochen). Grob geschrotete, gelblich-durchscheinende Getreidestücke, handelsüblichem Bulgurweizen entsprechend. Getreide in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grob- grieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgurweizen
Bulgur Ein Original-Warenmuster lag vor. Bunt bedruckter Folienschlauchbeutel; der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Feine Weizengrütze; Bulgur; 900 g) und zur Zubereitung (Bulgur 10 Minuten in Wasser kochen). Fein geschrotete, gelblich-durchscheinende Getreidestücke, handelsüblichem Bulgurweizen entsprechend. Getreide in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grob- grieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgurweizen
Bulgur Ein Original-Warenmuster sowie vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung (s. Feld 8) lagen vor. Gelb-grüner, flacher Folienbeutel (ca. 13 cm x 19 cm), an den Enden verschweißt, bunt bedruckt, mit vorderseitiger Abbildung des herzustellenden Produkts. Die Beschriftung ist in türkischer Sprache; Nettoinhalt 110 g. Rot-braunes, mit grünen und roten Bestandteilen versetztes, feinkörniges, gelblich-durchscheinendes Getreidepulver Bulgurweizen entsprechend mit würzigem, aromatischem Geruch, vorherrschend nach Minze, und würzigem, salzigem Geschmack. Nach der bildlichen Darstellung auf der Verpackung soll die Mischung durch Zugabe von Wasser und Öl zubereitet werden. Getreide in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgurweizen
Bulgur Ein Original-Warenmuster sowie vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung (s. Feld 8) lagen vor. Gelb-grüner, flacher Folienbeutel (ca. 13 cm x 19 cm), an den Enden und in der Mitte verschweißt, so dass sich zwei abgetrennte Kammern ergeben; bunt bedruckt, mit vorderseitiger Abbildung des herzustellenden Produkts. Die Beschriftung ist ausschließlich in türkischer Sprache; Nettoinhalt 137 g. In Kammer 1 gelbe, glasige, zerkleinerte, Getreidekörner von ca. 1-2 mm Größe Bulgur entsprechend, in Kammer 2 braune, inhomogene Extrudate von ca. 4-7 mm Durchmesser; beide mit würzigem, aroma- tischem Geruch und vorherrschend würzigem, salzigem Geschmack. Nach der beigefügten Zubereitungsempfehlung soll der Inhalt von Kammer 1 mit Wasser vermengt und die Mischung zu hohlen Zylindern geformt werden. Der Inhalt aus Kammer 2 soll nach Anteigen mit Wasser in die vorbereiteten Zylinder gefüllt und diese dann in Öl angebraten werden. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, bei der der Bulgurweizen sowohl gewichtsmäßig als auch in Bezug auf die Bedeutung für das herzustellende Erzeugnis den Charakter bestimmt. Getreide in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grob- grieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgurweizen
Grob gemahlener Bulgur; genauere Rezepturangaben lagen nicht vor. Untersuchungsergebnis: gelbliche, grob geschrotete, leicht glasige Getreidekörner, im Geschmack vorgekochtem und getrocknetem Getreide entsprechend; zu 1000g original verpackt in Cellophanbeutel mit Aufdruck in türkischer und verschiedenen anderen Sprachen, u.a: "Bulgur" Ein Siebdurchgang von weniger als 95 GHT (1,25mm Maschenweite) kann unterstellt werden, ein Quellgrieß liegt nicht vor. Mikroskopie des zerkleinerten Materials: Stärkekörner zum Teil verformt, Zeichen von Verkleisterung nachweisbar, Elemente von Weizen nachweisbar. Getreide in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grütze und Grieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgurweizen
Fein gemahlener Bulgur; genauere Rezepturangaben lagen nicht vor. Unt ersuchungsergebnis: gelbliche, relativ fein geschrotete, leicht glasig e Getreidekörner, im Geschmack vorgekochtem und getrocknetem Getreide entsprechend; zu 1000g original verpackt in Cellophanbeutel mit Aufdru ck in türkischer und verschiedenen anderen Sprachen, u.a.: "Feine Weiz engrütze" und "Bulgur" Siebdurchgang (1,25mm Maschenweite): weniger a ls 95 GHT Mikroskopie des zerkleinerten Materials: Stärkekörner mehr o der weniger verkleistert, Elemente von Weizen nachweisbar. Getreide in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, aus genommen Mehl, Grütze und Grieß, vorgekocht oder in anderer Weise zube reitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Bulgurweizen
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1904 3000: Siehe die Erläuterungen zu Position 1904 des HS Buchstabe C.
Zu Unterposition 1904 30: 1. Vorgekochter Bulgur-Weizen in Form bearbeiteter Körner – hergestellt durch Kochen von Hartweizenkörnern, die ausschließlich auf einen Feuchtigkeitsgehalt von ungefähr 14 % getrocknet werden, mit anschließendem Enthülsen oder Schälen und Brechen, Schroten oder Mahlen und zum Schluss Sieben zu großem und kleinem Bulgur-Weizen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1904.30.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 1904.30.00.00.0 umfasst Bulgur-Weizen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1904.30.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1904.30.00.00.0 beträgt 8.300 % + 25.700 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1904.30.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1904.30.00.00.0?
1904.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1904.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1904.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 190430 Bulgur-Weizen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1904.30.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1904.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE12739/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1904.30.00.00.0?
Warennummer 1904.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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