Zolltarifnummer 2005.91.00: Bambussprossen, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, Bambussprossen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2005.91.00 steht für Bambussprossen, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, Bambussprossen. Der Drittlandszollsatz beträgt 17,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2005.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2005.91.00
- Drittlandszoll
- 17,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
- 2005.91Bambussprossen
- 2005.91.00Bambussprossen, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, Bambussprossen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2005.91.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 17,6 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bambussprossen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bambussprossen in Scheiben. Zutaten: Bambussprossen (80 %), Wasser, Salz, Säureregulator: E 260, E330, Konservierungsstoffe. Inhalt: 400 g, Abtropfgewicht: 320 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Original-Folienbeutel. Inhalt: hellbeige, faserige, bißfeste Bambusstreifen in unterschiedlicher Größe (Länge bis zu 12 cm, Breite bis zu 8 cm, Dicke: 0,3 cm) in einer farblosen, leicht trüben Aufgussflüssigkeit, salzig, sauer, nach Bambus schmeckend. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 8000 genannt, Bambussprossen, andere.
Bambussprossen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Eingelegte Bambussprossen in Scheiben; Zutaten: Bambussprossen 80 %, Branntweinessig, Wasser, Salz, Konservierungsstoffe E221, E223. Verpackung: in Beuteln à 400 g (Abtropfgewicht: 320 g). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißlich-hellbeige, weiche, bissfeste, unregelmäßig geschnittene Pflanzenteile (bis zu ca. 11,5 x 3 x 0,5 cm), augenscheinlich Bambussprossen, in einer klaren, hellgelben Aufgussflüssigkeit. Geschmack: salzig, sauer, nach Bambus. Aufmachung: Originalkonservenglas. Gehalt an freier flüchtiger Säure i. S. der ZAnm 1 zu Kap 20: weniger als 0,5 GHT Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, aus-genommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den UPos 2005 10 bis 2005 80 genannt, Bambussprossen.
Bambussprossen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Eingelegte Bambussprossen mit Chilli; Zutaten: Bambussprossen 70 %, Sojabohnenöl 23 %, Chili 3 %, Zucker 2 %, Salz 1 %, Sesamöl 0,8 %, Äpfelsäure 0,1 %, Gewürze 0,1 %. Verpackung: im Glas à 370 g (Abtropfgewicht: 270 g). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelbliche, weiche, bissfeste Pflanzenteile in Form von Sticks (bis zu ca. 5 x 0,7 x 0,4 cm), augenscheinlich Bambussprossen, in einer klaren, orangefarbenen Aufgussflüssigkeit mit Chilistückchen. Geschmack: leicht scharf, leicht süß, ölig, nach Bambus. Aufmachung: in einem etikettierten Originalkonservenglas. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, aus-genommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den UPos 2005 10 bis 2005 80 genannt, Bambussprossen.
Bambussprossen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bambus mit Yanang-Extrakt; Zutaten: Bambussprossen 50 %, Wasser 39,9 %, Yanangblätterextrakt 10 %, Säureregulator E 330 0,1 %. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: gelbe, weiche, fächerförmig auf einer Seite aufgeschnittene Pflanzenteile, augenscheinlich Bambussprossen (Gesamtlänge ca. 14 cm, Durchmesser ca. 3 cm), in einer trüben, grünlich-bräunlichen Aufgussflüssigkeit. Geschmack: wässrig, faserig, schwach nach Bambus, gegart. Aufmachung: in einer etikettierten Originalkonservendose. Aufschrift, mehrsprachig, auszugsweise: "Bambus mit Yanangblätterextrakt, Nettogewicht: 540 g. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, aus-genommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den UPos 2005 10 bis 2005 80 genannt, Bambussprossen.
Bambussprossen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bambus Schösslinge in Streifen. Aufmachung: in Konservengläsern. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Originalglas. Aufschrift, auszugsweise: "Zutaten: Bambus-Schösslinge, Wasser, Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure, Säuerungsmittel: Citronensäure, Salz. Nettoinhalt: 330 g." Inhalt: konservierte Streifen von vorgegarten Bambussprossen. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den Unterpositionen 2005 1000 bis 2005 8000 genannt, Bambussprossen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Der Begriff „Gemüse“ im Wortlaut dieser Position ist auf die in der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel aufgeführten Erzeugnisse beschränkt. Diese Waren (ausgenommen mit Essig zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, gefrorenes Gemüse der Position 2004 und mit Zucker haltbar gemachtes Gemüse der Position 2006) gehören dann zu dieser Position, wenn sie nach Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht wurden, die in den Kapiteln 7 oder 11 nicht vorgesehen sind. Die Art der Aufmachung ist für die Einreihung dieser Waren in diese Position ohne Bedeutung; häufig werden sie in Dosen oder anderen luftdicht verschlossenen Behältnissen gestellt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 710/2000 der Kommission vom 3. April 2000 (ABl. EG Nr. L 84/8) (RV L 710/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Vollständig milchsauer vergorene Gurken, in Salzlake eingelegt. Die Salzlake weist eine Salzgehalt von 8,4 GHT und einen Milchsäuregehalt von 1 GHT auf. Die Gurken werden für die Herstellung so genannter „Pickles“ verwendet. Unterposition 2005 99 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 2005, 2005 99 und 2005 99 80. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 248. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex am 4. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Bei den Produkten handelt es sich um die vier folgenden verzehrfertigen Currygerichte: - Fertiggericht "Dilli Style Choley", enthaltend: 35 GHT Wasser, 18 GHT Kichererbsen, 15 GHT Tomaten, 10 GHT Zwiebeln, 8 GHT raffiniertes Sonnenblumenöl, 3 GHT frischer Ingwer, 3 GHT frischer Knoblauch, 2 GHT grüne Chilis, 2 GHT Gewürze, 2 GHT Salz, sonstige geringfügige Bestandteile. …
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2005.91.00?
Die Zolltarifnummer 2005.91.00 umfasst Bambussprossen, anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen, Bambussprossen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2005.91.00?
Der Drittlandszollsatz für 2005.91.00 beträgt 17,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2005.91.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200591. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2005.91.00?
2005.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2005.91.00 im Zolltarif eingeordnet?
2005.91.00 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 > 200591 Bambussprossen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2005.91.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2005.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30990/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2005.91.00?
KN-Code 2005.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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