Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2005.20.20: Kartoffeln, in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2005.20.20 steht für Kartoffeln, in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Der Drittlandszollsatz beträgt 14,1 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2005.20.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2005.20.20
Drittlandszoll
14,1 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
  3. 2005.20Kartoffeln
  4. 2005.20.20Kartoffeln, in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2005.20.20

HS-Code2005.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2005.20.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll14,1 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28527/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-01

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kartoffelchips, in Form von dünnen, frittierten und gewürzten Kartoffelscheiben, in Aufmachung für den Einzelverkauf (90 g- und 175 g-Folienbeutel). Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Kartoffeln, nicht in Form von Mehl, Grieß oder Flocken, in dünnen Scheiben, in Fett oder Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet.

DEBTI28585/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-01

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kartoffelchips, in Form von dünnen, frittierten und gewürzten Kartoffelscheiben, in Aufmachung für den Einzelverkauf (30 g- bis 250 g-Folienbeutel). Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Kartoffeln, nicht in Form von Mehl, Grieß oder Flocken, in dünnen Scheiben, in Fett oder Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet.

FRBTIFR-BTI-2021-07969Erteilt von FRGültig bis 2024-12-15

Produits croustillants, à base de pommes de terre, sous forme de chips aromatisés, conditionnés pour la vente au détail en sachet de 60 g.

FRBTIFR-BTI-2021-07930Erteilt von FRGültig bis 2024-11-07

Pommes de terres en fines tranches, frites, salées et aromatisées à la tomate en emballages hermétiquement clos, propres à la consommation en l’état, conditionnées pour la vente au détail en sachet d’un poids net de 60 g.

FRBTIFR-BTI-2021-03951Erteilt von FRGültig bis 2024-07-05

Préparation alimentaire, à base de fines rondelles de pomme de terre frites dans l’huile, de couleurs rouges ou bleues, propres à la consommation en l'état. Ces pommes chips salées sont conditionnées pour la vente au détail en sachet individuel, d'un poids de 100 g.

ESBTIESBTI2019SOL597Erteilt von ESGültig bis 2022-10-20

Preparación alimenticia a base de una mezcla de papas rojas y moradas con un toque de sal marina y fritas en aceite de girasol. Se usa para la alimentación humana como aperitivo. Composición declarada por el solicitante: papa roja y morada, sal marina y aceite de girasol. El producto se presenta en envases de 450 g, en fundas trilaminadas, con una pegatina identificativa y en cajas de 5 unidades.

DEBTI47838/20-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-24

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kartoffelchips, gewürzt mit Meersalz und Cideressig. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: bedruckter, an der Ober- und Unterkante verschweißter 150 g-Originalschlauchfolienbeutel, darin beigefarbene, dünne, frittierte Kartoffelscheiben, leicht salzig, fettig, nach Essig und arttypisch schmeckend. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Kartoffeln, in dünnen Scheiben, in Fett oder Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet.

BED.T.274.833Erteilt von BEGültig bis 2018-02-26

Blauwe aardappelen, in schijfjes (chips), gebakken in plantaardige olie, gezouten, luchtdicht verpakt in verpakkingen met een netto-inhoud van 28 g, 42 g en 110 g +20 %, geschikt voor onmiddellijk verbruik.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2005

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Der Begriff „Gemüse“ im Wortlaut dieser Position ist auf die in der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel aufgeführten Erzeugnisse beschränkt. Diese Waren (ausgenommen mit Essig zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, gefrorenes Gemüse der Position 2004 und mit Zucker haltbar gemachtes Gemüse der Position 2006) gehören dann zu dieser Position, wenn sie nach Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht wurden, die in den Kapiteln 7 oder 11 nicht vorgesehen sind. Die Art der Aufmachung ist für die Einreihung dieser Waren in diese Position ohne Bedeutung; häufig werden sie in Dosen oder anderen luftdicht verschlossenen Behältnissen gestellt. …

Pos. 2005

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 710/2000 der Kommission vom 3. April 2000 (ABl. EG Nr. L 84/8) (RV L 710/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Vollständig milchsauer vergorene Gurken, in Salzlake eingelegt. Die Salzlake weist eine Salzgehalt von 8,4 GHT und einen Milchsäuregehalt von 1 GHT auf. Die Gurken werden für die Herstellung so genannter „Pickles“ verwendet. Unterposition 2005 99 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 2005, 2005 99 und 2005 99 80. …

Pos. 2005

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 248. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex am 4. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Bei den Produkten handelt es sich um die vier folgenden verzehrfertigen Currygerichte: - Fertiggericht "Dilli Style Choley", enthaltend: 35 GHT Wasser, 18 GHT Kichererbsen, 15 GHT Tomaten, 10 GHT Zwiebeln, 8 GHT raffiniertes Sonnenblumenöl, 3 GHT frischer Ingwer, 3 GHT frischer Knoblauch, 2 GHT grüne Chilis, 2 GHT Gewürze, 2 GHT Salz, sonstige geringfügige Bestandteile. …

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2005.20.20?

Die Zolltarifnummer 2005.20.20 umfasst Kartoffeln, in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2005.20.20?

Der Drittlandszollsatz für 2005.20.20 beträgt 14,1 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2005.20.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2005.20.20?

2005.20.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2005.20.20 im Zolltarif eingeordnet?

2005.20.20 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 > 200520 Kartoffeln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2005.20.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2005.20.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI28527/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2005.20.20?

KN-Code 2005.20.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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