Zolltarifnummer 2001.90.30.10: Zuckermais (Zea mays var. saccharata), in Körnern, nicht gefroren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2001.90.30.10 steht für Zuckermais (Zea mays var. saccharata), in Körnern, nicht gefroren. Der Drittlandszollsatz beträgt 5.100 % + 9.400 EUR DTN E, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2001.90.30.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2001.90.30.10
- Drittlandszoll
- 5.100 % + 9.400 EUR DTN E
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2001Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
- 2001.90andere
- 2001.90.30Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
- 2001.90.30.10Zuckermais (Zea mays var. saccharata), in Körnern, nicht gefroren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2001.90.30.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5.100 % + 9.400 EUR DTN E | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| ERGA OMNES | - | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 1036/16 | - |
| Türkei | - | Alle übrigen Unternehmen | Decision 0142/96 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):45.100 % ; A (01):54.300 % | Jieyang Yuxiu Industrial Co., Ltd.. | Regulation 0276/26 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):45.100 % ; A (01):54.300 % | Nanjing County Xingguang Canned Food Co.,Ltd. | Regulation 0276/26 | - |
| Thailand | Cond: A cert: D-008 (01):12.900 % ; A (01):14.300 % | Agro-On (Thailand) Co., Ltd | Regulation 0347/26 | - |
| Thailand | Cond: A cert: D-008 (01):12.900 % ; A (01):14.300 % | B.N.H. Canning Co., Ltd | Regulation 0347/26 | - |
| Thailand | Cond: A cert: D-008 (01):12.900 % ; A (01):14.300 % | Boonsith Enterprise Co., Ltd | Regulation 0347/26 | - |
| Thailand | Cond: A cert: D-008 (01):12.900 % ; A (01):14.300 % | Erawan Food Public Company Limited | Regulation 0347/26 | - |
| Thailand | Cond: A cert: D-008 (01):12.900 % ; A (01):14.300 % | Great Oriental Food Products Co., Ltd | Regulation 0347/26 | - |
| Thailand | Cond: A cert: D-008 (01):12.900 % ; A (01):14.300 % | Lampang Food Products Co., Ltd | Regulation 0347/26 | - |
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zuckermais, mit Essig zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mais Relish. Zutaten: Zuckermais, Zucker, Wasser, Weinessig, modifizierte Stärke, Salz, Konservierungsmittel, dehydrierte Zwiebeln, Paprika, Gewürze, Emulgator, Farbstoff. Essiggehalt: 21 % by vol. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelbe Maiskörner in einer angedickten, gelblichen Soße mit kleinen Gewürzpartikeln. Geruch: essigsauer, würzig. Geschmack: essigsauer, leicht süß, nach Mais. Aufmachung: etikettiertes Originalschraubdeckelglas mit einem Inhalt von 540 g. Gehalt an freier flüchtiger Säure i. S. der ZAnm 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): 0,5 GHT oder mehr. Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), in Körnern, nicht gefroren.
A THICK LIQUID CONDIMENT WITH PIECES OF SWEETCORN AND PEPPERS VISIBLE PUT UP FOR RETAIL SALE IN 454G JARS. INGREDIENTS ARE SWEETCORN 53.3%, SUGAR, DISTILLED VINEGAR, ONION, SWEET RED PEPPER, JALAPENO PEPPER, SWEET GREEN PEPPER, SPICES, SALT. 5.3361 ACETIC ACID. SWEETCORN IS ZEA MAYS SACCHARATA. A CLASSIC CORN RELISH CONDIMENT FOR PUTTING ON BURGERS.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gemüse (siehe Anmerkung 3 zu diesem Kapitel), Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, die mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht sind, auch mit Zusatz von Salz, Gewürzen, Senf, Zucker oder anderen Süßmitteln. Diese Waren können auch Öl oder andere Zusätze enthalten. Sie können in Großbehältnissen (in Fässern, Tonnen usw.). oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (in Gläsern, Dosen oder anderen luftdicht verschlossenen Behältnissen) gestellt werden. Manche dieser Zubereitungen werden als ,Pickles“ (verschiedene Gemüsestücke in Essig zubereitet) oder als „Senfpickles“ (verschiedene Gemüsestücke mit Senf zubereitet) bezeichnet. …
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2001.90.30.10?
Die Zolltarifnummer 2001.90.30.10 umfasst Zuckermais (Zea mays var. saccharata), in Körnern, nicht gefroren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2001.90.30.10?
Der Drittlandszollsatz für 2001.90.30.10 beträgt 5.100 % + 9.400 EUR DTN E. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2001.90.30.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2001.90.30.10?
2001.90.30.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2001.90.30.10 im Zolltarif eingeordnet?
2001.90.30.10 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht > 200190 andere > 20019030 Zuckermais (Zea mays var. saccharata). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2001.90.30.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2001.90.30.10 erfasst, zum Beispiel DE18987/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Gilt für 2001.90.30.10 ein Antidumpingzoll?
Ja. Auf 2001.90.30.10 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung ERGA OMNES, Türkei, China, Thailand. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2001.90.30.10?
TARIC-Code 2001.90.30.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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