Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2003.90.90.00: Pilze und Trüffeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2003.90.90.00 steht für Pilze und Trüffeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 18,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2003.90.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2003.90.90.00
Drittlandszoll
18,4 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2003Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
  3. 2003.90andere
  4. 2003.90.90andere
  5. 2003.90.90.00Pilze und Trüffeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2003.90.90.00

HS-Code2003.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2003.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2003.90.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll18,4 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ATBTI2022000674-DECErteilt von ATGültig bis 2026-04-03

Andere Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, in Form einer dunkelbraunen, stückigen, öligen, würzig, sowie nach Pilzen riechenden und schmeckenden Masse; aufgemacht in einem mit bunt bedrucktem Etikett versehenes Glasbehältnis mit Twist-off-Verschluss zu 350 g.

FRBTIFR-BTI-2022-08557Erteilt von FRGültig bis 2026-01-17

Préparation alimentaire du type tartinable pour apéritif à base de champignons et d’huile d’olive, contenant moins de 20 % en poids de poisson, destinée à la consommation humaine, conditionnée pour la vente au détail en pot de 90g.

ESBTIESBTI2019SOL586Erteilt von ESGültig bis 2022-09-03

Plato cocinado y en conserva preparado a base de hongos Shiitake. Listo para ser consumido sin ninguna operación añadida (salvo eventualmente su calentamiento Previo). Se usa para la alimentación humana. Composición del producto según la declaración del solicitante: hongos Shiitake, aceite de oliva virgen y sal. Se presenta en envases de vidrio de 250 ml de capacidad.

FRBTIFR-BTI-2018-08043Erteilt von FRGültig bis 2022-02-07

Préparation alimentaire à base de champignons déshydratés.

ES2015SOL0000000000966Erteilt von ESGültig bis 2021-11-17

Preparación alimenticia a base de hongos (Boletus edulis), crema de queso y otros ingredientes. Se presenta en tarro de vidrio cilíndrico y un peso neto de 100 g, listo para comer como pasta de untar. Está envasado al vacío y esterilizado en autoclave.

FRBTIFR-BTI-2018-02044Erteilt von FRGültig bis 2021-09-09

Préparation alimentaire déshydratée à base de champignon se présentant sous forme de flocons.

FRBTIFR-BTI-2017-07946Erteilt von FRGültig bis 2021-05-27

Préparation de champignons en morceaux à base de cèpes (51%).

DE15001/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-08

Mischung von Pilzen mit anderen Gemüsen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Wok Pilzgemüse. Zur Warenzusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Verpackung: 580 ml-Dosen. Nettogewicht: 545 g. Abtropfgewicht: 310 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: arttypisch schmeckende Mischung aus verschiedenen Pilzen und anderen Gemüsebestandteilen in einer klaren, farblosen Aufgussflüssigkeit. Der Pilzanteil überwiegt. Aufmachung: Konservendose. Gemäß Angabe enthält die Ware weder Essig noch Essigsäure. Die enthaltene Pilzmischung verleiht der Ware den Charakter. Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen 2003 1020 bis 2003 9010 der Kombinierten Nomenklatur genannt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2003

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pilze (einschließlich Stiele) und Trüffeln, soweit sie nicht mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht sind (Position 2001) oder nicht die im Kapitel 7 vorgesehenen Beschaffenheitsmerkmale aufweisen. Waren dieser Position können ganz, in Stücken (z. B. in Scheiben) oder homogenisiert vorliegen.

Pos. 2003

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 964/91 der Kommission vom 18. April 1991 (ABl. EG Nr. L 100/14) (RV L 964/91), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 2293/91 der Kommission vom 29. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 209/22), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 3411/91 der Kommission vom 21. November 1991 (ABl. EG Nr. L 321/23), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Pilze der Gattung Agaricus, vollständig gegart. Die Pilze sind in Wasser eingelegt, dem Salz oder Zitronensäure oder SO2 zugefügt sein können, und sind gekühlt. Die nicht für den Einzelverkauf aufgemachten Pilze dienen im Allgemeinen als Rohstoffe für die Konservenindustrie. …

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2003.90.90.00?

Die Zolltarifnummer 2003.90.90.00 umfasst Pilze und Trüffeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2003.90.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 2003.90.90.00 beträgt 18,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2003.90.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2003.90.90.00?

2003.90.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2003.90.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

2003.90.90.00 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2003 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht > 200390 andere > 20039090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2003.90.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2003.90.90.00 erfasst, zum Beispiel ATBTI2022000674-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2003.90.90.00?

TARIC-Code 2003.90.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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