Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2005.20.80: Kartoffeln, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2005.20.80 steht für Kartoffeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 14,1 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2005.20.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2005.20.80
Drittlandszoll
14,1 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
  3. 2005.20Kartoffeln
  4. 2005.20.80Kartoffeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2005.20.80

HS-Code2005.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2005.20.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll14,1 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2026REN1285Erteilt von ESGültig bis 2029-08-11

Plato preparado listo para consumir previo calentamiento. Tortilla de patata presentada en lata de 230 gramos. Función o uso: Concebido para uso alimentario.

FRBTIFR-BTI-2025-08984Erteilt von FRGültig bis 2029-03-23

Préparation alimentaire à base de pommes de terre, de type gratin dauphinois à la crème, à réchauffer 10 à 12 minutes avant consommation, conditionnée pour la vente au détail en boîte de conserve de 850 g.

DEBTI7879/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Antragsangaben: knusprige Kartoffelsticks aus frittierten, gewürzten Kartoffelstäbchen, in 90 g-Beuteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Kartoffeln, nicht in Form von Mehl, Grieß oder Flocken, andere.

DEBTI5849/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-12

Antragsangaben: Knabbererzeugnis; Kartoffelsticks aus frittierten, gewürzten Kartoffelstäbchen, in 100 g-Beuteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Kartoffeln, nicht in Form von Mehl, Grieß oder Flocken, andere.

NLBTI2025-1274Erteilt von NLGültig bis 2028-12-29

Zogenoemde krokant gecoate verse frites met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en ingrediënten: - voor menselijke consumptie; - moet voor consumptie worden gefrituurd of worden verwarmd in de oven; - in de vorm van gele smalle langwerpige reepjes aardappel; - de aardappelen zijn geschild, gesneden, voorgebakken en gekoeld; - zonnebloemolie, gemodificeerd aardappelzetmeel, rijstebloem, zout en (malto)dextrine. Verpakt in een kunststof zak (2x) van 4.500 gram.

DEBTI7801/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kartoffelchips, nicht verkaufs-/verzehrfähig, in Containern. Verwendung: zur Tierfütterung oder zur Biogaserzeugung Beschaffenheit der vorgelegten Warenmuster: 1) Kartoffelchips zur Tierfütterung: gewellte, frittierte Kartoffelscheiben mit unterschiedlichem Bräunungsgrad und arttypischem Geruch, viel Bruch enthaltend; 2) Kartoffelchips zur Biogaserzeugung: gewellte, frittierte Kartoffelscheiben mit unterschiedlichem Bräunungsgrad, säuerlich und arttypisch riechend, Bruch enthaltend; Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Kartoffeln, nicht in Form von Mehl, Grieß oder Flocken, andere

DEBTI37490/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-29

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fertiggericht aus Kartoffelpüree, Weinsauerkraut und Leberkäse mit Sauce, nicht gefroren, in Aufmachung für den Einzelverkauf (3-Kammer-Menüschale, 480 g). Fleischgehalt: 20 GHT oder weniger. Es liegen eine Kartoffelzubereitung, eine Sauerkrautzubereitung und eine Fleischzubereitung getrennt voneinander vor. Durch Erhitzen in der Mikrowelle resultiert eine fertige Mahlzeit. Das Gemüse verleiht dem Fertiggericht seinen Charakter. Da die beiden Gemüsekomponenten getrennt voneinander vorliegen, ist die Ware aufgrund des überwiegenden Anteils an Kartoffelpüree innerhalb der Position 2005 der Unterposition 2005 2080 der KN zuzuweisen (AV 3b)). Ein Gehalt an Essigsäure von weniger als 0,5 GHT kann als zutreffend unterstellt werden. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, Kartoffeln, nicht in Form von Mehl, Grieß oder Flocken, andere.

FRBTIFR-BTI-2024-04065Erteilt von FRGültig bis 2027-07-16

Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’un plat cuisiné de type lapin aux 2 moutardes et ses pommes de terre, contenant moins de 20% de viande, conditionnée pour la vente au détail en barquette ne contenant qu’un seul compartiment pour un poids de 300 g.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2005

Zu Unterposition 2005 2080: Hierher gehören z. B. Kartoffeln in Scheiben oder Streifen, in Fett oder in Öl vorgebacken, gekühlt und vakuumverpackt.

Pos. 2005

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 710/2000 der Kommission vom 3. April 2000 (ABl. EG Nr. L 84/8) (RV L 710/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Vollständig milchsauer vergorene Gurken, in Salzlake eingelegt. Die Salzlake weist eine Salzgehalt von 8,4 GHT und einen Milchsäuregehalt von 1 GHT auf. Die Gurken werden für die Herstellung so genannter „Pickles“ verwendet. Unterposition 2005 99 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 2005, 2005 99 und 2005 99 80. …

Pos. 2005

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 248. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex am 4. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Bei den Produkten handelt es sich um die vier folgenden verzehrfertigen Currygerichte: - Fertiggericht "Dilli Style Choley", enthaltend: 35 GHT Wasser, 18 GHT Kichererbsen, 15 GHT Tomaten, 10 GHT Zwiebeln, 8 GHT raffiniertes Sonnenblumenöl, 3 GHT frischer Ingwer, 3 GHT frischer Knoblauch, 2 GHT grüne Chilis, 2 GHT Gewürze, 2 GHT Salz, sonstige geringfügige Bestandteile. …

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2005.20.80?

Die Zolltarifnummer 2005.20.80 umfasst Kartoffeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2005.20.80?

Der Drittlandszollsatz für 2005.20.80 beträgt 14,1 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2005.20.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2005.20.80?

2005.20.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2005.20.80 im Zolltarif eingeordnet?

2005.20.80 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 > 200520 Kartoffeln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2005.20.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2005.20.80 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026REN1285. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2005.20.80?

KN-Code 2005.20.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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