Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2003.90.90.00.0: Pilze und Trüffeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2003.90.90.00.0 steht für Pilze und Trüffeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 18,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2003.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2003.90.90.00.0
Drittlandszoll
18,4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2003Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
  3. 2003.90andere
  4. 2003.90.90andere
  5. 2003.90.90.00.0Pilze und Trüffeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2003.90.90.00.0

HS-Code2003.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2003.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2003.90.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2003.90.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll18,4 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15002/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-13

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pilze (Shiitake), halbiert, mariniert, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 g-Beutel). Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure: nicht enthalten. Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen 2003 1020 bis 2003 9010 der Kombinierten Nomenklatur genannt.

DEBTI11938/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-07

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Chinesische Kräuterseitlinge, Abtropfgewicht: 400 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Beigefarbene, ganze Pilze mit braunen Hauben (Durchmesser: max. 2 cm, Länge: max. 4 cm) in einer klaren, schwach gelblichen Aufgussflüssigkeit; Geschmack: nach gegarten Pilzen; Aufmachung: Konservendose. Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen 2003 1020 bis 2003 9010 genannt.

DE8750/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-21

Pilzmischung, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pilzmischung ohne Zusatz von Essig oder Essigsäure. Zutaten: Austernseitlinge (Pleurotus ostreatus), Japanische Stockschwämmchen (Pholiota nameko), Champignons (Agaricus bisporus), Wasser, Salz, Zitronensäure. Aufmachung: in 370 ml-Gläsern (330 g netto). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung von beigefarbenen, grauen und bräunlichen Pilzen in einer farblosen Lake. Die Mischung enthält in Stücken geschnittene und ganze Pilze der oben beschriebenen Arten. Geschmack: leicht salzig, nach gegarten Pilzen. Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen 2003 1020 bis 2003 9010 der Kombinierten Nomenklatur genannt.

DEBTI3755/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-20

Pilzmischung, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pilzmischung in Wasser. Zur Zusammensetzung und Aufmachung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung von beigefarbenen, grauen und bräunlichen Pilzen in einer gelblichen Lake. Die Mischung enthält ganze sowie in Stücke und in Scheiben geschnittene Pilze der oben beschriebenen Arten. Geschmack: leicht salzig, nach gegarten Pilzen. Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen 2003 1020 bis 2003 9010 der Kombinierten Nomenklatur genannt.

DE16247/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-16

Pilzmischung, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pilzmischung ohne Zusatz von Essig oder Essigsäure. Zutaten: 50 % Austernseitlinge (Pleurotus ostreatus), 26 % Japanische Stockschwämmchen (Pholiota nameko), 24 % Champignons (Agaricus bisporus), Wasser, Salz, Zitronensäure. Aufmachung: in 370 ml-Gläsern (330 g netto). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung von bräunlichen Pilzen in einer leicht trüben, gelblichen Lake. Die Mischung enthält in Scheiben geschnittene und ganze Pilze der oben beschriebenen Arten. Geschmack: neutral, nach Pilzen. Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen 2003 1020 bis 2003 9010 der Kombinierten Nomenklatur genannt.

DE25476/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-19

Pilze (hier: Enoki), zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Vegetarischer Fleischersatz auf Enoki-Basis, tiefgefroren, Lammfleisch-Geschmack. Nettogewicht: 300 g. Zutaten: 60 % Enoki/Winterpilze, 15 % Wasser, 8 % Sojasauce, 5 % Kartoffelstärke, 5 % Sojaöl, 5 % Zucker, 1 % Salz, 1 % Pfeffer. Zubereitungsvorschlag: Dämpfen, in der Mikrowelle erhitzen oder auch für kalte Gerichte. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: tiefgefrorene, in einer vakuumierten Originalkunststofffolienverpackung für den menschlichen Verzehr aufgemachte, augenscheinlich aus Pilzen bestehende, nahezu rechteckige, graue, flache Stücke in einer trüben beigefarbenen Lake. Warenaufschrift (mehrsprachig, auszugsweise): "VEGAN; Meat substitute of mushroom, Lamb Flavour, frozen." Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen 2003 1020 bis 2003 9010 der Kombinierten Nomenklatur genannt.

DE21240/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-02

Pilze, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fertigkonserve; für den menschlichen Verzehr bestimmte Pilze der Gattung "Lactarius controversus" (Rosascheckiger Milchling), vorgekocht, gesalzen und milchsauer vergoren. Zutaten: Rosascheckiger Milchling (Lactarius controversus), Salz, Dill, Knoblauch. Aufmachung: in etikettierten Kunststoffbehältern mit Deckel für den Einzelverkauf aufgemacht. Gesamtgewicht: 2300 g, Abtropfgewicht: 1580 g. Kochsalzgehalt: 4,25 g/100 g. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand von Fotos veranschaulicht. Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen 2003 1020 bis 2003 9010 der Kombinierten Nomenklatur genannt.

DE24882/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-01-09

Pilze, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pilze (Chinesische Stockschwämmchen), ohne Essig zubereitet, in Wasser. Zutaten: Chinesische Stockschwämmchen, Wasser, Salz, Zitronensäure, Ascorbinsäure. Aufmachung: in Konservengläsern mit einem Inhalt von 250 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rot-bräunliche Pilze mit Stiel und Hut in einer schwach trüben, gelblichen Aufgussflüssigkeit. Geschmack: leicht salzig, neutral, nach gegarten Pilzen. Aufmachung: im etikettierten Schraubdeckelglas für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (auszugsweise): "Asiatische Pilze im Aufguss, hergestellt aus vorgesalzener Rohware; Füllmenge: 250 g; Abtropfgewicht: 150 g." Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen 2003 1020 bis 2003 9010 der Kombinierten Nomenklatur genannt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2003

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pilze (einschließlich Stiele) und Trüffeln, soweit sie nicht mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht sind (Position 2001) oder nicht die im Kapitel 7 vorgesehenen Beschaffenheitsmerkmale aufweisen. Waren dieser Position können ganz, in Stücken (z. B. in Scheiben) oder homogenisiert vorliegen.

Pos. 2003

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 964/91 der Kommission vom 18. April 1991 (ABl. EG Nr. L 100/14) (RV L 964/91), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 2293/91 der Kommission vom 29. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 209/22), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 3411/91 der Kommission vom 21. November 1991 (ABl. EG Nr. L 321/23), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Pilze der Gattung Agaricus, vollständig gegart. Die Pilze sind in Wasser eingelegt, dem Salz oder Zitronensäure oder SO2 zugefügt sein können, und sind gekühlt. Die nicht für den Einzelverkauf aufgemachten Pilze dienen im Allgemeinen als Rohstoffe für die Konservenindustrie. …

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2003.90.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 2003.90.90.00.0 umfasst Pilze und Trüffeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2003.90.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2003.90.90.00.0 beträgt 18,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2003.90.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2003.90.90.00.0?

2003.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2003.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2003.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2003 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht > 200390 andere > 20039090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2003.90.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2003.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI15002/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2003.90.90.00.0?

Warennummer 2003.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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